Laufende Verträge, Abos usw. bei Auswanderung

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Magdeburg-Moskva
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Re: Laufende Verträge, Abos usw. bei Auswanderung

Beitrag von Magdeburg-Moskva »

Bobsie hat geschrieben: 08 Feb 2020, 00:59
Magdeburg-Moskva hat geschrieben: 08 Feb 2020, 00:23 Das Geile ist bei dem ganzen, man geht vor, wie bella_b33 es getan hat. Einfach nicht mehr zahlen (Einzugsermächtigung widerrufen, Lastschriften zurückgeben). Damit sind die Probleme gelöst.
Das war nicht bella, das wae ich, Bobsie. Noch als Nachtrag: Ich kündigte Vodavon und Kartina TV Mitte Dezember 2016 zum 31.3.2017, also 3 Monate vorher. Und eine Woche vor dem 31.3.2017 verschickte ich noch die Abmeldebescheinigung.
Entschuldigung; denn Ehre, wem Ehre gebührt.

Die drei Monate erinnern ja an reguläre Kündigungsfristen wie "drei Monate vor Ablauf des Kalenderjahres". Die sind aber nicht kriegsentscheidend. Sondern die angemessene Zeit nach Kenntnis des wichtigen Grundes.

Und als besonderer Service hier der Gesetzestext:
https://dejure.org/gesetze/BGB/314.html idFv 20.09.2013, in Kraft getreten am 13.06.2014 hat geschrieben: BGB, § 314
Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund
(1) 1Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. 2Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
...
(3) Der Berechtigte kann nur innerhalb einer angemessenen Frist kündigen, nachdem er vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat.
(4) Die Berechtigung, Schadensersatz zu verlangen, wird durch die Kündigung nicht ausgeschlossen.
Ich habe mich geirrt, die starre Frist von zwei Wochen nach Kenntnis gilt bei Dienstverträgen, sonst angemessene Zeit. Bei Telekommunikation gilt Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats. Ich korrigiere den vorherigen Beitrag entsprechend. Was angemessen ist, weiß nur Femida.

Bei den Recherchen habe ich auch herausgefunden, dass allein ein Wohnortwechsel innerhalb DE nicht (immer) als wichtiger Grund akzeptiert wird. Gibt ein interessantes BGH-Urteil, was auf den günstigeren Preis eines Zweijahresvertrags (Fitnesstudio) gegenüber dem monatlich kündbaren Vertrag abstellt und der Grund in der Risikosphäre des Kündigenden (Kunden) liegt, hier Zeitsoldat, der versetzt wurde, zudem immernoch einen Wohnsitz am Ort des Studios hat. (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... kument.pdf)
Bobsie hat geschrieben: 08 Feb 2020, 00:59
Magdeburg-Moskva hat geschrieben: 08 Feb 2020, 00:23 Was Bobsie beschreibt, dass K TV meint, der deutsche Wohnsitz würde noch bestehen, weil man ihn unter einer deutschen Festnetznummer erreicht habe, ist lächerlich.

Das war nicht Kartina TV, die sich da gemeldet haben, das waren die Inkassomenschen, und die wollten von mir die neue Wohnadresse in D haben. Ich habe sie an deren Aufreaggeber verwiesen, dass der ja eine Abmeldebescheinigung habe. Ich habe denen aber nicht erzählt, dass auf ser Abmeldung keine neue Adressr vermerkt ist.
Ach so, du hast (hattest) eine deutsche Festnetznummer, die wie auch immer, zu Dir nach T. umgeleitet hat.

An sich darf AFAIK ohne abgeschlossenes Verfahren (Mahnbescheid, Klage) gar kein negativer Eintrag in der Schufa erfasst werden. Kannst ja mal eine Auskunft von der Schufa anfordern.

Naja, die Inkassoleute sind meist nicht sonderlich intelligent, kennen aber die meisten Ausflüchte und können eine schöne Drohkulisse aufbauen. Wenn die Forderung unberechtigt ist, ist das halt sehr lästig, gerade für jemanden, der kein "Profi-Schuldner" ist. Am besten soll da wohl helfen, die unberechtigte Forderung einmalig abzulehnen und eine mittelmäßig kurze Begründung zu geben. Die echten Trümpfe und v. a. Beweise sollte man sich für die eventuell drohende Gerichtsverhandlung aufheben.
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