Frage zum Führerschein
Frage zum Führerschein
Hallo,
ich hätte eine Frage zur Führerschein Regelung. Ich habe die russische Staatsangehörigkeit und besitze eine Niederlassungserlaubnis. Ich habe den deutschen Führerschein. Nun zur Frage: darf ich mit dem deutschen oder internationalen Führerschein in Russland Auto fahren ? Oder brauche ich einen russischen?
Vielen Dank
Alexander
ich hätte eine Frage zur Führerschein Regelung. Ich habe die russische Staatsangehörigkeit und besitze eine Niederlassungserlaubnis. Ich habe den deutschen Führerschein. Nun zur Frage: darf ich mit dem deutschen oder internationalen Führerschein in Russland Auto fahren ? Oder brauche ich einen russischen?
Vielen Dank
Alexander
Re: Frage zum Führerschein
Voraussetzung um als RUS Staatsbuerger in RUS mit DE Kennzeichen zu fahren, ist ein Aufenthaltstitel fuer DE.
Ich meine, Du kannst, unter der Voraussetzung Aufenthaltstitel DE, mit DE Fuehrerschein in RUS fahren.....
Genaueres sicher in den Folgebeitraegen.....
Ich meine, Du kannst, unter der Voraussetzung Aufenthaltstitel DE, mit DE Fuehrerschein in RUS fahren.....
Genaueres sicher in den Folgebeitraegen.....
- bella_b33
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Re: Frage zum Führerschein
OKay, mal so grob zusammenzählen:
In Ru sagte man mir einmal: "Mit dem Erhalt der Russischen Staatsbürgerschaft sind uns ihre deutschen Pässe oder sonst irgendwelche Dokumente egal. Sie zählen innerhalb Russlands als Russe" Eigentlich gilt ja ab "Vid na Shittelstwo" noch, daß man 60 Tage noch mit der deutschen Fahrerlaubnis unterwegs sein darf und dann auf eine Russische umschreiben lassen muss(unter Ablegung einer Theorieprüfung, so war das bei mir vor 9 Jahren).
Aber im Gesetzt scheint man derzeit alle Führerscheine zu akzeptieren, die dem Wiener Abkommen entsprechen...KLICK
In Ru sagte man mir einmal: "Mit dem Erhalt der Russischen Staatsbürgerschaft sind uns ihre deutschen Pässe oder sonst irgendwelche Dokumente egal. Sie zählen innerhalb Russlands als Russe" Eigentlich gilt ja ab "Vid na Shittelstwo" noch, daß man 60 Tage noch mit der deutschen Fahrerlaubnis unterwegs sein darf und dann auf eine Russische umschreiben lassen muss(unter Ablegung einer Theorieprüfung, so war das bei mir vor 9 Jahren).
Aber im Gesetzt scheint man derzeit alle Führerscheine zu akzeptieren, die dem Wiener Abkommen entsprechen...KLICK
“Warum machen wir eine Wattwanderung?"
"Meer war nicht drin"
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Re: Frage zum Führerschein
Wenn das eine deutsche Niederlassungserlaubnis ist, kann Du auch in RUS mit dem deutschen Führerschein herumfahren.Alex-33 hat geschrieben: ↑27 Jun 2019, 23:36 Hallo,
ich hätte eine Frage zur Führerschein Regelung. Ich habe die russische Staatsangehörigkeit und besitze eine Niederlassungserlaubnis. Ich habe den deutschen Führerschein. Nun zur Frage: darf ich mit dem deutschen oder internationalen Führerschein in Russland Auto fahren ? Oder brauche ich einen russischen?
Vielen Dank
Alexander
Zum internationalen Führerschein: Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung in mehrere Sprachen und hat ohne den dazugehörigen (deutschen Führerschen) keine Gültigkeit. Für Russland ist der internationale Führerschein nicht vorgeschrieben.
Wenn man bei einer Kontrolle zum deutschen Führerschein noch eine notariell beglaubigte Übersetzung (nicht vorgeschrieben!) voerzeigt, verändern sich die strengen Gesichtszüge des kontrollierenden Beamten positiv.
Erst ab russischer Niederlassungserlaubnis (VID) benötigs Du auch den russischen Führerschein. Wie Bella schon schrieb: 60 Tagges Frist ist aktuell. Wenn Du nur ein Kurzurlaub planst, hast Du kein Problem.
Re: Frage zum Führerschein
Wie? Was? Echt?
Ich kann mit RVP immer noch legal in RUS Auto fahren,
ohne etwas getan zu haben, nur mit dem
Ich kann mit RVP immer noch legal in RUS Auto fahren,
ohne etwas getan zu haben, nur mit dem
Re: Frage zum Führerschein
Naja, Du hast es nur noch nicht bemerkt.
Auch ich fahre noch mit dem deutschen Ding herum, vor etwa 3 Monaten wurde mir ans Herz gelegt, den russischen Führerschein zu machen, weil es das Gesetz so verlangt. Nur habe ich mi 76 Jahren keine Lust mehr dazu und lasse jetzt immer meine Frau fahren
Na ja, ab und zu fahre ich auch noch und man muss ja nicht immer kontrolliert werden.
- bella_b33
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Re: Frage zum Führerschein
Irgendwie scheint es das Gesetz bei rein privaten Fahrern(also ohne geschäftlichen Hintergrund) ja irgendwo derzeit nicht mehr so zu verlangen(siehe meine Verlinkung), oder verstehe ich da etwas falsch?
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- Norbert
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Re: Frage zum Führerschein
Nein, wir hatten es schon mehrfach: Ein ausländischer Führerschein ist auch für Russen und Ausländer mit ständiger Aufenthaltsgenehmigung in Russland inzwischen unbegrenzt gültig. Im Gesetz steht überhaupt nichts mehr zu 30 oder 60 Tagen wie früher.
Re: Frage zum Führerschein
Vielen Dank für die vielen Antworten
Re: Frage zum Führerschein
Moin...ich haette da mal ein Anliegen...
A- Mopeds... mit 14
A und M mit 15
B mit 18
C irgendwas mit 22...
Um 2000 den DDR Schein verloren, Plaste Karte bekommen...
nun das 1. Problem... statt M wurde L in der Karte eingetragen...
2. Problem... L gibts offenbar im Russischem nicht... Oder doch... ?
Land- Forst - Arbeitsmaschinen bis 20 km/h....
A- Mopeds... mit 14
A und M mit 15
B mit 18
C irgendwas mit 22...
Um 2000 den DDR Schein verloren, Plaste Karte bekommen...
nun das 1. Problem... statt M wurde L in der Karte eingetragen...
2. Problem... L gibts offenbar im Russischem nicht... Oder doch... ?
Land- Forst - Arbeitsmaschinen bis 20 km/h....