Freiberufliches Pendeln zwischen RU und DE
Re: Freiberufliches Pendeln zwischen RU und DE
Zum Thema Pendeln.
Ich habe dies die letzten 2 Jahre, bis zur Corona-Krise, praktiziert. Alle 2 bis 4 Wochen fuer 3 bis 10 Tage nach Deutschland.
Bis zum Flughafen in meiner Heimatstadt habe ich ca. 45 Fahrt. Lief bei mir meist so: 03:15 das Haus verlassen, Flug um 5 nach Moskau. Fruehflug nach Berlin, gegen 10 auf dem Flughafenparkplatz in Berlin Schoenefeld in mein Auto gestiegen.
Zurueck mit dem Mitternachtflug ab Schoenefeld ueber Moskau, gegen 8 war ich dann zu Haus.
Wenn man sich einmal daran gewoehnt hat, voellig problemlos. Mit Aufenthaltsgenehmigung muss man ein bisschen aufpassen, wegen der Tage im Ausland. Ab und Anreisetag zaehlen als voller Tag ausserhalb Russlands. 2018 hatte ich 145 "Auslandstage", 2019 waren es 110.
Ich habe dies die letzten 2 Jahre, bis zur Corona-Krise, praktiziert. Alle 2 bis 4 Wochen fuer 3 bis 10 Tage nach Deutschland.
Bis zum Flughafen in meiner Heimatstadt habe ich ca. 45 Fahrt. Lief bei mir meist so: 03:15 das Haus verlassen, Flug um 5 nach Moskau. Fruehflug nach Berlin, gegen 10 auf dem Flughafenparkplatz in Berlin Schoenefeld in mein Auto gestiegen.
Zurueck mit dem Mitternachtflug ab Schoenefeld ueber Moskau, gegen 8 war ich dann zu Haus.
Wenn man sich einmal daran gewoehnt hat, voellig problemlos. Mit Aufenthaltsgenehmigung muss man ein bisschen aufpassen, wegen der Tage im Ausland. Ab und Anreisetag zaehlen als voller Tag ausserhalb Russlands. 2018 hatte ich 145 "Auslandstage", 2019 waren es 110.
Re: Freiberufliches Pendeln zwischen RU und DE
Wenn man es geschickt anstellt und seine Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung bspw. im Quartalsrhythmus zahlt, sind es unter Umständen sogar weniger als 6%
Man kann die Summe der fürs Quartal zu zahlenden Steuern um die Summe der in dem jeweiligen Quartal gezahlten Versicherungsbeiträge reduzieren. Auf die Weise muss ich als IP mit vereinfachtem Steuersatz für 2019 z.B. gar keine Steuern zahlen, weil die Summe der gezahlten Versicherungsbeiträge höher ist als die der zu zahlenden Steuern ...
- Norbert
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Re: Freiberufliches Pendeln zwischen RU und DE
Aber der Versicherungsbeitrag für den IP-Inhaber ist doch sowieso pauschal 1%?! Und dieses Prozent wird von den 6 % noch abgezogen.
Re: Freiberufliches Pendeln zwischen RU und DE
Nein, der pauschale Versicherungsbeitrag wird jedes Jahr neu bestimmt - für 2019 waren es ungefähr 36 000 Rubel, für 2020 sind es schon knapp 41 000 Rubel. Das 1% zahlt man nur, wenn der Jahresumsatz höher als 300 000 Rubel ist (und dann auch nur auf den Betrag, der die 300 000 Rubel übersteigt). Im nächsten Jahr kann man das 1% dann auch wieder von der Steuer abziehen.
Re: Freiberufliches Pendeln zwischen RU und DE
Danke für die vielen Antworten, auf die ich aufbauen kann. Natürlich werde ich noch etwas Recherche betreiben müssen. Sobald sich die Reisesituation wieder normalisiert hat, werde ich das Ganze mal ein, zwei Monate austesten, ehe ich weitere Schritte unternehmen werde.
Re: Freiberufliches Pendeln zwischen RU und DE
Ich habe heute beim Finanzamt angerufen und wollte wissen, wie ich nachweisen kann, dass ich so und so viele Tage nicht in Deutschland war oder auch nicht. Die Dame hat mich dann an meinen Steuerberater verwiesen. Ich habe mich da leider zu leicht abwimmeln lassen.
Es wurde hier ja bereits einmal der Reisepass erwähnt, der dem Finanzamt vorgelegt werden mußte. Kennt jemand noch andere Methoden, die vom Finanzamt anerkannt werden? Wenn ich in Deutschland einreise bekomme ich ja gar keinen Stempel und ich ich kann mir vorstellen, dass die Stempelei vielleicht auch irgendwann nicht mehr praktiziert wird, gibt es schließlich doch inzwischen den digitialen, biometrischen Reisepass.
Hat ja noch jemand Praxiserfahrungen?
Es wurde hier ja bereits einmal der Reisepass erwähnt, der dem Finanzamt vorgelegt werden mußte. Kennt jemand noch andere Methoden, die vom Finanzamt anerkannt werden? Wenn ich in Deutschland einreise bekomme ich ja gar keinen Stempel und ich ich kann mir vorstellen, dass die Stempelei vielleicht auch irgendwann nicht mehr praktiziert wird, gibt es schließlich doch inzwischen den digitialen, biometrischen Reisepass.
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- Norbert
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Re: Freiberufliches Pendeln zwischen RU und DE
Ich habe mich diesbezüglich mal zur Schweiz beraten lassen, wo es ja viele Pendler gibt. Grundsätzlich kann man dies erst einmal mit Flugtickets und/oder Zugtickets nachweisen. Fährt man mit dem Auto wäre eventuell ein Fahrtenbuch die Lösung.
Sollte die Steuerbehörde Zweifel haben, kann sie aber auch Kontoauszüge (Kartenzahlungen) und Telefonrechnungen (Verbindungsdaten) als Beweismittel prüfen, wurde ich gewarnt. Die wären da recht hartnäckig.
Sollte die Steuerbehörde Zweifel haben, kann sie aber auch Kontoauszüge (Kartenzahlungen) und Telefonrechnungen (Verbindungsdaten) als Beweismittel prüfen, wurde ich gewarnt. Die wären da recht hartnäckig.
Re: Freiberufliches Pendeln zwischen RU und DE
Die Schweizer sind da sehr hartnäckig, das spüre ich gerade selber. Kontoauszüge sind hier sehr gern gesehen. So ist das wohl auch mit Russland nachweisbar.
Re: Freiberufliches Pendeln zwischen RU und DE
Ich denke, dass das einer sorgfältigen Dokumentation bedarf, sprich, ich müßte alles sammeln, was man so an Belegen bekommen kann, um im Fall der Fälle jeden Aufenthalt nachzuweisen. Der Aufwand dürfte über die Jahre immens sein, doch eine Steuernachzahlung über einige Jahre wäre wohl viel schlimmer. Die könnte ich nicht stemmen, schließlich will ich die Steuerdifferenz zum investieren nutzen.
Re: Freiberufliches Pendeln zwischen RU und DE
Vorsicht mit Pendeln nach Russland und Steuern !! Die deutschen Finanzaemter geben dazu keine Auskunft und deutsche Steuerberater kennen sich da wenig aus oder wollen sich nicht festlegen. Es ist aber so: als deutscher Staatsbuerger bist Du in Deutschland mit weltweit allen Einkuenften voll steuerpflichtig, wenn Du eine Wohnung mietest oder irgendwie eine Immobilie hast, in der Du dann auch noch manchmal uebernachtest. Daneben gibt es noch andere Fallstricke, mit denen Dich der deutsche Fiskus wieder einkassiert. Die Aufenthalstdauer ist da gar nicht entscheidend. Da gibt es jede Menge frustrierende Gerichtsurteile dazu. Hier muss man sehr vorsichtig sein.