Doppelte Staatsbürgerschaft, Beibehaltungsgenehmigung
Verfasst: 30 Mär 2020, 00:16
Hallo zusammen,
es gibt bereits eine Posts und Diskussionen zum Thema "Beibehaltungsgenehmigung", aber die sind teilweise älter und wie Ihr wisst ändern sich Gesetze sehr schnell, daher hier mein Anliegen:
Bin Anfang 20, geboren in Russland aber als Spätaussiedler im jungen Kindesalter nach D gekommen. Meine Mutter hat ihre und meine russ. Staatsbürgerschaft abgelegt (teilweise wurde im Forum von gleichen Fällen geschrieben, wo es in den Jahren den Russlanddeutschen doch sehr nahe gelegt wurde usw.) daher nur noch D, mein Vater besitzt D und RUS; Teile meiner Familie in D und RUS (Moskau, Omsk), bin mehrmals jährlich in Russland.
Ich möchte gerne die russische Staatsbürgerschaft zurückerlangen (was durch meinen rus. Geburtsort und RUS Staatsangehörigkeit meiner Vaters ja ermöglicht wird), aber gleichzeitig nicht die D-Staatsbürgerschaft abgeben. Ein Auswandern nach Russland bin ich ebenfalls nicht abgeneigt, dennoch ist das Programm "соотечественники" für mich keine Lösung (Formularien und Abhängikeiten, Bestimmung der Ansiedlungsregion usw.).
Mein Ziel ist die Beibehaltungsgenehmigung. Ich habe bereits vor langer Zeit mich in diesem Forum eingelesen aber finde leider nicht mehr die passenden Passagen dazu bzw. es wurde nur oberflächlich behandelt.
Und zwar war es das Thema der Immobilien, Grundstücke in Grenznähe. Meine Eltern und ich überlegen uns seit geraumer Zeit ein Sommerhaus in Russland zu kaufen/bauen und kamen dabei auf den Gedanken dies durch meinen Vater (rus. Staatsbürger) einzutrichtern, dann aber mir vererben zu wollen und dadurch die Grundlage der dt. Beibehaltungsgenehmigung zu schaffen. Bloß ist die Frage des Umfangs (Grundstück, Haus, Wohnung etc.) und wo diese "Grenznähe" es für Ausländer unmöglich macht Grundstücke zu besitzen. Würde es (grob gesagt) reichen, einen Hektar Land zu kaufen, an seinen Sohn vererben zu wollen um dafür die Beibehaltungsgenehmigung anzufordern?
Würde mich freuen, falls sich hier jemand zu dem Thema gut auskennt, eigene Erfahrungen gesammelt hat o.ä.; gerne kann man sich auch privat austauschen.!
Vielen Dank im Voraus,
Ed
es gibt bereits eine Posts und Diskussionen zum Thema "Beibehaltungsgenehmigung", aber die sind teilweise älter und wie Ihr wisst ändern sich Gesetze sehr schnell, daher hier mein Anliegen:
Bin Anfang 20, geboren in Russland aber als Spätaussiedler im jungen Kindesalter nach D gekommen. Meine Mutter hat ihre und meine russ. Staatsbürgerschaft abgelegt (teilweise wurde im Forum von gleichen Fällen geschrieben, wo es in den Jahren den Russlanddeutschen doch sehr nahe gelegt wurde usw.) daher nur noch D, mein Vater besitzt D und RUS; Teile meiner Familie in D und RUS (Moskau, Omsk), bin mehrmals jährlich in Russland.
Ich möchte gerne die russische Staatsbürgerschaft zurückerlangen (was durch meinen rus. Geburtsort und RUS Staatsangehörigkeit meiner Vaters ja ermöglicht wird), aber gleichzeitig nicht die D-Staatsbürgerschaft abgeben. Ein Auswandern nach Russland bin ich ebenfalls nicht abgeneigt, dennoch ist das Programm "соотечественники" für mich keine Lösung (Formularien und Abhängikeiten, Bestimmung der Ansiedlungsregion usw.).
Mein Ziel ist die Beibehaltungsgenehmigung. Ich habe bereits vor langer Zeit mich in diesem Forum eingelesen aber finde leider nicht mehr die passenden Passagen dazu bzw. es wurde nur oberflächlich behandelt.
Und zwar war es das Thema der Immobilien, Grundstücke in Grenznähe. Meine Eltern und ich überlegen uns seit geraumer Zeit ein Sommerhaus in Russland zu kaufen/bauen und kamen dabei auf den Gedanken dies durch meinen Vater (rus. Staatsbürger) einzutrichtern, dann aber mir vererben zu wollen und dadurch die Grundlage der dt. Beibehaltungsgenehmigung zu schaffen. Bloß ist die Frage des Umfangs (Grundstück, Haus, Wohnung etc.) und wo diese "Grenznähe" es für Ausländer unmöglich macht Grundstücke zu besitzen. Würde es (grob gesagt) reichen, einen Hektar Land zu kaufen, an seinen Sohn vererben zu wollen um dafür die Beibehaltungsgenehmigung anzufordern?
Würde mich freuen, falls sich hier jemand zu dem Thema gut auskennt, eigene Erfahrungen gesammelt hat o.ä.; gerne kann man sich auch privat austauschen.!
Vielen Dank im Voraus,
Ed