Problem mit der Befreiung vom Ehefähigeitszeugnisses

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!

Moderator: Dietrich

m1009

Re: Problem mit der Befreiung vom Ehefähigeitszeugnisses

Beitrag von m1009 »

bella_b33 hat geschrieben: 16 Feb 2020, 17:53 Ah verstehe, ich dachte dass Du längerfristig in NN bist.
Wer will das schon?
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Bluewolf
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Re: Problem mit der Befreiung vom Ehefähigeitszeugnisses

Beitrag von Bluewolf »

och, in 10 Jahren könnte das durchaus ein Thema werden, wenn sich die Rahmenbedingungen nicht gravierend ändern
Magdeburg-Moskva
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Re: Problem mit der Befreiung vom Ehefähigeitszeugnisses

Beitrag von Magdeburg-Moskva »

Um auf das eigentliche Thema zurückzukommen...

Habe gerade die Info eines anderen OLG dazu gelesen. Und ich muss meine vorherigen Standpunkte korrigieren. Das Verfahren, vorab eine beglaubigte Erklärung beizubringen oder beim Ex anzufragen scheint ein Standardverfahren zu sein. Deshalb dauert dies auch so lange.
Arthur86
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Re: Problem mit der Befreiung vom Ehefähigeitszeugnisses

Beitrag von Arthur86 »

Magdeburg-Moskva hat geschrieben: 17 Feb 2020, 20:14 Um auf das eigentliche Thema zurückzukommen...

Habe gerade die Info eines anderen OLG dazu gelesen. Und ich muss meine vorherigen Standpunkte korrigieren. Das Verfahren, vorab eine beglaubigte Erklärung beizubringen oder beim Ex anzufragen scheint ein Standardverfahren zu sein. Deshalb dauert dies auch so lange.
Also wird sich das OLG jetzt selbst beim ex melden? Ich bekomme meinen Standesamtbeamten nicht mehr ans Telefon. Und beim OLG habe ich mich auch nicht getraut anzurufen.
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Norbert
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Re: Problem mit der Befreiung vom Ehefähigeitszeugnisses

Beitrag von Norbert »

Marco hat geschrieben: 14 Feb 2020, 15:38Naja das Goethe Zertifikat braucht man auch für ein Heiratsvisum...
Wenn ein deutsches Kind vorhanden ist, reichen minimale Deutschkenntnisse für die Familienzusammenführung. Also Niveau A1 statt B1. Und die lassen sich in solchen Fällen meist als offensichtlich vorhanden nachweisen, wenn man beispielsweise frei sprechen kann und bereits eine Arbeitsstelle in einem deutschen Unternehmen hat. (Leider wissen dies die ABH-Mitarbeiter nicht immer, wir mussten in diesem Fall einen recht nervigen Streit überstehen.)
Arthur86
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Re: Problem mit der Befreiung vom Ehefähigeitszeugnisses

Beitrag von Arthur86 »

Norbert hat geschrieben: 18 Feb 2020, 08:20
Marco hat geschrieben: 14 Feb 2020, 15:38Naja das Goethe Zertifikat braucht man auch für ein Heiratsvisum...
Wenn ein deutsches Kind vorhanden ist, reichen minimale Deutschkenntnisse für die Familienzusammenführung. Also Niveau A1 statt B1. Und die lassen sich in solchen Fällen meist als offensichtlich vorhanden nachweisen, wenn man beispielsweise frei sprechen kann und bereits eine Arbeitsstelle in einem deutschen Unternehmen hat. (Leider wissen dies die ABH-Mitarbeiter nicht immer, wir mussten in diesem Fall einen recht nervigen Streit überstehen.)
Also bei uns wurden für die FZF kein Nachweis der Deutschkentnisse verlangt. Sie hat auch ziemlich zeitnah eine Aufenthaltsgenehmigung für 3 Jahre bekommen, aber sie musste eine Verpflichtungserklärung unterschreiben dass sie in dieser Zeit einen Intergrationskurs (700 Stunden) besucht. Natürlich auf eigene Kosten.
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bella_b33
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Re: Problem mit der Befreiung vom Ehefähigeitszeugnisses

Beitrag von bella_b33 »

700 Stunden? Alter Schwede :shock:
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Re: Problem mit der Befreiung vom Ehefähigeitszeugnisses

Beitrag von Magdeburg-Moskva »

Arthur86 hat geschrieben: 18 Feb 2020, 03:02
Magdeburg-Moskva hat geschrieben: 17 Feb 2020, 20:14 Um auf das eigentliche Thema zurückzukommen...

Habe gerade die Info eines anderen OLG dazu gelesen. Und ich muss meine vorherigen Standpunkte korrigieren. Das Verfahren, vorab eine beglaubigte Erklärung beizubringen oder beim Ex anzufragen scheint ein Standardverfahren zu sein. Deshalb dauert dies auch so lange.
Also wird sich das OLG jetzt selbst beim ex melden? Ich bekomme meinen Standesamtbeamten nicht mehr ans Telefon. Und beim OLG habe ich mich auch nicht getraut anzurufen.
Lies mal genau, was "dein" OLG dazu beim Thema Anerkennung ausländischer Scheidungen auf seiner Seite und ggf. in seinen Mitteilungen an Dich schreibt.
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Re: Problem mit der Befreiung vom Ehefähigeitszeugnisses

Beitrag von Marco »

Norbert hat geschrieben: 18 Feb 2020, 08:20
Marco hat geschrieben: 14 Feb 2020, 15:38Naja das Goethe Zertifikat braucht man auch für ein Heiratsvisum...
Wenn ein deutsches Kind vorhanden ist, reichen minimale Deutschkenntnisse für die Familienzusammenführung. Also Niveau A1 statt B1. Und die lassen sich in solchen Fällen meist als offensichtlich vorhanden nachweisen, wenn man beispielsweise frei sprechen kann und bereits eine Arbeitsstelle in einem deutschen Unternehmen hat. (Leider wissen dies die ABH-Mitarbeiter nicht immer, wir mussten in diesem Fall einen recht nervigen Streit überstehen.)
Seit wann braucht man für Familienzusammenführung B1? B1 ist das Niveau, welches du über den Integrationskurs erreichst
Für Familienzusammenführung auch ohne deutsches Kind reicht A1. Lediglich von einem ausländischem Kind ab 16, was nicht gleich zusammen mit dem Elternteil nach Deutschland kommt, wird B2 oder C1 verlangt
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bella_b33
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Re: Problem mit der Befreiung vom Ehefähigeitszeugnisses

Beitrag von bella_b33 »

m1009 hat geschrieben: 17 Feb 2020, 11:19
bella_b33 hat geschrieben: 16 Feb 2020, 17:53 längerfristig in NN
Wer will das schon?

2 Tage zum Autokauf reichen.....hast ja Recht :lol:
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