Freiberufliches Pendeln zwischen RU und DE

Hier findest Du Insiderinformationen zum mittel- oder langfristigen Aufenthalt in Russland die Dir helfen das Leben in Russland zu meistern. Du lebst (noch) nicht in Russland? Dann könnte dieses Unterforum für Dich besonders interessant sein, damit Du von unseren Erfahrungen profitierst. Expats are welcome!
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lausi
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Re: Freiberufliches Pendeln zwischen RU und DE

Beitrag von lausi »

BaB hat geschrieben: 13 Apr 2020, 13:53 Ich würde gerne wissen, ob es hier jemanden gibt, der mit diesem Modell gerade auch in wirtschaftlicher Hinsicht Erfahrung hat. Offen gesagt, ich will auch vom DBA profitieren und meine Einkommenssteuer in Russland entrichten. Die Differenz wäre eine gute Basis für eine eigene Wohnung in Sankt Petersburg.
BaB
Zu beachten ist das DBA Russmand.
Nach dem darfst Du keine Betriebsstätte in D haben, damit die Gewinne in RU versteuert werden. Die deutschen Umsätze sind in D zu versteuern.
Auskunft gibt eventuell das Finanzamt Magdeburg. Ohne Steuerberater nicht einfach zu gestalten.
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Norbert
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Re: Freiberufliches Pendeln zwischen RU und DE

Beitrag von Norbert »

Simmt, laut DBA sind die Umsätze an jener Betriebsstätte zu versteuern, wo die Leistung erbracht wurde. Das ist natürlich nicht unbedingt einfach nachzuweisen, dass man in Russland die Leistung erbracht hat, und nur wenige Tage zur Konsultation in Deutschland war. Und auch die Definition, was eine Betriebsstätte ist, ist extremes Glatteis.
BaB
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Re: Freiberufliches Pendeln zwischen RU und DE

Beitrag von BaB »

Genau solche Hinweise sind es, die ich gesucht habe. [Danke]

Habe mal das DBA überflogen. Für mich dürfte der Artikel 14 - Einkünfte aus selbständiger Arbeit relevant sein.
Art. 14 Einkünfte aus selbständiger Arbeit.

(1) Einkünfte, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus einem freien Beruf oder aus sonstiger selbständiger Tätigkeit bezieht, können im anderen Vertragsstaat nur dann besteuert werden, wenn der Person dort für die Ausübung ihrer Tätigkeit eine feste Einrichtung zur Verfügung steht. Dabei können nur die Einkünfte besteuert werden, die dieser festen Einrichtung zugerechnet werden können.

(2) Der Ausdruck „freier Beruf“ umfaßt insbesondere die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, literarische, erzieherische oder unterrichtende Tätigkeit, die selbständig ausgeübte künstlerische Tätigkeit sowie die selbständige Tätigkeit der Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten, Zahnärzte und Buchsachverständigen.
Klingt nach meinem Verständnis als gestaltbar, aber ich denke, hier muss ich mir einen Juristen suchen, der in diesem Feld Erfahrung hat.
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lausi
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Re: Freiberufliches Pendeln zwischen RU und DE

Beitrag von lausi »

BaB hat geschrieben: 21 Apr 2020, 15:02 Genau solche Hinweise sind es, die ich gesucht habe. [Danke]
Klingt nach meinem Verständnis als gestaltbar, aber ich denke, hier muss ich mir einen Juristen suchen, der in diesem Feld Erfahrung hat.
Besser einen Steuerberater, der die Umsatzsteueranmeldungen in D übernimmt und auch für die Richtigkeit haftet.
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lausi
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Re: Freiberufliches Pendeln zwischen RU und DE

Beitrag von lausi »

Norbert hat geschrieben: 21 Apr 2020, 14:31 Simmt, laut DBA sind die Umsätze an jener Betriebsstätte zu versteuern, wo die Leistung erbracht wurde. Das ist natürlich nicht unbedingt einfach nachzuweisen, dass man in Russland die Leistung erbracht hat, und nur wenige Tage zur Konsultation in Deutschland war. Und auch die Definition, was eine Betriebsstätte ist, ist extremes Glatteis.
Der Begriff Betriebsstätte ist im DBA ziemlich eindeutig geregelt, leider nicht die "feste Einrichtung" bei Freiberuflern.
Aber um das abzuklären, bezahlt man ja den Steuerberater, und das nicht zuwenig.
Ich habe aber die Erfahrung gemacht (leider nicht in Bezug auf russische Unternehmen), dass das Finanzamt kooperativ ist, solange die Firma die Umsatzsteuer vernünftig anmeldet uns sie auch bezahlt wird.
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Re: Freiberufliches Pendeln zwischen RU und DE

Beitrag von BaB »

Auch interessant, wenn auch fünf Jahre alt, aber als Grundlage interessant: https://bbpartners.ru/storage/editor/29 ... ssland.pdf
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Norbert
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Re: Freiberufliches Pendeln zwischen RU und DE

Beitrag von Norbert »

Meine Erfahrung: Es ist schwer einen Steuerberater zu finden, der so etwas überhaupt annimmt. Ich habe mehrere angeschrieben, einer meinte direkt "dieses Mandat nehme ich nicht an", ein zweiter hat mich mündlich beraten aber dann nie etwas schriftliches zur Verfügung gestellt. Insbesondere wenn ein IP ins Spiel kommt, mit der lustigen Begebenheit, dass diese Rechtsform so vergleichbar in Deutschland nicht existiert, wird es spannend.

Wenn Ihr jemanden kennt, der so etwas in dieser Tiefe übernehmen kann, wäre ich für Tipps extrem dankbar.
BaB
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Re: Freiberufliches Pendeln zwischen RU und DE

Beitrag von BaB »

Ja, das mit dem Wohnsitz in Deutschland ist wirklich eine Nuss, die geknackt werden muss. Ich hätte eigentlich kein Problem mich hier abzumelden, doch so eine Wohnung zu dem Preis, bekomme ich hier nie wieder.
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Norbert
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Re: Freiberufliches Pendeln zwischen RU und DE

Beitrag von Norbert »

Man kann sich ja abmelden und dennoch die Wohnung weiter mieten, oder?
Andy
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Re: Freiberufliches Pendeln zwischen RU und DE

Beitrag von Andy »

Norbert, nein, fuer einen deutschen Staatsbuerger ist das Mieten einer Wohnung in D fuer das Finanzamt gleichbedeutend mit Wohnsitz! Also voll steuerpflichtig.
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