Wer will das schon?
Problem mit der Befreiung vom Ehefähigeitszeugnisses
Moderator: Dietrich
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Re: Problem mit der Befreiung vom Ehefähigeitszeugnisses
och, in 10 Jahren könnte das durchaus ein Thema werden, wenn sich die Rahmenbedingungen nicht gravierend ändern
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- Zar/iza
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Re: Problem mit der Befreiung vom Ehefähigeitszeugnisses
Um auf das eigentliche Thema zurückzukommen...
Habe gerade die Info eines anderen OLG dazu gelesen. Und ich muss meine vorherigen Standpunkte korrigieren. Das Verfahren, vorab eine beglaubigte Erklärung beizubringen oder beim Ex anzufragen scheint ein Standardverfahren zu sein. Deshalb dauert dies auch so lange.
Habe gerade die Info eines anderen OLG dazu gelesen. Und ich muss meine vorherigen Standpunkte korrigieren. Das Verfahren, vorab eine beglaubigte Erklärung beizubringen oder beim Ex anzufragen scheint ein Standardverfahren zu sein. Deshalb dauert dies auch so lange.
Re: Problem mit der Befreiung vom Ehefähigeitszeugnisses
Also wird sich das OLG jetzt selbst beim ex melden? Ich bekomme meinen Standesamtbeamten nicht mehr ans Telefon. Und beim OLG habe ich mich auch nicht getraut anzurufen.Magdeburg-Moskva hat geschrieben: ↑17 Feb 2020, 20:14 Um auf das eigentliche Thema zurückzukommen...
Habe gerade die Info eines anderen OLG dazu gelesen. Und ich muss meine vorherigen Standpunkte korrigieren. Das Verfahren, vorab eine beglaubigte Erklärung beizubringen oder beim Ex anzufragen scheint ein Standardverfahren zu sein. Deshalb dauert dies auch so lange.
- Norbert
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Re: Problem mit der Befreiung vom Ehefähigeitszeugnisses
Wenn ein deutsches Kind vorhanden ist, reichen minimale Deutschkenntnisse für die Familienzusammenführung. Also Niveau A1 statt B1. Und die lassen sich in solchen Fällen meist als offensichtlich vorhanden nachweisen, wenn man beispielsweise frei sprechen kann und bereits eine Arbeitsstelle in einem deutschen Unternehmen hat. (Leider wissen dies die ABH-Mitarbeiter nicht immer, wir mussten in diesem Fall einen recht nervigen Streit überstehen.)
Re: Problem mit der Befreiung vom Ehefähigeitszeugnisses
Also bei uns wurden für die FZF kein Nachweis der Deutschkentnisse verlangt. Sie hat auch ziemlich zeitnah eine Aufenthaltsgenehmigung für 3 Jahre bekommen, aber sie musste eine Verpflichtungserklärung unterschreiben dass sie in dieser Zeit einen Intergrationskurs (700 Stunden) besucht. Natürlich auf eigene Kosten.Norbert hat geschrieben: ↑18 Feb 2020, 08:20Wenn ein deutsches Kind vorhanden ist, reichen minimale Deutschkenntnisse für die Familienzusammenführung. Also Niveau A1 statt B1. Und die lassen sich in solchen Fällen meist als offensichtlich vorhanden nachweisen, wenn man beispielsweise frei sprechen kann und bereits eine Arbeitsstelle in einem deutschen Unternehmen hat. (Leider wissen dies die ABH-Mitarbeiter nicht immer, wir mussten in diesem Fall einen recht nervigen Streit überstehen.)
- bella_b33
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Re: Problem mit der Befreiung vom Ehefähigeitszeugnisses
700 Stunden? Alter Schwede
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Re: Problem mit der Befreiung vom Ehefähigeitszeugnisses
Lies mal genau, was "dein" OLG dazu beim Thema Anerkennung ausländischer Scheidungen auf seiner Seite und ggf. in seinen Mitteilungen an Dich schreibt.Arthur86 hat geschrieben: ↑18 Feb 2020, 03:02Also wird sich das OLG jetzt selbst beim ex melden? Ich bekomme meinen Standesamtbeamten nicht mehr ans Telefon. Und beim OLG habe ich mich auch nicht getraut anzurufen.Magdeburg-Moskva hat geschrieben: ↑17 Feb 2020, 20:14 Um auf das eigentliche Thema zurückzukommen...
Habe gerade die Info eines anderen OLG dazu gelesen. Und ich muss meine vorherigen Standpunkte korrigieren. Das Verfahren, vorab eine beglaubigte Erklärung beizubringen oder beim Ex anzufragen scheint ein Standardverfahren zu sein. Deshalb dauert dies auch so lange.
Re: Problem mit der Befreiung vom Ehefähigeitszeugnisses
Seit wann braucht man für Familienzusammenführung B1? B1 ist das Niveau, welches du über den Integrationskurs erreichstNorbert hat geschrieben: ↑18 Feb 2020, 08:20Wenn ein deutsches Kind vorhanden ist, reichen minimale Deutschkenntnisse für die Familienzusammenführung. Also Niveau A1 statt B1. Und die lassen sich in solchen Fällen meist als offensichtlich vorhanden nachweisen, wenn man beispielsweise frei sprechen kann und bereits eine Arbeitsstelle in einem deutschen Unternehmen hat. (Leider wissen dies die ABH-Mitarbeiter nicht immer, wir mussten in diesem Fall einen recht nervigen Streit überstehen.)
Für Familienzusammenführung auch ohne deutsches Kind reicht A1. Lediglich von einem ausländischem Kind ab 16, was nicht gleich zusammen mit dem Elternteil nach Deutschland kommt, wird B2 oder C1 verlangt
- bella_b33
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Re: Problem mit der Befreiung vom Ehefähigeitszeugnisses
2 Tage zum Autokauf reichen.....hast ja Recht
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