Problem mit der Befreiung vom Ehefähigeitszeugnisses

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!

Moderator: Dietrich

Arthur86
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Problem mit der Befreiung vom Ehefähigeitszeugnisses

Beitrag von Arthur86 »

Hallo zusammen,

Das OLG Karlsruhe will den Antrag auf Befreiung der Beibringung eines Ehefähigeitszeugnisses nicht annehmen. Ganz konkret sieht das OLG es nicht als erwiesen an, dass der Exmann meiner Lebensgefährtin von der Scheidung Bescheid weiß bzw. Ihm rechtlich Gehör verschafft wurde.

Dieses Problem hatte ich schon mal als es darum ging die Vaterschaft für unseren Sohn hier in Deutschland anzuerkennen. Damals hat mir das russische Gericht, welches die beiden Geschieden hat, aus der Akte ein Papier gegeben in welchem der Exmann das Gesuch auf Scheidung akzeptiert und dem Gericht mitteilt das ein Urteil in seiner Abwesenheit gefällt werden soll. Die Mitarbeiterin hat mir dieses Schreiben sogar mit einem Stempel beglaubigt. Für die Vaterschaftsanerkennung hat das ausgereicht.

So nun leben wir hier in Deutschland schon längere Zeit zusammen und wollen nun Heiraten. Das OLG macht uns aber einen Strich durch die Rechnung. Sie verlangen das der Exmann zum Notar geht und dort bestätigt, dass er Kenntnis von der Scheidung hat. Absolut utopisch.

Gibt es eine Instanz über dem OLG? Bringt es was sich einen Anwalt zu holen? Bzw. Hat jemand vielleicht einen anderen Tipp was man in dieser Situation machen sollte?
Mein Standesbeamter über den die ganze Korrespondenz mit dem OLG läuft sagt, dass er mir die Kontaktdaten von der Person beim OLG nicht geben darf.
Ich hätte da einfach mal selbst angerufen.

Natürlich sind auch alle anderen Unterlagen wie Gerichtsurteil, Scheidungsurkunde usw. mit apostille und Übersetzung vorhanden.

Danke für hilfreiche Tipps
Magdeburg-Moskva
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Re: Problem mit der Befreiung vom Ehefähigeitszeugnisses

Beitrag von Magdeburg-Moskva »

Deine zukünftige sollte beim örtlichen Gericht die komplette Akte anfordern und die Kopie beglaubigen lassen. Erst dann wird es überhaupt möglich sein, gegen die Position des OLG vorzugehen, wenn sie denn unverrückbar erscheint. Immerhin muss festgestellt werden können, dass der Ex tatsächlich geladen wurde, die Ladung erhalten hat und kapiert hat, worum es denn geht, auch muss er das Urteil in der Hand gehabt haben. Damit sollte sie nicht zu lange warten, denn irgendwann gehen Akten in den Schredder.

Vorher würde ich direkt das OLG anrufen und mich mit dem zuständigen Mitarbeiter - meist ist das ein Rechtspfleger, im Bereich um den Präsidenten - verbinden lassen, bzw. denjenigen zur Sprechzeit aufsuchen und mit höchster Ruhe und Sachlichkeit den Fall mit allen Argumenten und Facetten besprechen.

Das mit der EFZ-Befreiung ist ja mMn eher ein Verwaltungsakt der Justiz, zu dem es auch einen Rechtsbehelf (Belehrung) geben sollte.
Arthur86
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Re: Problem mit der Befreiung vom Ehefähigeitszeugnisses

Beitrag von Arthur86 »

Du meinst man kann da einfach so anrufen? Das wäre natürlich ideal. Ich hab mich das bis jetzt nicht getraut weil ich durch falsches Verhalten meine Situation nicht noch verschlimmern wollte.

Ich verstehe schon das man feststellen muss ob der ex überhaupt weiß was sache ist. Aber ein Schreiben welches er selbst aufgesetzt und unterschrieben hat, indem er mehr oder weniger aussagt das er beim Verfahren nicht dabei sein will, und welches noch durch einen Mitarbeiter des Gericht beglaubigt wurde, sollte doch Beweis genug sein. Oder habe ich tatsächlich so ein verdrehtes Rechtsversfändnis?

Ich habe jetzt noch folgendes gelesen. Beim Antrag müsste man auch die Adresse vom ex angeben. Kann denn das OLG ihm nicht einen Brief schicken und um Stellungnahme bitten? So wie ich es verstanden habe, wird die Adresse genau für sowas benötigt. Dauert wahrscheinlich zwar sehr lange aber besser wie nichts tun.
Magdeburg-Moskva
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Re: Problem mit der Befreiung vom Ehefähigeitszeugnisses

Beitrag von Magdeburg-Moskva »

Arthur86 hat geschrieben: 13 Feb 2020, 18:52 Du meinst man kann da einfach so anrufen? Das wäre natürlich ideal. Ich hab mich das bis jetzt nicht getraut weil ich durch falsches Verhalten meine Situation nicht noch verschlimmern wollte.
MMn haben die Leute, die das für den Präsidenten des OLG vorbereiten 'ne Menge anderer Sachen zu tun oder aus anderen Gründen kaum Bock, sich 'nen Kopp zu machen. Darum erstmal irgendwas nach Schema F. Wenn Du "geschmeidig" bleibst, sehe ich in so einem speziellen Fall kein Problem, den Sachbearbeiter anzurufen, notfalls um einen Gesprächstermin zu bitten. Du oder deine Zukünftige solltet gute Gründe haben, warum man den Ex nicht um solch eine Erklärung bitten kann. Andererseits muss man manchmal auch über seinen Schatten springen, denn immerhin hat er ja diesen einen Wisch unterschrieben und es nicht auf ein Abwesenheitsurteil ankommen gelassen. Vielleicht kann man den Ex halt zu dieser Erklärung bewegen. Aus der Ferne ist das leicht gesagt, bitte entschuldige, falls ich damit jemanden verletzt haben sollte.
Arthur86 hat geschrieben: 13 Feb 2020, 18:52Ich verstehe schon das man feststellen muss ob der ex überhaupt weiß was sache ist. Aber ein Schreiben welches er selbst aufgesetzt und unterschrieben hat, indem er mehr oder weniger aussagt das er beim Verfahren nicht dabei sein will, und welches noch durch einen Mitarbeiter des Gericht beglaubigt wurde, sollte doch Beweis genug sein. Oder habe ich tatsächlich so ein verdrehtes Rechtsversfändnis?
Da hat jeder Beteiligte seine ganz eigene Logik und das OLG sitzt am längeren Hebel.
Man könnte ja auch argumentieren, Deine Zukünftige hätte ihn unter Druck gesetzt, solch eine Erklärung zu schreiben, das wäre gefaket usw. usf., hast'e nich' gesehen.
Arthur86 hat geschrieben: 13 Feb 2020, 18:52Ich habe jetzt noch folgendes gelesen. Beim Antrag müsste man auch die Adresse vom ex angeben. Kann denn das OLG ihm nicht einen Brief schicken und um Stellungnahme bitten? So wie ich es verstanden habe, wird die Adresse genau für sowas benötigt. Dauert wahrscheinlich zwar sehr lange aber besser wie nichts tun.
Mein juristisches Bauchgefühl sagt: Das OLG wird eher einen Teufel tun, man müsste erstmal prüfen, ob das OLG den Ex in RUS überhaupt mit solch einer Anfrage konfrontieren darf. Klingt eher nach "damit etwas eingetragen ist".
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Bobsie
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Re: Problem mit der Befreiung vom Ehefähigeitszeugnisses

Beitrag von Bobsie »

Warum heiratet ihr nicht in Russland? Da gibt es eine russische Scheidungsurkunde und die wird in Russland nicht angezweifelt werden. Und das russische Standesamt wird davon ausgehen, dass die Betroffenen von dem (russischen) Gerichtsurteil unterrichtet wurden.
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Re: Problem mit der Befreiung vom Ehefähigeitszeugnisses

Beitrag von bella_b33 »

Bobsie hat geschrieben: 14 Feb 2020, 10:17 Warum heiratet ihr nicht in Russland?
Sicherlich wegen dem langwierigen Prozess der Familienzusammenführung und für ein direktes Zusammenleben nach der Hochzeit in Deutschland....das Problem hat man mit einer Hochzeit in DE ja eigentlich nicht. Man kann zumindest im Lande bleiben und ist nicht noch einige Monate vom Partner getrennt, bis der es mal am G. Institut durch den Test geschafft hat.
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Re: Problem mit der Befreiung vom Ehefähigeitszeugnisses

Beitrag von Marco »

Naja das Goethe Zertifikat braucht man auch für ein Heiratsvisum...
Und wenn man das schon hat, dann dauert es eigentlich nicht so lange mit der Familienzusammenführung, außer die ABH ist total unorganisiert oder überlastet. Selbst in Kiel, wo man lange auf einen Termin warten muss, ist die Familienzusammenführung getrennt von den überlasteten Bereichen, so dass der Antrag dort zügig abgewickelt wird.
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bella_b33
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Re: Problem mit der Befreiung vom Ehefähigeitszeugnisses

Beitrag von bella_b33 »

naja, aber grundsätzlich ist es doch aber so...bei Heirat im Ausland beginnt die FZF nach der Hochzeit. Bei Heirat in De hat man vorher alles in Sack und Tüten und kann dann direkt ins gemeinsame Leben starten ;)
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Re: Problem mit der Befreiung vom Ehefähigeitszeugnisses

Beitrag von Bobsie »

Wir hatten 4 Wochen nach der Heirat in RUS das Familienzusammenführungs visum. Ohne Probleme. In der Wartezeit haben wir gemeinsam die Wohnung aufgelöst....
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Bluewolf
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Re: Problem mit der Befreiung vom Ehefähigeitszeugnisses

Beitrag von Bluewolf »

Ich wiederhole es gerne nochmal. Wenn sich nichts geändert hat, ist FZF und die Entscheidung ob, oder ob nicht EFZ nötig ist, Ländersache/ bzw. sogar den Kommunen überlassen.
Insofern sind Hinweise "wir haben es aber nach 4 Wochen gehabt" wenig hilfreich.
Auch bei uns haben die Karlsruhe Behörden erst einmal gezickt. Ich halte Magdeburg-Moskvas Hinweis "geschmeidig" zu bleiben und erst einmal nen Buckel zu machen daher für den im Moment angemessensten.
Ich verstehe schon das man feststellen muss ob der ex überhaupt weiß was sache ist. Aber ein Schreiben welches er selbst aufgesetzt und unterschrieben hat, indem er mehr oder weniger aussagt das er beim Verfahren nicht dabei sein will, und welches noch durch einen Mitarbeiter des Gericht beglaubigt wurde, sollte doch Beweis genug sein. Oder habe ich tatsächlich so ein verdrehtes Rechtsversfändnis?
Hast Du nicht, aber das OLG hat vielleicht tatsächlich andere Rechtsvorschriften. Rechtsbelehrung ist tatsächlich ein gutes Stichwort. Selbst wenn den russischen Behörden eine Einverständniserklärung ausreicht, bedeutet das noch lange nicht, dass das in Deutschland auch so ist. Hat der Ex verstanden, ob und wenn ja welche Nachteile ihm entstehen können, evtl. auch in ferner Zukunft? Das war (ist?) lange Zeit ein heißes Thema bei der FZF mit Kindern, und das z. B. werde ich ganz sicher nicht noch einmal durchmachen. Zum Glück trifft das bei Dir ja nicht zu.

Falls es Dich sicherer macht, kannst Du tatsächlich einen spezialisierten Anwalt einschalten. Ich hatte es zwar damals auf Grund befürchteter Kosten vermieden, meine aber, das bereits vor 10 Jahren in Karlsruhe und Umgebung jemand zu finden war. Inzwischen ist auch die russische Community hier wesentlich größer. Vielleicht findest Du dort sogar eher noch eine Anlaufstelle.

Viele Grüße
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