Probleme mit der Geburtsurkunde
Verfasst: 26 Nov 2019, 01:11
Guten Abend liebe Leut,
ich hoffe ihr könnt mir helfen. Bin verzweifelt und weiß nicht was ich nun tun soll.
Ich möchte meine Verlobte heiraten. Sie kommt aus Russland, St. Petersburg und ist auch dort geboren.
Meine Verlobte war in ihrer Heimat beim Notar und dieser konnte/durfte keine Original Geburtsurkunde mit Apostille versehen, da „dies so nicht gemacht wird“. Daher hat er Kopien gemacht diese notariell beglaubigt und mit einem Apostille versehen + ins Deutsche übersetzt.
Daraufhin haben wir alle Unterlagen mit der Original Geburtsurkunde an das Standesamt übergeben und diese wurden an das OLG geschickt.
Nun nach 5 Wochen diese enttäuschende Nachricht:
Heute Morgen habe ich einen Anruf vom Standesamt erhalten, dass dem OLG die Unterlagen der Geburtsurkunde meiner Verlobten nicht genügen. Begründung war nach folgendem Wortlaut: „Wir wünschen eine Geburtsurkunde der Braut im Original mit Apostille und einer Übersetzung in die deutsche Sprache. Die Apostille muss auf der Original Geburtsurkunde angebracht sein.“
Nun meine Frage, meine Verlobte fliegt morgen wieder nach Russland und ist sich sicher, dass es kein Amt gibt welches ihr das Apostille auf die Original Geburtsurkunde anbringen kann.
Wie können wir nun vorgehen?
Außerdem haben wir noch eine gute Freundin bei der auch kein Apostille auf der Original Geburtsurkunde angebracht wurde, die EFZ aber durchging und sie trotzdem heiraten durfte.
So ich hoffe ich habe alles verständlich erklärt und hoffe auf Hilfe von euch.
Gruß
ich hoffe ihr könnt mir helfen. Bin verzweifelt und weiß nicht was ich nun tun soll.
Ich möchte meine Verlobte heiraten. Sie kommt aus Russland, St. Petersburg und ist auch dort geboren.
Meine Verlobte war in ihrer Heimat beim Notar und dieser konnte/durfte keine Original Geburtsurkunde mit Apostille versehen, da „dies so nicht gemacht wird“. Daher hat er Kopien gemacht diese notariell beglaubigt und mit einem Apostille versehen + ins Deutsche übersetzt.
Daraufhin haben wir alle Unterlagen mit der Original Geburtsurkunde an das Standesamt übergeben und diese wurden an das OLG geschickt.
Nun nach 5 Wochen diese enttäuschende Nachricht:
Heute Morgen habe ich einen Anruf vom Standesamt erhalten, dass dem OLG die Unterlagen der Geburtsurkunde meiner Verlobten nicht genügen. Begründung war nach folgendem Wortlaut: „Wir wünschen eine Geburtsurkunde der Braut im Original mit Apostille und einer Übersetzung in die deutsche Sprache. Die Apostille muss auf der Original Geburtsurkunde angebracht sein.“
Nun meine Frage, meine Verlobte fliegt morgen wieder nach Russland und ist sich sicher, dass es kein Amt gibt welches ihr das Apostille auf die Original Geburtsurkunde anbringen kann.
Wie können wir nun vorgehen?
Außerdem haben wir noch eine gute Freundin bei der auch kein Apostille auf der Original Geburtsurkunde angebracht wurde, die EFZ aber durchging und sie trotzdem heiraten durfte.
So ich hoffe ich habe alles verständlich erklärt und hoffe auf Hilfe von euch.
Gruß