Frage zur Ausbürgerung
Frage zur Ausbürgerung
Hallo liebe Mitglieder ,
mein Name ist Maria und ich hoffe sehr, dass ihr mir helfen könnt. Diese Angelegenheit bringt mich nämlich zur Verzweiflung
Ich habe seitens Deutschland eine Zusicherung zum Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft vorliegen. Nun steht die Ausbürgerung der russischen Staatsbürgerschaft auf dem Plan.
Es wird eine Bescheinigung verlangt, durch die Schuldenfreiheit attestiert wird. Nun habe ich eine Freundin in Moskau (Geburtsort) losgeschickt, die in Erfahrung bringen konnte, dass ich nicht im System registriert bin und mir keine Bescheinigung zusteht. Beim zweiten Anlauf konnte sie in Erfahrung bringen, dass mir eine Bescheinigung über die nicht ausstellbare Bescheinigung ebenfalls verwehrt wird, da ich keine Steuernummer habe und nicht im System verbucht bin und sich keiner darum kümmern möchte.
Nun kriege ich Schnappatmung, nachdem ich versucht habe einen Anwalt einzuschalten, dieser mir aber mitteilte, dass Anwälte sich um solche Anliegen nicht kümmern.
In einem anderen Beitrag habe ich gelesen, dass man sich über die Seite www.nalog.ru den Nachweis kostenlos schicken lassen kann. Jedoch komme ich bei der Seite nicht weiter und habe wie gesagt keine Steuernummer. Nach Deutschland ausgewandert bin ich mit 5 Jahren im Jahr 1993. Es liegt eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis vor und ich bin Kontingentflüchtling. Bin seit 2018 mit meinem Mann (Deutscher) verheiratet.
Was muss ich tun? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gesammelt?
Zweite Frage wäre, ob man dem Konsulat die Heirat mitteilen muss(te)? Habe ich nämlich nicht getan da im Pass kein Vermerk aufzufinden ist ob lefig oder nicht.
Wenn jemand davon eine Ahnung hat bitte ich wirklich von ganzem Herzen mir zu helfen, da ich wirklich nicht mehr weiter weiß. Vielen, vielen Dank schon mal im Voraus!
mein Name ist Maria und ich hoffe sehr, dass ihr mir helfen könnt. Diese Angelegenheit bringt mich nämlich zur Verzweiflung
Ich habe seitens Deutschland eine Zusicherung zum Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft vorliegen. Nun steht die Ausbürgerung der russischen Staatsbürgerschaft auf dem Plan.
Es wird eine Bescheinigung verlangt, durch die Schuldenfreiheit attestiert wird. Nun habe ich eine Freundin in Moskau (Geburtsort) losgeschickt, die in Erfahrung bringen konnte, dass ich nicht im System registriert bin und mir keine Bescheinigung zusteht. Beim zweiten Anlauf konnte sie in Erfahrung bringen, dass mir eine Bescheinigung über die nicht ausstellbare Bescheinigung ebenfalls verwehrt wird, da ich keine Steuernummer habe und nicht im System verbucht bin und sich keiner darum kümmern möchte.
Nun kriege ich Schnappatmung, nachdem ich versucht habe einen Anwalt einzuschalten, dieser mir aber mitteilte, dass Anwälte sich um solche Anliegen nicht kümmern.
In einem anderen Beitrag habe ich gelesen, dass man sich über die Seite www.nalog.ru den Nachweis kostenlos schicken lassen kann. Jedoch komme ich bei der Seite nicht weiter und habe wie gesagt keine Steuernummer. Nach Deutschland ausgewandert bin ich mit 5 Jahren im Jahr 1993. Es liegt eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis vor und ich bin Kontingentflüchtling. Bin seit 2018 mit meinem Mann (Deutscher) verheiratet.
Was muss ich tun? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gesammelt?
Zweite Frage wäre, ob man dem Konsulat die Heirat mitteilen muss(te)? Habe ich nämlich nicht getan da im Pass kein Vermerk aufzufinden ist ob lefig oder nicht.
Wenn jemand davon eine Ahnung hat bitte ich wirklich von ganzem Herzen mir zu helfen, da ich wirklich nicht mehr weiter weiß. Vielen, vielen Dank schon mal im Voraus!
-
- Zar/iza
- Beiträge: 1611
- Registriert: 30 Aug 2004, 00:30
Re: Frage zur Ausbürgerung
Was seid Ihr Übergesiedelten nur verweichlicht. So ein bisschen Bürokratie. Ruft wohl auch den ADAC, wenn der 911 nicht mehr anspringt. Okay, bitte nicht ernst nehmen.
Wie streng verlangt denn Russland ausgerechnet diese Bescheinigung? Im Zweifelsfalle würde ich versuchen, den Antrag ohne diese sinnlose Bescheinigung einzureichen.Mariya88 hat geschrieben: ↑05 Jun 2019, 16:55
Es wird eine Bescheinigung verlangt, durch die Schuldenfreiheit attestiert wird. Nun habe ich eine Freundin in Moskau (Geburtsort) losgeschickt, die in Erfahrung bringen konnte, dass ich nicht im System registriert bin und mir keine Bescheinigung zusteht. Beim zweiten Anlauf konnte sie in Erfahrung bringen, dass mir eine Bescheinigung über die nicht ausstellbare Bescheinigung ebenfalls verwehrt wird, da ich keine Steuernummer habe und nicht im System verbucht bin und sich keiner darum kümmern möchte.
Es gibt in RU keinen Kontrahierungszwang und wenn überhaupt kümmern sich nur spezialisierte Kanzleien um solche Aufgaben.
Du könntest dich freiwillig in Russland steuerlich erfassen lassen. Dann bekommst Du auch eine Steuernummer. Das würde einen Aufenthalt dort bedeuten und das FA (RUS) verlangt eine russische Postadresse. Es ist fragwürdig, ob dir das wirklich - als Minderjähriger übergesiedelten - hilft. Okay, aber der behördlichen Logik nach könntest Du sogar ohne Dein Wissen in Russland Schulden geerbt haben.Mariya88 hat geschrieben: ↑05 Jun 2019, 16:55In einem anderen Beitrag habe ich gelesen, dass man sich über die Seite www.nalog.ru den Nachweis kostenlos schicken lassen kann. Jedoch komme ich bei der Seite nicht weiter und habe wie gesagt keine Steuernummer. Nach Deutschland ausgewandert bin ich mit 5 Jahren im Jahr 1993. Es liegt eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis vor und ich bin Kontingentflüchtling. Bin seit 2018 mit meinem Mann (Deutscher) verheiratet.
...
Zweite Frage wäre, ob man dem Konsulat die Heirat mitteilen muss(te)? Habe ich nämlich nicht getan da im Pass kein Vermerk aufzufinden ist ob lefig oder nicht.
Die Heirat wirst Du bei der Ausbürgerung und - wenn sie denn stattfindet - bei der steuerlichen Erfassung angeben müssen.
Wenn sich dadurch Dein Name geändert hat, wirst Du auch einen neuen russischen Reisepass beantragen müssen. Tu dies am besten vor der nächsten Reise.
Ansonsten unterliegst Du aber in Deutschland deutschem Recht, so dass dir vorerst kein Ungemach drohen wird. Wenn Du noch eine Meldeadresse in Russland haben solltest, du z. B. noch Anteile an einer elterlichen Wohnung haben solltest oder anderweitig (fiktiv als )dauerhaft wohnhaft gemeldet bist, musst Du bei einem Russlandaufenthalt die Aufenthaltsberechtigung für Deutschland melden. Zu einer etwaigen Propiska oder Meldeadresse in Russland frag am besten Deine Eltern, ob die noch eine Wohnung / Meldeanschrift dort haben.
Unter einer solchen meldeadresse wäre auch die steuerl. ERfassung möglich und somit auch die Negativbescheinigung wegen Schulden.
Das alles ist keine Rechtsberatung und basiert auf etwas Erfahrungen mit der russischen Bürokratie. Garantien kann ich Dir leider nicht geben.
Re: Frage zur Ausbürgerung
Hallo Maria,
verstehe ich das richtig, dass Du bei Annahme der dt. Staatsbürgerschaft die russ. Staatsbürgerschaft
nicht abgeben musstet ?
Mit besten Grüßen von Werner
verstehe ich das richtig, dass Du bei Annahme der dt. Staatsbürgerschaft die russ. Staatsbürgerschaft
nicht abgeben musstet ?
Mit besten Grüßen von Werner
https://www.tripadvisor.de/members/Baranowka
"Uns findet man in jedem Winkel der Erde, wir sind im Auftrag des Herr`n"
"Uns findet man in jedem Winkel der Erde, wir sind im Auftrag des Herr`n"
Re: Frage zur Ausbürgerung
Werner, sie hat die deutsche Staatsbürgerschaft noch nicht, sondern nur die Zusicherung für den Erhalt, wenn die russische Staatsbürgerschaft abgelegt wurde.
Im Falle meiner Frau konnte die russische Staasbürgerschaft behalten werden, das funktioniert bei Personen, die das 60. Lebensjahr erreicht haben.
Im Falle meiner Frau konnte die russische Staasbürgerschaft behalten werden, das funktioniert bei Personen, die das 60. Lebensjahr erreicht haben.
Re: Frage zur Ausbürgerung
Danke Bobsi, für Deine Antwort.
Das hatte ich aus ihrem Text nicht herausgelesen.
Wenn sie die russische Staatsbürgerschaft ablegt, verliert sie alle Rechte in Russland.
Das ist die Rente, Haus und Hof ( wenn vorhanden ) und Recht auf Wohnsitz in Russland.
So sind unsere Erfahrungen aus dem Behördendschungel.
Das hatte ich aus ihrem Text nicht herausgelesen.
Wenn sie die russische Staatsbürgerschaft ablegt, verliert sie alle Rechte in Russland.
Das ist die Rente, Haus und Hof ( wenn vorhanden ) und Recht auf Wohnsitz in Russland.
So sind unsere Erfahrungen aus dem Behördendschungel.
https://www.tripadvisor.de/members/Baranowka
"Uns findet man in jedem Winkel der Erde, wir sind im Auftrag des Herr`n"
"Uns findet man in jedem Winkel der Erde, wir sind im Auftrag des Herr`n"
Re: Frage zur Ausbürgerung
Ich nehme das nicht ernst habe in meinem Leben genug bürokratische Hürden gemeistert, mir läuft jetzt allerdings die Zeit davon und ich werde von deutscher Seite gedrängt mich zu beeilen.Magdeburg-Moskva hat geschrieben: ↑05 Jun 2019, 18:21Was seid Ihr Übergesiedelten nur verweichlicht. So ein bisschen Bürokratie. Ruft wohl auch den ADAC, wenn der 911 nicht mehr anspringt. Okay, bitte nicht ernst nehmen.
Die Schwierigkeit hier dran ist ja, dass man das Konsulat nicht erreicht und sie die Mails nicht beantworten. Sonst hätte ich das längst erfragt. Die Deutschen sagen, dass bislang jeder beim Ausländeramt diese Unterlage vorgelegt hat und sie es komisch finden, dass sie mir keine ausstellen wollen. Und dass ich das mit dem Konsulat klären soll, welches ja wie gesagt nicht antwortet und die Fahrt dorthin 3 Stunden dauert, was nicht schlimm wäre, wenn man relativ zeitnah Termine kriegen würde, was nicht der Fall ist.Magdeburg-Moskva hat geschrieben: ↑05 Jun 2019, 18:21Wie streng verlangt denn Russland ausgerechnet diese Bescheinigung? Im Zweifelsfalle würde ich versuchen, den Antrag ohne diese sinnlose Bescheinigung einzureichen.Mariya88 hat geschrieben: ↑05 Jun 2019, 16:55Es wird eine Bescheinigung verlangt, durch die Schuldenfreiheit attestiert wird. Nun habe ich eine Freundin in Moskau (Geburtsort) losgeschickt, die in Erfahrung bringen konnte, dass ich nicht im System registriert bin und mir keine Bescheinigung zusteht. Beim zweiten Anlauf konnte sie in Erfahrung bringen, dass mir eine Bescheinigung über die nicht ausstellbare Bescheinigung ebenfalls verwehrt wird, da ich keine Steuernummer habe und nicht im System verbucht bin und sich keiner darum kümmern möchte.
Meine Eltern sind nicht in Russland gemeldet und ich habe seit ich hier lebe keinen wirklichen Kontakt zu der russischen Bürokratie und generell leider auch insgesamt wenig Kontakt zu Russland, was mir diese Angelegenheit eben erschwert. Habe bei www.nalog.ru jetzt eine Anfrage per Email gestellt, mal sehen ob da was zurück kommt und versuche weiterhin das Konsulat zu erreichenMagdeburg-Moskva hat geschrieben: ↑05 Jun 2019, 18:21
Es gibt in RU keinen Kontrahierungszwang und wenn überhaupt kümmern sich nur spezialisierte Kanzleien um solche Aufgaben.
Du könntest dich freiwillig in Russland steuerlich erfassen lassen. Dann bekommst Du auch eine Steuernummer. Das würde einen Aufenthalt dort bedeuten und das FA (RUS) verlangt eine russische Postadresse. Es ist fragwürdig, ob dir das wirklich - als Minderjähriger übergesiedelten - hilft. Okay, aber der behördlichen Logik nach könntest Du sogar ohne Dein Wissen in Russland Schulden geerbt haben.Mariya88 hat geschrieben: ↑05 Jun 2019, 16:55In einem anderen Beitrag habe ich gelesen, dass man sich über die Seite www.nalog.ru den Nachweis kostenlos schicken lassen kann. Jedoch komme ich bei der Seite nicht weiter und habe wie gesagt keine Steuernummer. Nach Deutschland ausgewandert bin ich mit 5 Jahren im Jahr 1993. Es liegt eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis vor und ich bin Kontingentflüchtling. Bin seit 2018 mit meinem Mann (Deutscher) verheiratet.
...
Zweite Frage wäre, ob man dem Konsulat die Heirat mitteilen muss(te)? Habe ich nämlich nicht getan da im Pass kein Vermerk aufzufinden ist ob lefig oder nicht.
Die Heirat wirst Du bei der Ausbürgerung und - wenn sie denn stattfindet - bei der steuerlichen Erfassung angeben müssen.
Wenn sich dadurch Dein Name geändert hat, wirst Du auch einen neuen russischen Reisepass beantragen müssen. Tu dies am besten vor der nächsten Reise.
Ansonsten unterliegst Du aber in Deutschland deutschem Recht, so dass dir vorerst kein Ungemach drohen wird. Wenn Du noch eine Meldeadresse in Russland haben solltest, du z. B. noch Anteile an einer elterlichen Wohnung haben solltest oder anderweitig (fiktiv als )dauerhaft wohnhaft gemeldet bist, musst Du bei einem Russlandaufenthalt die Aufenthaltsberechtigung für Deutschland melden. Zu einer etwaigen Propiska oder Meldeadresse in Russland frag am besten Deine Eltern, ob die noch eine Wohnung / Meldeanschrift dort haben.
Unter einer solchen meldeadresse wäre auch die steuerl. ERfassung möglich und somit auch die Negativbescheinigung wegen Schulden.
Es bringt mir ja relativ wenig wenn ich ewig auf einen Termin warten muss, mit der Zusicherung samt Apostille hinfahre und die mir sagen, dass die Steuerbescheinigung fehlt. Die Heiratsurkunde habe ich mir bereits ausstellen lassen und muss die noch übersetzen lassen und ggf auch mit einer Apostille versetzen. Die kann ich dann ja direkt zum Termin im Konsulat mitnehmen. Den Namen habe ich nicht geändert, das möchte ich erst machen wenn ich den deutschen Pass kriege.
Schon klar, trotzdem vielen Dank für die ausführliche Antwort, auch wenn ich mich jetzt fühle wie ein WeicheiMagdeburg-Moskva hat geschrieben: ↑05 Jun 2019, 18:21 Das alles ist keine Rechtsberatung und basiert auf etwas Erfahrungen mit der russischen Bürokratie. Garantien kann ich Dir leider nicht geben.
Re: Frage zur Ausbürgerung
Hallo Maria,
wie Bobsie schon geschrieben hat ist es leider nicht möglich beide Staatsbürgerschaften zu behalten. Vor Jahren ging das eine Zeit lang, aktuell gibt es aber keine Chance.
Liebe Grüße zurück
Maria
Hallo Werner,verstehe ich das richtig, dass Du bei Annahme der dt. Staatsbürgerschaft die russ. Staatsbürgerschaft
nicht abgeben musstet ?
Mit besten Grüßen von Werner
wie Bobsie schon geschrieben hat ist es leider nicht möglich beide Staatsbürgerschaften zu behalten. Vor Jahren ging das eine Zeit lang, aktuell gibt es aber keine Chance.
Liebe Grüße zurück
Maria
Re: Frage zur Ausbürgerung
Hat denn eventuell jemand schon mal die Erfahrung gemacht, dass er die Steuerbescheinigung nicht ausgestellt bekommen hat weil er keine Propiska in Russland hatte und weiß, wie eng das Konsulat das nimmt wenn das Dokument fehlt bzw welche Schritte man da am besten einleitet?
Nebenbei, wenn ich jemandem damit helfen kann: Mir wurde in der Einbürgerungsbehörde erzählt, dass ein Mann zwecks Ausbürgerung nach Moskau geflogen ist um dort besagte Steuerbescheinigung zu holen, danach erst einen Termin beim Konsulat gemacht hat und erst nach über 3 Monaten einen bekommen hat und diese Bescheinigung dann wiederum abgelaufen ist, da sie nur 3 Monate gültig ist. sehr ärgerlich, denkt also daran, den Termin beim Konsulat ggf schon vorher zu beantragen.
Nebenbei, wenn ich jemandem damit helfen kann: Mir wurde in der Einbürgerungsbehörde erzählt, dass ein Mann zwecks Ausbürgerung nach Moskau geflogen ist um dort besagte Steuerbescheinigung zu holen, danach erst einen Termin beim Konsulat gemacht hat und erst nach über 3 Monaten einen bekommen hat und diese Bescheinigung dann wiederum abgelaufen ist, da sie nur 3 Monate gültig ist. sehr ärgerlich, denkt also daran, den Termin beim Konsulat ggf schon vorher zu beantragen.
Re: Frage zur Ausbürgerung
Dein Szenario ist hier doch eher untypisch. Wir sind eher in der umgekehrten Richtung unterwegs. Die meisten aktiven Forenteilnehmer sind Deutsche, die in Russland leben, gelebt haben, und teilweise schon hier eingebürgert sind.
Re: Frage zur Ausbürgerung
Ok, das war mir nicht bewusstDein Szenario ist hier doch eher untypisch. Wir sind eher in der umgekehrten Richtung unterwegs. Die meisten aktiven Forenteilnehmer sind Deutsche, die in Russland leben, gelebt haben, und teilweise schon hier eingebürgert sind.