Hallo zusammen,
erstmal mal ein riesiges Dankeschön an alle hier, ihr habt mir in den letzten Jahren echt sehr weitergeholfen.
Ich hoffe ich muss hier zum letzten Mal um Hilfe bitten und kann dann hoffentlich endlich mal selbst mit meinen Erfahrung anderen helfen.
Zur Sache:
Ich (Österreicher in Deutschland (Werk-)Student, wenn alles nach Plan läuft zum Zeitpunkt der Eheschließung bereits Arbeitnehmer) will nächstes Jahr im Sommer eine Russin (zurzeit in Novosibirsk) in Dänemark heiraten.
Sie würde mit (österreichischem) Schengenvisum zuerst in Österreich einreisen, in Dänemark heiraten und danach die Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU Bürgern beantragen ( https://service.berlin.de/dienstleistung/324282/ ). Sie würde auch gerne meinen Nachnamen annehmen. Für die Heirat in DK werden wir eine Agentur beauftragen (evtl. Empfehlungen?).
Fragen:
1. Kann sie die Namensänderung in der russischen Botschaft Berlin erledigen oder muss sie zurück nach Sibirien zum gemeldeten Wohnort?
2. (Bis) Wann muss die Namensänderung passieren, gibt es da überhaupt eine Frist? Muss der neue Nachname dann auch in die Aufenthaltskarte übertragen werden bzw. muss sie dann eine neue beantragen, wenn der Name im Pass geändert wird?
3. Evtl. dumme Frage, aber geht es irgendwie, im russischen Vornamen die Transkription von ия -> iia auf ия -> ia zu ändern? (Анастасия, jetzt laut Pass Anastasiia, möchte aber Anastasia heißen).
4. Habe ich das richtig verstanden, dass ich mit der Eheurkunde und restlichen Dokument ins Landesamt für Einwanderung gehe und weil ich ja EU Bürger und freizügigkeitsberechtigt bin, sie dieses Recht übernimmt und sofort in Deutschland bleiben und arbeiten kann? Und es gibt außer dem Verdacht zur Scheinehe keine großen Hürden oder? Als Arbeitnehmer muss man ja anscheinend wirklich nur die Bestätigung des Arbeitgebers mitbringen und sonst keine Nachweise liefern.
5. Habe ich sonst noch irgendwelche Stolpersteine übersehen, die uns unerwartet zum Verhängnis werden können? Wohnung in Deutschland mit Anmeldung ist vorhanden.
Vielen Dank schonmal!
Hochzeit in DK, Aufenthaltskarte und Namensänderung (EU Bürger in DE / Russin)
Moderator: Dietrich
Re: Hochzeit in DK, Aufenthaltskarte und Namensänderung (EU Bürger in DE / Russin)
Zur Hochzeit in Dänemark kann ich nichts sagen, da lass ich lieber andere vor. Subjektiv hatte ich bisher den Eindruck, dass es insgesamt am einfachsten ist in Russland zu heiraten. Zumindest solange der russische Partner noch dort wohnt und sofern man den kompletten Prozess bis hin zum Umzug zum nicht-russischen Partner berücksichtigt.
Aus unserer Erfahrung kann man die Transkription ändern, wenn man einen spezifischen Grund vorweisen kann. Das kann zum Beispiel sein, wenn wesentliche Dokumente in lateinischen Buchstanben auf eine andere Schreibweise laufen. Bei meiner Frau waren das Kreditkarten (wie will man sonst nachweisen, dass man wirklich die Person ist) und Sozialversicherungsdokumente aus ihrer Zeit, als sie im Ausland gelebt hatte. Ebenfalls möglich sind ausländische Diplome.
Ja, hast du richtig verstanden. Im Detail sieht es folgendermassen aus: Als Ehepartner eines EU-Bürgers, der in der EU aber nich im Heimatland des EU-Bürgers lebt, darf ein Drittstaatler rechtlich nicht schlechter gestellt werden als der EU-Bürger selbst. Will heissen: direkte Arbeitserlaubnis, volle EU-Freizügigkeit etc.unbeKant hat geschrieben: ↑06 Aug 2020, 23:234. Habe ich das richtig verstanden, dass ich mit der Eheurkunde und restlichen Dokument ins Landesamt für Einwanderung gehe und weil ich ja EU Bürger und freizügigkeitsberechtigt bin, sie dieses Recht übernimmt und sofort in Deutschland bleiben und arbeiten kann? Und es gibt außer dem Verdacht zur Scheinehe keine großen Hürden oder? Als Arbeitnehmer muss man ja anscheinend wirklich nur die Bestätigung des Arbeitgebers mitbringen und sonst keine Nachweise liefern.
Re: Hochzeit in DK, Aufenthaltskarte und Namensänderung (EU Bürger in DE / Russin)
Meiner Meinung und Erfahrung nach müsst ihr das mit dem Übersetzer ausmachen.
Meine Ex-Frau wollte Oxana statt Oksana geschrieben werrden und wenn die Übersetzer (vom Pass und dem ganzen Papierkram vor der Heirat) das mitmachen, sollte es kaum Probleme geben. Die Behörden gucken ja eh nur die deutschsprachige Übersetzung an, weil sie mit kyrillisch nix anfangen können.
Umgedreht hab ich das hier in Georgien wo sie instiktiv aus meinem J(ens) eins Schens machen wollen, weil das "J" im Englischen ja so gesprochen wird. Wenn ich den Passübersetzern aber sage, dass sie ein I ens schreiben sollen, machen die das und ich reagiere mit höherer Wahrscheinlichkeit auf eine Ansprache als mit der anderen Version.
Re: Hochzeit in DK, Aufenthaltskarte und Namensänderung (EU Bürger in DE / Russin)
Zur ersten Frage: Deine zukünftige Frau sollte einen neuen Reisepass mit neuem Namen im Konsulat in Berlin beantragen können. Laut dem Generalkonsulat in Bonn ist das wohl möglich. In Bonn ist das Vorgehen dafür wie folgt:
1. Online muss auf https://zp.midpass.ru/ ein Antrag auf Ausstellung eines neuen Reisepasses gestellt werden.
2. Mit dem Antrag ist es dann möglich, (online) einen Termin im Konsulat zu vereinbaren.
3. Für den Termin im Konsulat benötigt ihr folgende Dokumente:
- den Antrag;
- ein biometrisches Foto;
- ein Schreiben, welches die Ungültigkeit des alten Passes deklariert (dazu gibt es Online einen Vordruck);
- ein selbstverfasstes Schreiben mit Grund und Beleg zur Namensänderung. Die Namensänderung ist mit einer beim Konsulatsnotar bestätigten Übersetzung der Eheurkunde zu belegen. Grundsätzlich kann man die Urkunde auch selbst übersetzen, ein kommerzieller Übersetzer muss nicht in Anspruch genommen werden. Solange das Originaldokument in Deutsch oder Englisch ist, kann die Bestätigung der Übersetzung auch am gleichen Tag der Antragsstellung vorgenommen werden. Durch die Übersetzung der Urkunde legt ihr auch die Schreibweise der Namen fest. Beim Konsulat in Bonn gibt es eine Transliterationstabelle (https://bonn.mid.ru/ru/consular-service ... iteration/), die wir auch verwendet haben. Wir haben jedoch nicht konkret gefragt, ob eine Abweichung von diesen Regeln möglich ist.
Wir sind derzeit im Prozess, neue Pässe für meine Frau mit (deutschem) Nachnamen zu erhalten. Nach unserem Termin am 31. August kann ich ein Update posten, ob unser Termin erfolgreich war.
Eine Namensänderung im internen Pass deiner Frau kann jedoch - unseren Informationen nach - nur von ihr persönlich in NSK vorgenommen werden. Auch dazu müsste sie dort einen neuen internen Pass beantragen. Es gibt wohl auch eine - sehr knappe - Frist, in der die Namensänderung vorgenommen wird. Allerdings ist das Bußgeld bei Überschreiten der Frist wohl nicht allzu hoch, so dass wir die Überschreitung in Kauf nehmen. Covid19-bedingt haben wir uns jedoch noch nicht zu genau damit beschäftigt, daher hab ich noch keine konkreten Informationen.
1. Online muss auf https://zp.midpass.ru/ ein Antrag auf Ausstellung eines neuen Reisepasses gestellt werden.
2. Mit dem Antrag ist es dann möglich, (online) einen Termin im Konsulat zu vereinbaren.
3. Für den Termin im Konsulat benötigt ihr folgende Dokumente:
- den Antrag;
- ein biometrisches Foto;
- ein Schreiben, welches die Ungültigkeit des alten Passes deklariert (dazu gibt es Online einen Vordruck);
- ein selbstverfasstes Schreiben mit Grund und Beleg zur Namensänderung. Die Namensänderung ist mit einer beim Konsulatsnotar bestätigten Übersetzung der Eheurkunde zu belegen. Grundsätzlich kann man die Urkunde auch selbst übersetzen, ein kommerzieller Übersetzer muss nicht in Anspruch genommen werden. Solange das Originaldokument in Deutsch oder Englisch ist, kann die Bestätigung der Übersetzung auch am gleichen Tag der Antragsstellung vorgenommen werden. Durch die Übersetzung der Urkunde legt ihr auch die Schreibweise der Namen fest. Beim Konsulat in Bonn gibt es eine Transliterationstabelle (https://bonn.mid.ru/ru/consular-service ... iteration/), die wir auch verwendet haben. Wir haben jedoch nicht konkret gefragt, ob eine Abweichung von diesen Regeln möglich ist.
Wir sind derzeit im Prozess, neue Pässe für meine Frau mit (deutschem) Nachnamen zu erhalten. Nach unserem Termin am 31. August kann ich ein Update posten, ob unser Termin erfolgreich war.
Eine Namensänderung im internen Pass deiner Frau kann jedoch - unseren Informationen nach - nur von ihr persönlich in NSK vorgenommen werden. Auch dazu müsste sie dort einen neuen internen Pass beantragen. Es gibt wohl auch eine - sehr knappe - Frist, in der die Namensänderung vorgenommen wird. Allerdings ist das Bußgeld bei Überschreiten der Frist wohl nicht allzu hoch, so dass wir die Überschreitung in Kauf nehmen. Covid19-bedingt haben wir uns jedoch noch nicht zu genau damit beschäftigt, daher hab ich noch keine konkreten Informationen.
Re: Hochzeit in DK, Aufenthaltskarte und Namensänderung (EU Bürger in DE / Russin)
Auch falls das Thema schon ein wenig älter ist, kann ich eventuell noch ein paar unserer Erkenntnisse zum Prozess der Namensänderung einbringen.
Zu 1.: Leider kann ausschließlich ein neuer Reisepass im Konsulat in DE beantragt werden. Ein neuer Inlandspass kann jedoch nur in der ausstellenden Behörde, also in Nowosibirsk, beantragt werden. Das wurde uns so sowohl im Generalkonsulat in Bonn, als auch in der Behörde in Nowosibirsk mitgeteilt (meine Frau stammt ebenso aus NSK). Covid19-bedingt sind wohl auch keine Ausnahmen möglich.
zu 2.: Grundsätzlich muss innerhalb kurzer Zeit ein neuer Inlandspass beantragt sein (uns wurde was von einer zweiwöchigen Frist mitgeteilt, keine Ahnung, ob das der Wahrheit entspricht). Die Strafe einer Überschreitung sollte jedoch nicht allzu empfindlich sein. Beim Reisepass gibt es wohl keine Fristen. Wir haben erst Ende August (Heirat war im März) einen neuen Reisepass beantragt, ohne das es zu Problemen im Generalkonsulat kam. Falls Bedarf besteht kann ich den Prozess dazu (also neuer Pass inkl. Namensänderung) noch detaillierter darstellen.
Ich bin mir nicht komplett sicher, wie es bei einer Aufenthaltskarte abläuft. Jedoch ist der nationale Aufenthaltstitel an den Reisepass gebunden. Falls also nach Einreise zunächst ein Aufenthaltstitel/-karte zum Reisepass mit "altem" Namen ausgestellt werden, müsste nach Erhalt des neuen Reisepasses auch eine neue Karte beantragt werden.
Zu 1.: Leider kann ausschließlich ein neuer Reisepass im Konsulat in DE beantragt werden. Ein neuer Inlandspass kann jedoch nur in der ausstellenden Behörde, also in Nowosibirsk, beantragt werden. Das wurde uns so sowohl im Generalkonsulat in Bonn, als auch in der Behörde in Nowosibirsk mitgeteilt (meine Frau stammt ebenso aus NSK). Covid19-bedingt sind wohl auch keine Ausnahmen möglich.
zu 2.: Grundsätzlich muss innerhalb kurzer Zeit ein neuer Inlandspass beantragt sein (uns wurde was von einer zweiwöchigen Frist mitgeteilt, keine Ahnung, ob das der Wahrheit entspricht). Die Strafe einer Überschreitung sollte jedoch nicht allzu empfindlich sein. Beim Reisepass gibt es wohl keine Fristen. Wir haben erst Ende August (Heirat war im März) einen neuen Reisepass beantragt, ohne das es zu Problemen im Generalkonsulat kam. Falls Bedarf besteht kann ich den Prozess dazu (also neuer Pass inkl. Namensänderung) noch detaillierter darstellen.
Ich bin mir nicht komplett sicher, wie es bei einer Aufenthaltskarte abläuft. Jedoch ist der nationale Aufenthaltstitel an den Reisepass gebunden. Falls also nach Einreise zunächst ein Aufenthaltstitel/-karte zum Reisepass mit "altem" Namen ausgestellt werden, müsste nach Erhalt des neuen Reisepasses auch eine neue Karte beantragt werden.
- Norbert
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Re: Hochzeit in DK, Aufenthaltskarte und Namensänderung (EU Bürger in DE / Russin)
Danke für die Rückmeldung.
In der Gegenrichtung sind Anpassungen an der Schreibweise unter Nachweis eines Dokuments möglich. Formloser Antrag und ein Nachweisschreiben reichen. Also beispielsweise bereits vorhandene Dokumente oder Quellen von der Person selbst oder Verwandten.
P.S.: Dein vorheriger Beitrag hing irgendwie hier fest, er wurde mir nicht als "freizuschalten" angezeigt. Erst heute habe ich dies bemerkt.
In der Gegenrichtung sind Anpassungen an der Schreibweise unter Nachweis eines Dokuments möglich. Formloser Antrag und ein Nachweisschreiben reichen. Also beispielsweise bereits vorhandene Dokumente oder Quellen von der Person selbst oder Verwandten.
P.S.: Dein vorheriger Beitrag hing irgendwie hier fest, er wurde mir nicht als "freizuschalten" angezeigt. Erst heute habe ich dies bemerkt.
Re: Hochzeit in DK, Aufenthaltskarte und Namensänderung (EU Bürger in DE / Russin)
Kein Problem. Mir ist auch erst später aufgefallen, dass der Beitrag nicht durchging.
Re: Hochzeit in DK, Aufenthaltskarte und Namensänderung (EU Bürger in DE / Russin)
Hallo Thread, Hallo vv542,
vv542 deine Ausführungen sind sehr gut !!! und wir stehen vor einem ähnlichen Problem. Wir wollen im März 2021 in Deutschland heiraten und im Juli 2021 nach Russland reisen. Jetzt habe ich ein paar Fragen, die du mit deiner Erfahrung schonmal beantworten könntest:
1) Musste deine Frau den "alten" Reisepass abgeben oder behält sie ihn solange bis der Neue mit neuem Namen da ist. Ich lese was davon in anderen Threads, dass man den abgeben muss, aber dann frage ich mich wie sie sich in Deutschland ausweisen soll.Sie könnte mit dem Alten reisen, bis der neue Reisepass ankommt. Es dauert ja Ewigkeit bis dieser ankommt(6-12 Monate).
2) Kommentar: Die russische Botschaft hat den Namen im Reisepass geändert obwohl im Inlandspass der alte Name stehen bleibt ? Da gab es scheinbar keine Probleme ist doch aber komisch oder ? Zwei Pässe mit zwei Namen. Aber wenn es so geht, suuuper!!!
3) Welchen Ausweis wird sie vorzeigen, wenn deine Frau wieder nach Russland fliegt. Wir das nicht Probleme bereiten, da der Inlandspass nicht geändert ist und im russischen System ein Verweis steht, dass der Name geändert wurde. Die Information wird doch sicherlich vom Konsulat nach Russland weitergegeben.
4) Kannst du ungefähr sagen, wie hoch die Strafe ist ?
Ob wir im Juli 2021 wegen Corona reisen,steht natürlich in den Sternen *-*
Vielen Dank!
Ben
vv542 deine Ausführungen sind sehr gut !!! und wir stehen vor einem ähnlichen Problem. Wir wollen im März 2021 in Deutschland heiraten und im Juli 2021 nach Russland reisen. Jetzt habe ich ein paar Fragen, die du mit deiner Erfahrung schonmal beantworten könntest:
1) Musste deine Frau den "alten" Reisepass abgeben oder behält sie ihn solange bis der Neue mit neuem Namen da ist. Ich lese was davon in anderen Threads, dass man den abgeben muss, aber dann frage ich mich wie sie sich in Deutschland ausweisen soll.Sie könnte mit dem Alten reisen, bis der neue Reisepass ankommt. Es dauert ja Ewigkeit bis dieser ankommt(6-12 Monate).
2) Kommentar: Die russische Botschaft hat den Namen im Reisepass geändert obwohl im Inlandspass der alte Name stehen bleibt ? Da gab es scheinbar keine Probleme ist doch aber komisch oder ? Zwei Pässe mit zwei Namen. Aber wenn es so geht, suuuper!!!
3) Welchen Ausweis wird sie vorzeigen, wenn deine Frau wieder nach Russland fliegt. Wir das nicht Probleme bereiten, da der Inlandspass nicht geändert ist und im russischen System ein Verweis steht, dass der Name geändert wurde. Die Information wird doch sicherlich vom Konsulat nach Russland weitergegeben.
4) Kannst du ungefähr sagen, wie hoch die Strafe ist ?
Ob wir im Juli 2021 wegen Corona reisen,steht natürlich in den Sternen *-*
Vielen Dank!
Ben