Ich habe mir das ein paarmal durchgelesen und bin mir nicht sicher, ob das im Sinne des Gesetzgebers ist. So schlau wären wahrscheinlich auch schon die chinesischen Lieferanten gewesen, ihre Absenderadressen fortlaufend durchzunummerieren und auf jede noch eine (Schein-)Firma einzutragen.scout hat geschrieben: ↑06 Feb 2022, 17:01 Danke für die sehr guten Informationen. Ich lese aus großem Interesse mit.
Ich habe die oben verlinkten Zollbestimmungen mal durch den Übersetzer geschickt.
Hier ist das Ergebnis:
https://u.pcloud.link/publink/show?code ... J9Mmdxx0cV
Das heißt, ich kann auch Freunde bitten als Absender tätig zu werden !?
5 Absender schicken an 5 Adressen 5x5 Pakete, richtig ??
Ich selbst bin nicht darauf gekommen, verschiedene Absenderadressen zu verwenden und würde es wahrscheinlich auch jetzt noch bleibenlassen. Zumindest nicht gerade die selbe Art von Karton verwenden. Meiner Meinung nach gilt der Freibetrag pro Empfänger, unabhängig vom Absender.