Frage zum Führerschein

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m1009

Re: Frage zum Führerschein

Beitrag von m1009 »

Evgenij hat geschrieben: 16 Nov 2021, 15:52
Bobsie hat geschrieben: 16 Nov 2021, 15:01 Ob jetzt der PKW Führerschein zum Traktor fahren reicht? Ich weiss es noch nicht, aber ich mache mch mal schlau. :shock:
Ist ein Extra-Führerschein (so wie in D z. B. der Staplerschein), allerdings ist ein normaler Führerschein die Voraussetzung hierfür.
https://sadovaja-tehnika.com/traktory/prava-kategorii/
Gut.... darf ich nun, als Deutscher mit deutschem Fuehrerschein, ein Fahrzeug in dieser Klasse fahren? Ich sehe eigentlich nix, was dagegen spricht.
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Re: Frage zum Führerschein

Beitrag von m1009 »

bella_b33 hat geschrieben: 16 Nov 2021, 18:17
Evgenij hat geschrieben: 16 Nov 2021, 15:52 Ist ein Extra-Führerschein (so wie in D z. B. der Staplerschein), allerdings ist ein normaler Führerschein die Voraussetzung hierfür.
https://sadovaja-tehnika.com/traktory/prava-kategorii/
Sibirier hatte ihn damals beantragen müssen im kalushskaja Oblast für sein Quad, soweit ich mich entsinne.
Das war zu einer Zeit, als man mit VID schon einen russischen Fuehrerschein brauchte.... iss ja nicht mehr....
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Re: Frage zum Führerschein

Beitrag von bella_b33 »

Achso, sorry...ich bin da komplett raus mittlerweile. Glaube 2025 muss ich den Lappen verlängern lassen...
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Re: Frage zum Führerschein

Beitrag von Bobsie »

m1009 hat geschrieben: 16 Nov 2021, 22:31 Der DDR Fuehrerschein war (oder ist?) seinerzeit gueltig... Zumindest im Jahr 2000....
Bis 2032! Dann kommt das grosse Führerscheinaufräumen in Deutschland.
Ich hab auch noch einen rumliegen. :D
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Re: Frage zum Führerschein

Beitrag von Evgenij »

m1009 hat geschrieben: 16 Nov 2021, 22:31
Evgenij hat geschrieben: 16 Nov 2021, 14:04
m1009 hat geschrieben: 16 Nov 2021, 11:19
...
C irgendwas mit 22...

Um 2000 den DDR Schein verloren, Plaste Karte bekommen...
Wie haste denn den Eintrag hiervon bekommen können, wenn die DDR zu der Zeit nicht mehr existierte..?!
?

Der DDR Fuehrerschein war (oder ist?) seinerzeit gueltig... Zumindest im Jahr 2000....
Ich meinte damit nicht die Gültigkeit.., sondern welche Behörde denn zuständig war und den Eintrag einer 'neuen' Klasse gemacht hat, wenn/falls man mit (vorhandenem) DDR Schein eine neue Klasse dazu erworben hatte zu der Zeit, als die DDR nicht mehr existent war (in deinem Fall die C-Kl. )??
Normalerweise müsste/sollte doch in so einem Fall der alte Schein eingezogen bzw. durch neuen rosa F-Schein der BRD ersetzt worden sein oder nicht?
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Re: Frage zum Führerschein

Beitrag von m1009 »

Eigentlich.

Ich hab in Polens Pre-EU-Zeit einige Zeit dort gelebt, den PL-Fuehrerschein dort gemacht, inkl. "richtiger" C... Von daher blieb der DDR mir bis 2000 erhalten.
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Re: Frage zum Führerschein

Beitrag von Bobsie »

Evgenij hat geschrieben: 17 Nov 2021, 08:10
Ich meinte damit nicht die Gültigkeit.., sondern welche Behörde denn zuständig war und den Eintrag einer 'neuen' Klasse gemacht hat, wenn/falls man mit (vorhandenem) DDR Schein eine neue Klasse dazu erworben hatte zu der Zeit, als die DDR nicht mehr existent war (in deinem Fall die C-Kl. )??
Normalerweise müsste/sollte doch in so einem Fall der alte Schein eingezogen bzw. durch neuen rosa F-Schein der BRD ersetzt worden sein oder nicht?
Genau so war das....
Das Oroginal, immer noch gültig, bis 2032 :lol: :lol:
Bild
Erstausstelung 1959, in den 80ern eine Neuausstellung wegen Diebstahl u.a. auch des alten Führerscheins.
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Re: Frage zum Führerschein

Beitrag von m1009 »

Nun gut.... ick fah dann erstma.... Ob Deutsch - L nun ausreichend ist, zeigt uns dann das Licht..... :lol:

Blau/Rot.... aufgeregt blinkend ....
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Bobsie
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Re: Frage zum Führerschein

Beitrag von Bobsie »

Evgenij schreb es schon und auch ich habe mich umgehorcht: Ab auf die Schulbank und den Sonderführerschein für Arbeitsmaschinen wie Stapler, Traktotor u.s.w. machen :shock: :shock:
m1009

Re: Frage zum Führerschein

Beitrag von m1009 »

Das mein ich eben....

Mit einem Deutschen Fuehrerschein Klasse B darf ich als Deutscher (Doppelstaater ausgenommen) in Russland ein Fahrzeug der Klasse B fahren.

Mit einen Deutschen Fuehrerschein Klasse L darf ich als Deutscher (Doppelstaater ausgenommen) in Russland ein Fahrzeug der Klasse L fahren.

So meine Logik.... erstma.... :lol:

Zumal das Fahrzeug auch auf eine Privat-Person zugelassen ist. Bei Zulassung auf Firma etc. sieht die Sache dann schon anders aus.... So darf ist zwar mit meinem eigenen LKW und Deutscher C in Russland rumhirschen.... Fuer den gewerblichen Gueterkraftverkehr brauch ich dann jedoch nen RUS Schein...
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