Ob die kontrollierende Behörde das dann genau so sieht?m1009 hat geschrieben: ↑18 Nov 2021, 13:16 Das mein ich eben....
Mit einem Deutschen Fuehrerschein Klasse B darf ich als Deutscher (Doppelstaater ausgenommen) in Russland ein Fahrzeug der Klasse B fahren.
Mit einen Deutschen Fuehrerschein Klasse L darf ich als Deutscher (Doppelstaater ausgenommen) in Russland ein Fahrzeug der Klasse L fahren.
So meine Logik.... erstma....
Zumal das Fahrzeug auch auf eine Privat-Person zugelassen ist. Bei Zulassung auf Firma etc. sieht die Sache dann schon anders aus....
Aber, fahr einfach mal los. Ohne Risiko kein Gewinn....