Seit fast 20 Jahren in Deutschland - Problem mit Aufenthalt - Anwalt?
Verfasst: 25 Sep 2019, 20:25
Hallo liebe Forenmitglieder,
(Vorab, es tut mir Leid, der Text ist ziemlich lang geworden. Daher danke ich jetzt schon für die Zeit und Mühe die ihr euch gebt um meinen Beitrag zu lesen.)
Ich habe eine spezielle Frage heute an euch zu meiner aktuellen Situation, auf die ich im Internet keine Antworten finde. Ich denke nicht, dass jemand von euch genau die selbe Erfahrung gemacht hat, aber vielleicht ja eine ähnliche.
Ich bin 23 Jahre alt und habe (leider) noch immer keine Deutsche Staatsbürgerschaft aufgrund eines vor 5 Jahren unterlaufenen Fehlers.
Ich bin mit 4 Jahren, im Jahr 2000, mit meinen Eltern nach Deutschland ausgewandert. Geboren bin ich in Wolgograd.
Ich war hier im Kindergarten und habe ganz normal die Schule abgeschlossen mit einem 2,0 Durchschnitt.
Ich hatte einen unbefristeten Aufenthaltstitel, den ich leider mit 18 Jahren verloren habe.
Ich war damals in der Kinder und Jugendpsychiatrie aufgrund persönlichen Problemen und mein Russischer Reisepass ist zu dem Zeitpunkt ausgelaufen.
Da ich mit 14 Jahren vom Jugendamt bei meiner Mutter rausgeholt wurde, hat sie sich natürlich um die Verlängerung nicht gekümmert. Im Nachhinein wurde dann von meiner gesetzlichen Betreuerin ein neuer Pass beantragt, allerdings hat da Russische Konsulat in München auf den Antrag hin uns über 2 Jahre hingehalten.
Entweder kam keine Antwort auf die Emails, die meine Betreuerin versendete, an den Hörer bekam man natürlich niemanden. Ich konnte nicht persönlich dort auftauchen, da ich einen Beschluss von 2 Jahren für eine Geschlossene Unterbringung aufgrund von Selbstgefährdung hatte.
Also zog sich das hin, meine Betreuerin konnte nichts erreichen. Selbst als sie persönlich dort hinfuhr wurde sie weggeschickt mit der Aussage ich muss selber vorbei kommen. Aber ich durfte nicht, weil es mir da psychisch überhaupt nicht gut ging. Die Bestätigung von der Einrichtung wurde nicht akzeptiert.
Nach über 2 Jahren ohne Pass, nur mit einer Fiktionsbescheinigung, die alle 3 Monate verlängert wurde, wurde ich entlassen und bin dort hingefahren. Da wurde der Antrag auf einen neuen Reisepass endlich bearbeitet und 3 Monate später konnte ich ihn abholen.
Durch diese ganze Zeit, die ich keinen Pass besessen habe, wurde mir mein Aufenthaltstitel genommen.
Ich habe nun seit 5 Jahren die Fiktionsbescheinigung, die ich alle 3 Monate beim Ausländeramt verlängern lassen muss.
Den Antrag auf einen normalen Aufenthaltstitel habe ich vor 4 Monaten gestellt, leider ohne Erfolg.
Als Antwort habe ich bekommen, dass ich noch nie gearbeitet habe und dadurch nicht die Voraussetzungen erfülle.
Ich war die Jahre nach der Unterbringung allerdings in Therapeutischen Wohngemeinschaften und bin jetzt seit 6 Monaten das erste Mal seit langer Zeit auf mich alleine gestellt.
Ich wohne mit meinem Freund zusammen in einer freien WG in einem Zimmer. Und bin im 5. Monat schwanger. Mein Freund ist arbeitsunfähig und bei mir wird es geprüft, was aber nur auf die Zeit der Schwangerschaft begrenzt sein wird, hoffe ich, da ich arbeiten möchte.
Spätestens wenn unser Sohnemann ein halbes Jahr alt ist.
Vor einem Monat fragte ich nochmals im Ausländeramt nach, ob es nicht irgendwie möglich ist, dass ich meinen Aufenthaltstitel wiederbekommen könnte.
Als Antwort kam, wir sind ja verlobt, wenn wir heiraten hätte sich das eh erledigt. Und wenn das Kind auf die Welt kommt, würde ich ja auch eine befristete Aufenthaltserlaubnis bekommen, weil es die Deutsche Staatsbürgerschaft bekommen wird, da der Vater Deutscher ist.
Zum ersteren, wir waren beim Standesamt. Und wir wissen nicht wie wir an die Apostille kommen können. Es hieß, dass man Geburtsurkunden nicht versenden darf per Post. Um nach Russland zu fliegen hätten wir das Geld nicht.
Zum zweiteren, ich möchte es nicht vom Kind abhängig machen, sondern eine allgemeine Aufenthaltserlaubnis erlangen damit ich die Deutsche Einbürgerung endlich durchziehen kann. Ich habe nunmal garkeinen Bezug zu Russland, kann nicht einmal die Russische Sprache.
Nun bin ich wirklich am Überlegen, ob ich mir nicht doch einen Anwalt nehme und mit dieser Sache notfalls vor Gericht gehe.
Was haltet ihr davon, und hättet ihr vielleicht einen guten Rat für mich übrig?
Ich bin auf jeden Fall für alle Ideen und hilfreiche Tipps sehr dankbar.
Vielen Lieben Dank fürs Lesen und einen schönen Abend euch noch,
Krissy
(Vorab, es tut mir Leid, der Text ist ziemlich lang geworden. Daher danke ich jetzt schon für die Zeit und Mühe die ihr euch gebt um meinen Beitrag zu lesen.)
Ich habe eine spezielle Frage heute an euch zu meiner aktuellen Situation, auf die ich im Internet keine Antworten finde. Ich denke nicht, dass jemand von euch genau die selbe Erfahrung gemacht hat, aber vielleicht ja eine ähnliche.
Ich bin 23 Jahre alt und habe (leider) noch immer keine Deutsche Staatsbürgerschaft aufgrund eines vor 5 Jahren unterlaufenen Fehlers.
Ich bin mit 4 Jahren, im Jahr 2000, mit meinen Eltern nach Deutschland ausgewandert. Geboren bin ich in Wolgograd.
Ich war hier im Kindergarten und habe ganz normal die Schule abgeschlossen mit einem 2,0 Durchschnitt.
Ich hatte einen unbefristeten Aufenthaltstitel, den ich leider mit 18 Jahren verloren habe.
Ich war damals in der Kinder und Jugendpsychiatrie aufgrund persönlichen Problemen und mein Russischer Reisepass ist zu dem Zeitpunkt ausgelaufen.
Da ich mit 14 Jahren vom Jugendamt bei meiner Mutter rausgeholt wurde, hat sie sich natürlich um die Verlängerung nicht gekümmert. Im Nachhinein wurde dann von meiner gesetzlichen Betreuerin ein neuer Pass beantragt, allerdings hat da Russische Konsulat in München auf den Antrag hin uns über 2 Jahre hingehalten.
Entweder kam keine Antwort auf die Emails, die meine Betreuerin versendete, an den Hörer bekam man natürlich niemanden. Ich konnte nicht persönlich dort auftauchen, da ich einen Beschluss von 2 Jahren für eine Geschlossene Unterbringung aufgrund von Selbstgefährdung hatte.
Also zog sich das hin, meine Betreuerin konnte nichts erreichen. Selbst als sie persönlich dort hinfuhr wurde sie weggeschickt mit der Aussage ich muss selber vorbei kommen. Aber ich durfte nicht, weil es mir da psychisch überhaupt nicht gut ging. Die Bestätigung von der Einrichtung wurde nicht akzeptiert.
Nach über 2 Jahren ohne Pass, nur mit einer Fiktionsbescheinigung, die alle 3 Monate verlängert wurde, wurde ich entlassen und bin dort hingefahren. Da wurde der Antrag auf einen neuen Reisepass endlich bearbeitet und 3 Monate später konnte ich ihn abholen.
Durch diese ganze Zeit, die ich keinen Pass besessen habe, wurde mir mein Aufenthaltstitel genommen.
Ich habe nun seit 5 Jahren die Fiktionsbescheinigung, die ich alle 3 Monate beim Ausländeramt verlängern lassen muss.
Den Antrag auf einen normalen Aufenthaltstitel habe ich vor 4 Monaten gestellt, leider ohne Erfolg.
Als Antwort habe ich bekommen, dass ich noch nie gearbeitet habe und dadurch nicht die Voraussetzungen erfülle.
Ich war die Jahre nach der Unterbringung allerdings in Therapeutischen Wohngemeinschaften und bin jetzt seit 6 Monaten das erste Mal seit langer Zeit auf mich alleine gestellt.
Ich wohne mit meinem Freund zusammen in einer freien WG in einem Zimmer. Und bin im 5. Monat schwanger. Mein Freund ist arbeitsunfähig und bei mir wird es geprüft, was aber nur auf die Zeit der Schwangerschaft begrenzt sein wird, hoffe ich, da ich arbeiten möchte.
Spätestens wenn unser Sohnemann ein halbes Jahr alt ist.
Vor einem Monat fragte ich nochmals im Ausländeramt nach, ob es nicht irgendwie möglich ist, dass ich meinen Aufenthaltstitel wiederbekommen könnte.
Als Antwort kam, wir sind ja verlobt, wenn wir heiraten hätte sich das eh erledigt. Und wenn das Kind auf die Welt kommt, würde ich ja auch eine befristete Aufenthaltserlaubnis bekommen, weil es die Deutsche Staatsbürgerschaft bekommen wird, da der Vater Deutscher ist.
Zum ersteren, wir waren beim Standesamt. Und wir wissen nicht wie wir an die Apostille kommen können. Es hieß, dass man Geburtsurkunden nicht versenden darf per Post. Um nach Russland zu fliegen hätten wir das Geld nicht.
Zum zweiteren, ich möchte es nicht vom Kind abhängig machen, sondern eine allgemeine Aufenthaltserlaubnis erlangen damit ich die Deutsche Einbürgerung endlich durchziehen kann. Ich habe nunmal garkeinen Bezug zu Russland, kann nicht einmal die Russische Sprache.
Nun bin ich wirklich am Überlegen, ob ich mir nicht doch einen Anwalt nehme und mit dieser Sache notfalls vor Gericht gehe.
Was haltet ihr davon, und hättet ihr vielleicht einen guten Rat für mich übrig?
Ich bin auf jeden Fall für alle Ideen und hilfreiche Tipps sehr dankbar.
Vielen Lieben Dank fürs Lesen und einen schönen Abend euch noch,
Krissy