Auswandern nach Russland / doppelte Staatbürgerschaft

Für alle die nicht in Russland leben. Hier können Susi und Klaus über die weißen Nächte in Petersburg sinnen, die russische Seele aus der Ferne transzendieren oder die nächste Russendisko in Sindelfingen planen.

Moderator: Dietrich

Benutzeravatar
Alfred
Berater/in
Berater/in
Beiträge: 56
Registriert: 14 Jan 2018, 02:14
Wohnort: RU

Re: Auswandern nach Russland / doppelte Staatbürgerschaft

Beitrag von Alfred »

Bobsie hat geschrieben: 10 Mär 2021, 10:12
Alfred hat geschrieben: 10 Mär 2021, 07:32 Der unbegerenzte внж wurde vor ein paar Tagen bestaetigt - ich warte aber noch auf das "gruene Buch". Soll in ca. 1 Woche abholbereit sein.
Dann pass bloss auf beim Abholen! Das "Grüne Buch" ist nicht grün, das ist blau!
Gerade noch mal gutgegangen! Danke fuer den Hinweis. Nehm' ich halt das.
Gerade bei meiner Lag nachgefragt - sie wusste es nach wenigen Tagen auch schon nicht mehr. Ich delegiere ja sowas gerne.
Benutzeravatar
Evgenij
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 783
Registriert: 23 Jun 2016, 15:44

Re: Auswandern nach Russland / doppelte Staatbürgerschaft

Beitrag von Evgenij »

Norbert hat geschrieben:
Dasselbe Spiel an der Grenze - wenn Du aus Russland nach Deutschland einreist, aber kein russisches Visum im Pass hast, kann ebenso diese Frage kommen.
Aus welchem Grund denn?
Wenn Du bspw. am Flughafen ausm "neutralen Gebiet" zur Passkontrolle gehst, ist es den deutschen Grenzern völlig Woscht aus welchem Land du kommst und ob du irgendein Visum im Pass hast (sofern du ein Deutscher bist und die deutschen Papiere bei sich hast [hier reicht übrigens ein Perso "zur Ein-/Ausreise" absolut aus]).., genauso machen das auch die ru-Grenzer wenn man als Russe ausreist, weil sie da nur die Seite im Pass mit den Personendaten (ein)scannen und die Kontrolle in Bezug auf Einreiseberechtigung (nach/ins EU-Ausland) im Grunde schon vorher stattfindet bzw. auf russischer Seite 'fast' gänzlich abgeschlossen ist.., nur hier muss es bei Reisen ins Ausland zwingend (RA, RB, RK ausgenommen) ein (russ.) RP sein!

Ich persönlich habe mir bereits seit gut 20 Jahren zur Regel gemacht, dass bei (Auslands-)Reisen nur die zwei Pässe mitnehme: den Perso und meinen ru-RP (falls i.V.m. einem ru-Inlandspass, aber auch nur dann wenn ich z.B. vorhabe etw. länger in RUS zu bleiben bzw. zu wohnen), und den deutschen rotbraunen nehme ich meistens erst gar nicht mit auf die Reise (natürlich nur in solchen Fällen, als/wo er wirklich nicht benötigt wird).

Des Weiteren bekommen die Grenzer (egal wo) von mir nie die zwei Pässe gleichzeitig vorgezeigt (braucht sie auch nicht weiter zu interessieren/ist mir bisher auch nie passiert, dass jemand danach verlangte, außer vllt. im Falle eines Datenabgleichs am Check-in-Schalter in Russland (vermute mal, da Tickets auf den Pass nur eines Landes gebucht werden), den die Mitarbeiter einer FlugGes durchführen, und gleichzeitig die Berechtigung zur Einreise in den Schengen-Raum überprüfen, was erst so in den letzten 3-4 Jahren immer öfter vorkommt, früher aber auch so gut wie nie geschah). Früher verlangte man übrigens auch nicht die Daten des Visums od. des ausl. Dokuments bei der Buchung/beim Online-Kauf eines Tickets...
Ich saß in einer deutschen Meldebehörde […]sie mitbekam, dass ich eine russische Staatsbürgerschaft habe[…]für die Eintragung meiner deutschen Meldeadresse.
Würde mich schon gerne interessieren warum/wofür Du das erwähnt hast? Oder hat man dich danach explizit gefragt?
Wäre für mich nun auch Neuland, wenn mich jemand (in der Behörde u. bei Wiederkehr) nach ausl. StAng fragen od. gar ausl. Papiere verlangen würde?!?!
Benutzeravatar
Norbert
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 13751
Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
Wohnort: Nowosibirsk, Dresden
Kontaktdaten:

Re: Auswandern nach Russland / doppelte Staatbürgerschaft

Beitrag von Norbert »

Evgenij hat geschrieben: 10 Mär 2021, 14:20Aus welchem Grund denn?
Wenn Du bspw. am Flughafen ausm "neutralen Gebiet" zur Passkontrolle gehst, ist es den deutschen Grenzern völlig Woscht aus welchem Land du kommst und ob du irgendein Visum im Pass hast (sofern du ein Deutscher bist und die deutschen Papiere bei sich hast [hier reicht übrigens ein Perso "zur Ein-/Ausreise" absolut aus])..
In Frankfurt und München wurde ich schon konkret danach gefragt. In Berlin-Tegel - nun nicht mehr aktuell - hatte jedes Gate eine separate Grenzkabine, da war sowieso klar, woher Du kommst. In Dresden gibt es Tage, an denen Moskau der einzige Nicht-Schengen-Flug ist. ... Etc.

Ja, wenn man es darauf anlegt, wird man solche Fragen galant umgehen können. Man kann beispielsweise auch immer via Istanbul fliegen, wo es dann niemanden mehr interessiert.

Mir wäre es zu stressig. Mit der Beibehaltigungsgenehmigung bin ich ohne irgendwelche Sorgen immer auf der sicheren Seite.
Evgenij hat geschrieben: 10 Mär 2021, 14:20Des Weiteren bekommen die Grenzer (egal wo) von mir nie die zwei Pässe gleichzeitig vorgezeigt (braucht sie auch nicht weiter zu interessieren/ist mir bisher auch nie passiert, dass jemand danach verlangte
In Scheremetjewo wird seit etwa eineinhalb Jahren häufiger explizit danach gefragt und meist sogar ein Scan gemacht (etwa jedes zweite Mal bei der Einreise). Ich habe aber nie geantwortet: "Braucht sie nicht zu interessieren!" Störte mich ja nicht.
Evgenij hat geschrieben: 10 Mär 2021, 14:20
Ich saß in einer deutschen Meldebehörde […]sie mitbekam, dass ich eine russische Staatsbürgerschaft habe[…]für die Eintragung meiner deutschen Meldeadresse.
Würde mich schon gerne interessieren warum/wofür Du das erwähnt hast? Oder hat man dich danach explizit gefragt?
Ich wurde explizit danach gefragt, nach Anmeldung in Deutschland nach Umzug aus Russland.
Benutzeravatar
Evgenij
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 783
Registriert: 23 Jun 2016, 15:44

Re: Auswandern nach Russland / doppelte Staatbürgerschaft

Beitrag von Evgenij »

Norbert hat geschrieben: 10 Mär 2021, 16:23 In Frankfurt und München wurde ich schon konkret danach gefragt. In Berlin-Tegel - nun nicht mehr aktuell
Riescht schon fast nach ner Diskriminierung..
In den von Dir erwähnten Flughäfen kein einziges Mal bei mir (bisher).
Ja, wenn man es darauf anlegt, wird man solche Fragen galant umgehen können.
Mir ging es da nicht darum, ob es irgendwie ginge dies galant zu umgehen, sondern um die "rechtliche" Grundlage dazu, die mMn schlichtweg fehlt.
Evgenij hat geschrieben: 10 Mär 2021, 14:20Des Weiteren bekommen die Grenzer (egal wo) von mir nie die zwei Pässe gleichzeitig vorgezeigt (braucht sie auch nicht weiter zu interessieren/ist mir bisher auch nie passiert, dass jemand danach verlangte
In Scheremetjewo wird seit etwa eineinhalb Jahren häufiger explizit danach gefragt und meist sogar ein Scan gemacht (etwa jedes zweite Mal bei der Einreise). Ich habe aber nie geantwortet: "Braucht sie nicht zu interessieren!" Störte mich ja nicht.
Auch da sollte/müsste man eher noch forscher gegen vorgehen: à la ;) :lol:
Zuletzt geändert von Evgenij am 16 Mär 2021, 17:06, insgesamt 1-mal geändert.
m1009

Re: Auswandern nach Russland / doppelte Staatbürgerschaft

Beitrag von m1009 »

Mit der Beibehaltigungsgenehmigung bin ich ohne irgendwelche Sorgen immer auf der sicheren Seite.
Dazu gibt es immer wieder nette Diskussionen auf FB..... Gefuehlt 90% der Teilnehmer finden, die Genehmigung sei voellig unnoetig....
Benutzeravatar
Alfred
Berater/in
Berater/in
Beiträge: 56
Registriert: 14 Jan 2018, 02:14
Wohnort: RU

Re: Auswandern nach Russland / doppelte Staatbürgerschaft

Beitrag von Alfred »

Ganz eindeutig falsch. Siehe Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) Paragraphen 17 und 25:

(1) Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag [...] erfolgt [...].
(2) Die Staatsangehörigkeit verliert nicht, wer vor dem Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit auf seinen Antrag die schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde zur Beibehaltung seiner Staatsangehörigkeit erhalten hat. [...]
Also ganz wichtig: Erst Beibehaltigungsgenehmigung, dann Antrag auf die zweite Staatsangehörigkeit.
Soweit mir bekannt, wird in diesem Fall die deutsche Staatsbürgerschaft umgehend ungültig. Man hat zwar beste Chancen, diese wiederzuerlangen (da Geburt als Deutscher), aber nur unter Abgabe der neuen Staatsbürgerschaft. Und in diesem Fall sind Ausnahmen oder eine Beibehaltigungsgenehmigung dann sehr unwahrscheinlich.
Danke fuer den Hinweis. Ich hatte eigentlich vor, in den naechsten Wochen, den Antrag abzugeben. Und die Ausstellung soll wohl schneller gehen als beim ВНЖ. Wenn man den schon hat.
Benutzeravatar
Norbert
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 13751
Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
Wohnort: Nowosibirsk, Dresden
Kontaktdaten:

Re: Auswandern nach Russland / doppelte Staatbürgerschaft

Beitrag von Norbert »

Alfred hat geschrieben: 12 Mär 2021, 11:15Danke fuer den Hinweis. Ich hatte eigentlich vor, in den naechsten Wochen, den Antrag abzugeben. Und die Ausstellung soll wohl schneller gehen als beim ВНЖ. Wenn man den schon hat.
Bei mir waren es dennoch einige Monate.
Benutzeravatar
Alfred
Berater/in
Berater/in
Beiträge: 56
Registriert: 14 Jan 2018, 02:14
Wohnort: RU

Beibehaltungsgenehmigung

Beitrag von Alfred »

Habe mir gerade angeschaut, wie so ein Antrag auszusehen hat.
Und bin dann drueber gestolpert, dass die 255 Steine dafuer haben wollen.
Und das dann alle 2 Jahre! Also so wichtig ist mir sch.Land nun auch wieder nicht!

Habe gerade geschaut: einer meiner Paesse geht noch bis 2027 - das reicht.
Bis dahin fliege ich vielleicht noch 2..3x nach sch.Land - fertig.
Mir gefaellt es hier eh sehr viel besser.

Und als Rentner dann JEDEN TAG an den Baikal. Nur um die deutschen Rentner zu aergern, die mir immer die guten Sitzplaetze im Flugzeug wegnehmen!
Nee is' nur Spass.

Norbert hat geschrieben: 12 Mär 2021, 12:44
Alfred hat geschrieben: 12 Mär 2021, 11:15Danke fuer den Hinweis. Ich hatte eigentlich vor, in den naechsten Wochen, den Antrag abzugeben. Und die Ausstellung soll wohl schneller gehen als beim ВНЖ. Wenn man den schon hat.
Bei mir waren es dennoch einige Monate.
Mein Schwiegervater hatte erst den ВНЖ gemacht und 2 Wochen spaeter bekam er die Staatsbuergerschaft.
Tatort Brjansk. Evtl. hat man ihn bevorzugt, weil ehemaliger Kampfpilot und ehemaliger Sowjetbuerger.
Ist konvertiert vom Ukrainer zum Russen.
Benutzeravatar
Norbert
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 13751
Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
Wohnort: Nowosibirsk, Dresden
Kontaktdaten:

Re: Beibehaltungsgenehmigung

Beitrag von Norbert »

Alfred hat geschrieben: 12 Mär 2021, 13:18 Habe mir gerade angeschaut, wie so ein Antrag auszusehen hat.
Und bin dann drueber gestolpert, dass die 255 Steine dafuer haben wollen.
Und das dann alle 2 Jahre! Also so wichtig ist mir sch.Land nun auch wieder nicht!
Du brauchst den Antrag nur einmalig. Dann hast Du 2 Jahre Zeit, die Staatsbürgerschaft anzunehmen. Wenn die zwei Jahre verstreichen, müsstest Du nochmals am Baikalufer Steine sammeln. Aber wenn Du die Staatsbürgerschaft einmal hast, musst Du im Anschluss keine neue Beibehaltigungsgenehmigung beantragen. (Meine Genehmigung von 2016 gilt also beispielsweise weiterhin für die 2016 angenommene russische Staatsbürgerschaft.)

Bitte beachte, dass es auch gesundheitliche Gründe eine Rückkehr nach Deutschland erforderlich machen könnten. Dann ohne den passenden Pass dazustehen ist auch nicht sooo praktisch. ;)

Aber am Ende: musst Du wissen.
Benutzeravatar
Alfred
Berater/in
Berater/in
Beiträge: 56
Registriert: 14 Jan 2018, 02:14
Wohnort: RU

Re: Auswandern nach Russland / doppelte Staatbürgerschaft

Beitrag von Alfred »

Ein weiteres Mal Danke fuer die vaeterliche Ansprache. Du hast ja recht.
Da es ja nur um ein einziges Mal geht, werde ich das natuerlich machen.
Es half ja wohl auch, wenn man z.B. Firmen(mit)inhaber in sch.Land ist und da ich derer 2 habe, fuehrt der Weg ja evtl. zum Erfolg.
Versuchen werde ich es auf jeden Fall; bei 1x 255 "Steine" muss ich noch nicht einmal entgegen dem Strom bis zum Baikal hinauf schwimmen. (ich wohne am Abfluss des Baikals)
Antworten

Zurück zu „#Deutschland“