Alfred hat geschrieben: ↑10 Mär 2021, 07:32Nach Meiner Kenntnis darf man seine auslaendische Staatsbuergerschaft behalten - man muss sie aber (bei mir) in sch.Land bekannt geben und kann dann ggf. betteln, sie behalten zu duerfen.
Ganz eindeutig falsch. Siehe
Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG), Paragraphen 17 und 25:
§ 25
(1) Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag [...] erfolgt [...].
(2) Die Staatsangehörigkeit verliert nicht, wer vor dem Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit auf seinen Antrag die schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde zur Beibehaltung seiner Staatsangehörigkeit erhalten hat. [...]
Also ganz wichtig: Erst Beibehaltigungsgenehmigung, dann Antrag auf die zweite Staatsangehörigkeit.
m5bere2 hat geschrieben: ↑10 Mär 2021, 10:19Das fällt alles auf, sobald du mal etwas von einem deutschen Konsulat in Russland haben willst: die Prüfen ja bei jedem Antrag deine Aufenthaltsgrundlage in Russland, und als russischer Bürger wirst du ja kein Visum und kein ВНЖ mehr haben.
Dasselbe Spiel an der Grenze - wenn Du aus Russland nach Deutschland einreist, aber kein russisches Visum im Pass hast, kann ebenso diese Frage kommen.
Ich saß in einer deutschen Meldebehörde und die Beamtin wurde kreidebleich, als sie mitbekam, dass ich eine russische Staatsbürgerschaft habe. Hoffnungsvoll fragte sie mich: "Haben Sie eine Beibehaltigungsgenehmigung?" Und atmete tief und erleichtert durch, als ich dies bestätigte. "Sonst hätte ich jetzt Pass und Personalausweis nicht zurückgeben dürfen." (Diese lagen gerade vor ihr für die Eintragung meiner deutschen Meldeadresse.)
Damit sollte man also definitiv nicht scherzen!
Soweit mir bekannt, wird in diesem Fall die deutsche Staatsbürgerschaft umgehend ungültig. Man hat zwar beste Chancen, diese wiederzuerlangen (da Geburt als Deutscher), aber nur unter Abgabe der neuen Staatsbürgerschaft. Und in diesem Fall sind Ausnahmen oder eine Beibehaltigungsgenehmigung dann sehr unwahrscheinlich.