Auswandern nach Russland / doppelte Staatbürgerschaft

Für alle die nicht in Russland leben. Hier können Susi und Klaus über die weißen Nächte in Petersburg sinnen, die russische Seele aus der Ferne transzendieren oder die nächste Russendisko in Sindelfingen planen.

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Norbert
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Re: Auswandern nach Russland / doppelte Staatbürgerschaft

Beitrag von Norbert »

russland2020 hat geschrieben: 09 Jan 2021, 23:55BVA ist nur zuständig, wenn man im Ausland lebt...die haben mir innerhalb von wenigen Stunden geantwortet.
Laut Wikipedia: "Für Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, ist die jeweilige Staatsangehörigkeitsbehörde vor Ort zuständig."

Dies ist also meiner Meinung nach das Einwohnermeldeamt.

Ich würde mir aber zunächst nochmals die russischen Staatsangehörigkeitsgesetze durchlesen. Gaaaanz so einfach ist es meiner Erinnerung dann doch nicht.
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Wladimir30
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Re: Auswandern nach Russland / doppelte Staatbürgerschaft

Beitrag von Wladimir30 »

Ich denke, es ist an der Zeit, auf persönliche Frotzeleien zu verzichten. Jeder hat seinen eigenen Diskussionsstil, und es bringt nichts, anderen Vorwürfe zu machen, die nicht sachlich begründet sind, sondern darauf, dass mancher etwas nicht weiß, nicht wissen kann, etwas falsch versteht etc. @russland2020 hat einiges an Infos bekommen, und es kann durchaus sein, dass noch mehr Infos kommen. @kamenskys Meinung ist halt seine Meinung, die er einfach zum Ausdruck gebracht hat. Ob richtig, gerechtfertigt oder nicht liegt an Dir alleine zu entscheiden. Nimm es als Anregung an.

Eine Ausufern der persönlichen Animositäten sollte vermieden werden!
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Re: Auswandern nach Russland / doppelte Staatbürgerschaft

Beitrag von russland2020 »

Wladimir30
Du hast völlig Recht. Die Intention meiner Anmeldung in diesem Forum war die Beschaffung von hilfreichen Informationen. Insofern noch einmal ein Danke an alle Personen, die mir nützliche Hinweise gegeben haben. Ein freundlicher Umgang sollte eigentlich selbstverständlich sein.
russland2020
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Re: Auswandern nach Russland / doppelte Staatbürgerschaft

Beitrag von russland2020 »

Gibts es hier einen Anwalt oder kennt jemand einen Anwalt, der sich mit der Beschaffung einer Beibehaltungsgenehmigung auskennt. Ich habe diese Genehmigung beantragt, aber es ist vorläufig abgelehnt. Für mich völlig unverständlich und ich werde mich dadurch nicht gleich abschrecken lassen. Hat diese Genehmigung schon ein Forumsmitglied erhalten, obwohl der Wohnsitz noch in Deutschland ist? Danke im Voraus
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Alfred
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Re: Auswandern nach Russland / doppelte Staatbürgerschaft

Beitrag von Alfred »

Norbert hat geschrieben: 07 Okt 2020, 00:30Als Ehepartnerin einer Russin hast Du ein Anrecht auf eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung, die später zur dauerhaften wird und noch später zur Staatsbürgerschaft führen kann. Dafür musst Du aber die deutsche Staatsbürgerschaft abgeben oder eine Beibehaltigungsgenehmigung beantragen.
Musste ich nicht, bzw. hat mir das nie jemand gesagt.
Nach Meiner Kenntnis darf man seine auslaendische Staatsbuergerschaft behalten - man muss sie aber (bei mir) in sch.Land bekannt geben und kann dann ggf. betteln, sie behalten zu duerfen.
Norbert hat geschrieben: 07 Okt 2020, 00:30Mit einem russischen Kind kannst Du die vorläufige Aufenthaltsgenehmigung überspringen. Du musst jedoch dennoch einen Sprachtest, einen Geschichtstest und einen Verfassungstest bestehen.
Nein. Ich habe mir den Zettel zwar geholt, aber bei der Beantragung des внж wurde die Annahme des Zettels gar verweigert. Der unbegerenzte внж wurde vor ein paar Tagen bestaetigt - ich warte aber noch auf das "gruene Buch". Soll in ca. 1 Woche abholbereit sein.
m1009

Re: Auswandern nach Russland / doppelte Staatbürgerschaft

Beitrag von m1009 »

Als Ehepartnerin einer Russin hast Du ein Anrecht auf eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung,
Ein Anrecht, wuerde ich, das nicht nennen.....

Reichen die finanziellen Mittel nicht aus, ist das Fuehrungszeugnis nicht sauber, hat man eine ansteckende Krankheit usw., wird das Aufenthaltsrecht nicht erteilt....
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Bobsie
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Re: Auswandern nach Russland / doppelte Staatbürgerschaft

Beitrag von Bobsie »

Alfred hat geschrieben: 10 Mär 2021, 07:32 ]
Der unbegerenzte внж wurde vor ein paar Tagen bestaetigt - ich warte aber noch auf das "gruene Buch". Soll in ca. 1 Woche abholbereit sein.
Dann pass bloss auf beim Abholen! Das "Grüne Buch" ist nicht grün, das ist blau!

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m5bere2
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Re: Auswandern nach Russland / doppelte Staatbürgerschaft

Beitrag von m5bere2 »

Alfred hat geschrieben: 10 Mär 2021, 07:32 Musste ich nicht, bzw. hat mir das nie jemand gesagt.
Nach Meiner Kenntnis darf man seine auslaendische Staatsbuergerschaft behalten - man muss sie aber (bei mir) in sch.Land bekannt geben und kann dann ggf. betteln, sie behalten zu duerfen.
Unkenntniss der Gesetze schützt vor ihren Folgen nicht. Fakt ist: wer als Deutscher eine ausländische Staatsangehörigkeit annimmt, ohne VORHER eine Beibehaltungsgenehmigung bekommen zu haben, der verliert seine deutsche Staatsangehörigkeit AUTOMATISCH. Wenn du also die Russische annimmst, ohne Beibehaltungsgenehmigung, und dass dann in Deutschland "meldest", dann wird dem dortigen Bürgeramt nichts anderes übrig bleiben, als deinen deutschen Pass einzubehalten. Schon vielfach vorgekommen, weil Leute "das nicht wussten". Auch wenn du es dort nicht meldest und deinen deutschen Pass behältst, so bist du trotztem kein deutscher Staatsengehöriger mehr, du hältst dann einfach illegal einen deutschen Pass. Das fällt alles auf, sobald du mal etwas von einem deutschen Konsulat in Russland haben willst: die Prüfen ja bei jedem Antrag deine Aufenthaltsgrundlage in Russland, und als russischer Bürger wirst du ja kein Visum und kein ВНЖ mehr haben. Ich werde jedenfalls jedes Mal, wenn ich was vom Konsulat brauche, skurpulös ausgefragt, wie ich an die russische Staatsangehörigkeit gekommen bin und ob ich auch ja nicht freiwillig zur russischen Armee gegangen bin (das käme auch einm Verlust der deutschen StAng gleich).
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Norbert
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Re: Auswandern nach Russland / doppelte Staatbürgerschaft

Beitrag von Norbert »

Alfred hat geschrieben: 10 Mär 2021, 07:32Nach Meiner Kenntnis darf man seine auslaendische Staatsbuergerschaft behalten - man muss sie aber (bei mir) in sch.Land bekannt geben und kann dann ggf. betteln, sie behalten zu duerfen.
Ganz eindeutig falsch. Siehe Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG), Paragraphen 17 und 25:
§ 25
(1) Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag [...] erfolgt [...].
(2) Die Staatsangehörigkeit verliert nicht, wer vor dem Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit auf seinen Antrag die schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde zur Beibehaltung seiner Staatsangehörigkeit erhalten hat. [...]
Also ganz wichtig: Erst Beibehaltigungsgenehmigung, dann Antrag auf die zweite Staatsangehörigkeit.
m5bere2 hat geschrieben: 10 Mär 2021, 10:19Das fällt alles auf, sobald du mal etwas von einem deutschen Konsulat in Russland haben willst: die Prüfen ja bei jedem Antrag deine Aufenthaltsgrundlage in Russland, und als russischer Bürger wirst du ja kein Visum und kein ВНЖ mehr haben.
Dasselbe Spiel an der Grenze - wenn Du aus Russland nach Deutschland einreist, aber kein russisches Visum im Pass hast, kann ebenso diese Frage kommen.

Ich saß in einer deutschen Meldebehörde und die Beamtin wurde kreidebleich, als sie mitbekam, dass ich eine russische Staatsbürgerschaft habe. Hoffnungsvoll fragte sie mich: "Haben Sie eine Beibehaltigungsgenehmigung?" Und atmete tief und erleichtert durch, als ich dies bestätigte. "Sonst hätte ich jetzt Pass und Personalausweis nicht zurückgeben dürfen." (Diese lagen gerade vor ihr für die Eintragung meiner deutschen Meldeadresse.)

Damit sollte man also definitiv nicht scherzen!

Soweit mir bekannt, wird in diesem Fall die deutsche Staatsbürgerschaft umgehend ungültig. Man hat zwar beste Chancen, diese wiederzuerlangen (da Geburt als Deutscher), aber nur unter Abgabe der neuen Staatsbürgerschaft. Und in diesem Fall sind Ausnahmen oder eine Beibehaltigungsgenehmigung dann sehr unwahrscheinlich.
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Re: Auswandern nach Russland / doppelte Staatbürgerschaft

Beitrag von m5bere2 »

Norbert hat geschrieben: 10 Mär 2021, 10:37 Soweit mir bekannt, wird in diesem Fall die deutsche Staatsbürgerschaft umgehend ungültig. Man hat zwar beste Chancen, diese wiederzuerlangen (da Geburt als Deutscher), aber nur unter Abgabe der neuen Staatsbürgerschaft.
Man kann wohl auch als ehemaliger Deutscher einfacher ein langfristiges Visum oder Aufenthaltstitel bekommen.
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