Namensrecht

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!

Moderator: Dietrich

JuliaChloe
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Namensrecht

Beitrag von JuliaChloe »

Unsere Situation ist wie folgt:
- Russischer Mann
- Deutsche Frau
- verheiratet
- 1 Kind (russisches Namensrecht)
- (noch) in Deutschland lebend (derzeit unklar, wie lange/ob für immer oder doch nicht)

Wir haben bisher noch keinen Familiennamen gewählt, das steht nun allerdings an. Ich (Frau) möchte gerne den (russischen) Namen meines Mannes annehmen. Das deutsche Standesamt rät uns nun zur Wahl des deutschen Namensrechts. Ursprünglich hätte ich mich für das russische Namensrecht entschieden, auch da man nicht weiß wie das in Zukunft sein wird, werden wir doch irgendwann in Russland wohnen etc. blabla.

Wie seht ihr das und was für Erfahrungen habt ihr evtl. selbst gesammelt?
Habt ihr das deutsche oder russische Namensrecht gewählt? Warum?
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Norbert
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Re: Namensrecht

Beitrag von Norbert »

Der aus meiner Sicht rein sprachlich wichtigste Unterschied: Wenn Du das deutsche Namensrecht wählst, so bekommst Du den Namen des Mannes 1:1. Ivanov bleibt dann Ivanov. Wenn Du das russische nimmst, wird der Name in die weibliche Form gebracht, Ivanova. (Dies spielt keine Rolle bei nichtrussischen Familiennamen, wie beispielsweise ukrainisch Тимошенко, koreanisch Ким oder deutsch Мельцер.)
JuliaChloe
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Re: Namensrecht

Beitrag von JuliaChloe »

Ja, das weiß ich und genau aus diesem Grund rät das dt. Standesamt zum deutschen Namensrecht... das sei bei Formularen etc. einfacher.
Allerdings wäre des dann "komisch" für mich in Russland, ohne die weibliche Endung des Namens. Eventuell werden wir auch irgendwann für längere Zeit nach Russland gehen, das ist alles noch ganz offen... also wäre es schon praktisch da auch das russische Namensrecht zu wählen. Zudem haben wir für das Kind (und evtl. folgende) ebenfalls das russische NR gewählt. Das war mir sogar wichtiger als meinem Mann, da bin ich doch recht konservativ. :D

Wie gesagt, momentan leben wir ja noch in Deutschland und das wird wohl die nächsten paar Jahre auch so bleiben. Dennoch finde ich eine Entscheidung für das dt. NR rein wegen Formularen eigentlich bescheuert, geht es bei einem Namen doch um so viel mehr.
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Norbert
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Re: Namensrecht

Beitrag von Norbert »

Sagen wir so: Natürlich wird man es ab und zu erklären müssen, dass man Frau Ivanova und nicht Frau Ivanov ist. Dies ist aber im Vergleich zu heute auch kein Unterschied, wenn Du jetzt Müller statt Ivanov(a) heißt. Ich sehe also rein bürokratisch keinen Mehraufwand zu heute, höchstens im Alltag diese Erklärungsgeschichte.

Ansonsten schließe ich mich Dir aber an: Wenn man mit einer russischen Person verheiratet ist und sich auf den russischen Familienname einigt, so würde ich auch das russische Namensrecht anwenden. Ich bin da auch konservativ. (Und vor allem wenn ein Leben in Russland für Euch zumindest nicht ausgeschlossen ist.)

(Meine russische Frau hat ihren ukrainischen Familiennamen behalten und mein deutscher Familienname wäre auch nicht gebeugt worden. Insofern kann ich nur begrenzt mitreden.)
JuliaChloe
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Re: Namensrecht

Beitrag von JuliaChloe »

Danke dir! :)

Meinem Mann wäre es ziemlich egal. Der fände auch einen Doppelnamen gut (das ginge nur mit dt. Namensrecht), oder gar, hätten wir generell meinen Namen gewählt (der würde auch nicht gebeugt werden). Da bin ich aber viel zu konservativ für (auch wenn ich das sonst im Leben absolut gar nicht bin). :D
Momentan tendiere ich sehr dazu, es hier lieber 1000 Mal zu erklären, mit russischem Namensrecht. Wie doof wäre es auch, würden wir in Zukunft eine Tochter bekommen, die hätte dann die weibliche Endung, ich aber nicht. Dann müsste ich wiederum das ständig erklären.
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Wladimir30
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Re: Namensrecht

Beitrag von Wladimir30 »

Mir scheint das Ganze wie die Quadratur des Kreises. Leider sind die Namensrechte in beiden Ländern sehr unterschiedlich, und meinem Kenntnisstand nach gibt es keine Lösung, die alle in allen Situationen zufriedenstellt.

Deshalb sollte meiner Meinung nach der Ansatz ein anderer sein. Ausgangspunkt sollte sein, sich zu entscheiden, welches Land den Lebensmittelpunkt darstellen wird. Mir ist vollkommen klar, dass diese Entscheidung zum derzeitigen Zeitpunkt nicht getroffen werden. Aber es sollte dennoch das Land gewählt werden, bei dem diese Entscheidung die größere Wahrscheinlichkeit hat.

Die Frage, in welchem Land Ihr in einen Erklärungsnotstand kommen werdet, ist meiner Meinung allerdings kein echtes Problem. Oder, besser gesagt, nicht so nervig, dass es die Lebensqualität langfristig (!) spürbar verschlechtert. Einfacher gesagt: Ihr seid ja aufgrund Eurer Familienzusammensetzung und -geschichte in einer Situation, die nicht als typisch bezeichnet werden kann, weder in Deutschland noch in Russland. Diese besondere Situation wird sich auch in der Namensgestaltung wiederspiegeln. Das mag nervig sein, wenn man gefragt wird, warum, wieso. Aber es ist Eure individuelle Familie. Mag es doch ruhig anders sein. Ihr werdet Euch daran gewöhnen, und das Erklären wird von Mal zu Mal immer leichter fallen. Bis es zur Gewohnheit wird. Glaubt mir, es verliert den Status des Unangenehmen.

Meiner Erfahrung nach wird in Russland lockerer umgegangen mit Namen, die nicht der Alltagsnormalität entsprechen, und zwar sowohl in der Bevölkerung als auch auf Ämtern. Wohlgemerkt, lockerER, nicht locker. Das ist natürlich eine rein subjektive Meinung, die auf persönlichen Erfahrungen beruht.
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Re: Namensrecht

Beitrag von Magdeburg-Moskva »

Ein paar Gedanken meinerseits:

"Das sei bei [deutschen] Formularen einfacher" ist mittlerweile Humbug. Es gibt genug Eheleute mit unterschiedlichen Nachnamen.

Also, "An Herrn Klaus Magdeburger und Frau Clothilde" is' nich' mehr.

Zu bedenken ist die Frage einer Stigmatisierung als Russen (wenn ihr beiden als Ivanov/Ivanova "lauft") in Deutschland, z. B. bei der Arbeitssuche, bei Ämtern oder Banken. AGG hin oder her. Auf Ämtern, in Banken gibt das zumindest dusselige Nachfragen: Sind Sie Deutsche? Wohnen Sie dauerhaft in Deutschland? Die Kurzen in der Schule können da auch Stress machen. Können.

Ein deutscher Nachname in Kombination mit einem Vornamen, der auch in Russland das Geschlecht (m/w) ausweist, ist nichts schädliches. An deutsch klingende Namen wie Melzer, Lieberman(n), H(G)offman(n) ist man in Russland gewöhnt. Natürlich kann man auch da die oben aufgeführten Diskriminierungen nicht ausschließen.

Lässt sich jetzt das russische Namensrecht, was für das Kind gilt, in Russland überhaupt noch abändern? Wenn das Kind jetzt Ivanov/Ivanova heißt, kann es in Russland gar nicht mehr als Melzer laufen oder aus Ivanov Ivanova werden und umgekehrt.

Eine hinkende Namensführung für das Kind ist aber eine starke Belastung (RU Ivanov(a), DE Ivanov oder Melzer).

Alle Namen = fiktive Namen.
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Re: Namensrecht

Beitrag von bella_b33 »

JuliaChloe hat geschrieben: 04 Mai 2020, 15:34 Zudem haben wir für das Kind (und evtl. folgende) ebenfalls das russische NR gewählt. Das war mir sogar wichtiger als meinem Mann, da bin ich doch recht konservativ. :D
Moin Julia,
Dann verstehe ich Deine Frage nicht so wirklich.....wenn es Dir beim Kind wichtig war, dann für Dich selber natürlich russsiches Namensrecht und fertig. Ob man das nun hier und da mal erklären muss oder nicht. Es gibt in De Verheiratete, da hat jeder einfach seinen eigenen Nachnamen nach der Hochzeit behalten und dort gibt's auch nicht mehr oder weniger Fragen.

Mir ist sowas eigentlich relativ schnurz(wir haben beim Junior gar teils deutsches Namensrecht in Ru beim Zags angewandt(Pararaph 49 EGBGB ARAIR) und durften damit auf die Endung es Otshestwos verzichten(er wurde zu einem zweiten Vornamen gemacht, was ich ziemlich cool finde). Aber wenn man nen russischen Nachnamen hat, finde ich schon, daß die Endung passen sollte. Früher wusste man das nicht und kannte es auch nicht. Aber Frau Ivanov klingt einfach falsch für meine Ohren ;)

Gruß
Silvio
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Norbert
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Re: Namensrecht

Beitrag von Norbert »

Also auch nach nochmaligem Durchlesen: Russischer Familienname + russisches Namensrecht für das Kind = russisches Namensrecht für Dich. Alles andere fände ich absurd.

Und es wird auch nichts schlechter als jetzt: Jetzt musst Du den anderen Familiennamen (Melzer statt Ivanov) erklären, später wirst Du ihn erklären (Ivanova statt Ivanov). Mit dem Unterschied, dass man aus dieser sprachlichen Besonderheit gleich ein tolles Gespräch entwickeln kann. (Ich finde es beispielsweise ganz toll, dass in den russischen Pässen meiner Söhne der Vatersname Норбертович steht. In den deutschen Pässen haben wir uns das aber verkniffen.)
Jens
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Re: Namensrecht

Beitrag von Jens »

bella_b33 hat geschrieben: 05 Mai 2020, 13:41 Mir ist sowas eigentlich relativ schnurz(wir haben beim Junior gar teils deutsches Namensrecht in Ru beim Zags angewandt(Pararaph 49 EGBGB ARAIR) und durften damit auf die Endung es Otshestwos verzichten(er wurde zu einem zweiten Vornamen gemacht, was ich ziemlich cool finde).
Magst du dazu noch einen Satz ergänzen, für Leute die von russischen Namen(srecht) überhaupt keine Ahnung haben? Ich kann mir da gerade gar nix drunter vorstellen.
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