Gerade noch mal gutgegangen! Danke fuer den Hinweis. Nehm' ich halt das.
Gerade bei meiner Lag nachgefragt - sie wusste es nach wenigen Tagen auch schon nicht mehr. Ich delegiere ja sowas gerne.
Moderator: Dietrich
Gerade noch mal gutgegangen! Danke fuer den Hinweis. Nehm' ich halt das.
Aus welchem Grund denn?Norbert hat geschrieben:
Dasselbe Spiel an der Grenze - wenn Du aus Russland nach Deutschland einreist, aber kein russisches Visum im Pass hast, kann ebenso diese Frage kommen.
Würde mich schon gerne interessieren warum/wofür Du das erwähnt hast? Oder hat man dich danach explizit gefragt?Ich saß in einer deutschen Meldebehörde […]sie mitbekam, dass ich eine russische Staatsbürgerschaft habe[…]für die Eintragung meiner deutschen Meldeadresse.
In Frankfurt und München wurde ich schon konkret danach gefragt. In Berlin-Tegel - nun nicht mehr aktuell - hatte jedes Gate eine separate Grenzkabine, da war sowieso klar, woher Du kommst. In Dresden gibt es Tage, an denen Moskau der einzige Nicht-Schengen-Flug ist. ... Etc.Evgenij hat geschrieben: ↑10 Mär 2021, 14:20Aus welchem Grund denn?
Wenn Du bspw. am Flughafen ausm "neutralen Gebiet" zur Passkontrolle gehst, ist es den deutschen Grenzern völlig Woscht aus welchem Land du kommst und ob du irgendein Visum im Pass hast (sofern du ein Deutscher bist und die deutschen Papiere bei sich hast [hier reicht übrigens ein Perso "zur Ein-/Ausreise" absolut aus])..
In Scheremetjewo wird seit etwa eineinhalb Jahren häufiger explizit danach gefragt und meist sogar ein Scan gemacht (etwa jedes zweite Mal bei der Einreise). Ich habe aber nie geantwortet: "Braucht sie nicht zu interessieren!" Störte mich ja nicht.
Ich wurde explizit danach gefragt, nach Anmeldung in Deutschland nach Umzug aus Russland.Evgenij hat geschrieben: ↑10 Mär 2021, 14:20Würde mich schon gerne interessieren warum/wofür Du das erwähnt hast? Oder hat man dich danach explizit gefragt?Ich saß in einer deutschen Meldebehörde […]sie mitbekam, dass ich eine russische Staatsbürgerschaft habe[…]für die Eintragung meiner deutschen Meldeadresse.
Riescht schon fast nach ner Diskriminierung..
Mir ging es da nicht darum, ob es irgendwie ginge dies galant zu umgehen, sondern um die "rechtliche" Grundlage dazu, die mMn schlichtweg fehlt.Ja, wenn man es darauf anlegt, wird man solche Fragen galant umgehen können.
Auch da sollte/müsste man eher noch forscher gegen vorgehen: à laIn Scheremetjewo wird seit etwa eineinhalb Jahren häufiger explizit danach gefragt und meist sogar ein Scan gemacht (etwa jedes zweite Mal bei der Einreise). Ich habe aber nie geantwortet: "Braucht sie nicht zu interessieren!" Störte mich ja nicht.
Dazu gibt es immer wieder nette Diskussionen auf FB..... Gefuehlt 90% der Teilnehmer finden, die Genehmigung sei voellig unnoetig....Mit der Beibehaltigungsgenehmigung bin ich ohne irgendwelche Sorgen immer auf der sicheren Seite.
Danke fuer den Hinweis. Ich hatte eigentlich vor, in den naechsten Wochen, den Antrag abzugeben. Und die Ausstellung soll wohl schneller gehen als beim ВНЖ. Wenn man den schon hat.Soweit mir bekannt, wird in diesem Fall die deutsche Staatsbürgerschaft umgehend ungültig. Man hat zwar beste Chancen, diese wiederzuerlangen (da Geburt als Deutscher), aber nur unter Abgabe der neuen Staatsbürgerschaft. Und in diesem Fall sind Ausnahmen oder eine Beibehaltigungsgenehmigung dann sehr unwahrscheinlich.Also ganz wichtig: Erst Beibehaltigungsgenehmigung, dann Antrag auf die zweite Staatsangehörigkeit.Ganz eindeutig falsch. Siehe Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) Paragraphen 17 und 25:
(1) Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag [...] erfolgt [...].
(2) Die Staatsangehörigkeit verliert nicht, wer vor dem Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit auf seinen Antrag die schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde zur Beibehaltung seiner Staatsangehörigkeit erhalten hat. [...]
Mein Schwiegervater hatte erst den ВНЖ gemacht und 2 Wochen spaeter bekam er die Staatsbuergerschaft.
Du brauchst den Antrag nur einmalig. Dann hast Du 2 Jahre Zeit, die Staatsbürgerschaft anzunehmen. Wenn die zwei Jahre verstreichen, müsstest Du nochmals am Baikalufer Steine sammeln. Aber wenn Du die Staatsbürgerschaft einmal hast, musst Du im Anschluss keine neue Beibehaltigungsgenehmigung beantragen. (Meine Genehmigung von 2016 gilt also beispielsweise weiterhin für die 2016 angenommene russische Staatsbürgerschaft.)