Leider muss ich da ein wenig als Spassbremse agieren.
1. Aus welchem Land möchte die Dame einreisen? Aus einem Land außerhalb der EU?
=> Grundsätzlich ist eine Einreise möglich aus:
EU-Mitgliedstaaten
Schengen-assoziierten Staaten: Island, Norwegen, der Schweiz und Liechtenstein
dem Vereinigten Königreich
Weiteren Staaten, aus denen aufgrund der epidemiologischen Lagebewertung durch die EU Einreise ermöglicht wird
Eine Einreise aus anderen Staaten ist nur in Ausnahmefällen möglich. Voraussetzung ist, dass eine zwingende Notwendigkeit gegeben ist.
Also die zwingende Notwendigkeit sollte attestiert sein!
Ja, sie muss 14 Tage in Quarantäne. Weiteres (auch Ausnahmen) regeln die Bundesländer in eigenen Verordnungen. Also hier bitte die Verordnung Deines Bundeslandes recherchieren.
Für Bayern gilt:
Personen, die in den Freistaat Bayern einreisen und sich innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet (gemäß Veröffentlichung des RKI) aufgehalten haben, sind grundsätzlich verpflichtet,
sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise in Quarantäne zu begeben und
unverzüglich die für sie zuständige Kreisverwaltungsbehörde zu kontaktieren.
Ausnahmen und weitere Details entnehmen Sie bitte der Verordnung über Quarantänemaßnahmen für Einreisende zur Bekämpfung des Coronavirus (Einreise-Quarantäneverordnung – EQV) vom 15. Juni 2020.
Die korrekte Beantwortung deiner Frage ist also sehr schwierig und auch sehr volatil, da sich gefühlt alle 14 Tage die Bestimmungen ändern.
Änderungen ab Oktober soll sein, dass dann jeder 5 Tage in Quarantäne muss. Erst nach 5 Tagen kann er sich dann mit einem negativen Coronatest "frei kaufen".
