Ehefähigkeitszeugnis

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!

Moderator: Dietrich

Jens76
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Ehefähigkeitszeugnis

Beitrag von Jens76 »

Hallo zusammen,

ich bräuchte mal eure Hilfe wenn es möglich ist.

Meine russische Freundin und ich habe vor, wenn möglich in Portugal zu heiraten im Sommer. Dafür benötigt die Agentur in Portugal vor Ort ein Ehefähigkeitszeugnis von mir. Dieses muss ich ja hier in meinem Standesamt beantragen.
Dafür benötige ich ein paar Unterlagen von mir und auch von ihr.

Unter anderem benötige ich einen Inlandspass in vollständiger beglaubigter Kopie

Wisst ihr wo ich diesen bekommen? Also wo wir den Inldandspass beglaubigen können?
Kann das nur in der deutschen Botschaft in Russland gemachen werden oder genügt hier
auch eine Beglaubigung durch einen Notar? Oder kann das sonst irgendwo gemacht werden?

Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Hilfe!

Viele Grüße,
Jens
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Bobsie
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Re: Ehefähigkeitszeugnis

Beitrag von Bobsie »

Deine Freundin geht mit dem kompletten kopien und dem Original Pass zu einem Notar und lässt diese Kopien beglaubigen. Nun braucht sie nur ( :shock: ) noch einen Übersetzer, der das ins Portugisische übersetzt und dann auch noch diese Übersetzung beglaubigen lässt.
In Russland oder Deutschland Heiraten ist einfacher.
Jens76
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Re: Ehefähigkeitszeugnis

Beitrag von Jens76 »

Hi,

schon mal vielen Dank für die Info!

Also brauchen wir dann definitiv nicht von der deutschen Botschaft eine Beglaubiung, richtig?
Dann bin ich schon mal beruhigt...

Wir beantragen das Ehefähigkeitszeugnis ja in Deutschland auf dem Standesamt und brauchen daher eine Übersetzung des Passes ins Deutsche zuerst, dass kann ich ja dann hier machen. Anschliessend, nach Erteilung des Ehefähigkeitszeugnis, dann eine Übersetzung von diesem ins portugisische.

Oder nicht?

Viele Grüße
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Bobsie
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Re: Ehefähigkeitszeugnis

Beitrag von Bobsie »

Jens76 hat geschrieben: 01 Feb 2021, 23:32 Wir beantragen das Ehefähigkeitszeugnis ja in Deutschland auf dem Standesamt und brauchen daher eine Übersetzung des Passes ins Deutsche zuerst, dass kann ich ja dann hier machen. Anschliessend, nach Erteilung des Ehefähigkeitszeugnis, dann eine Übersetzung von diesem ins portugisische.
Interessant! Aber erteilt eine deutsche Behörde, in diesem Fall das Standesamt, ein Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer? Oder hat Deine Freundin auch die deutsche Staatsbürgerschaft?
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Norbert
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Re: Ehefähigkeitszeugnis

Beitrag von Norbert »

Bobsie, von uns wurde dies vor vielen Jahren auch gefordert. Denn ein Ehefähigkeitszeugnis bestätigt, dass Du zu einer Ehe mit dieser konkreten Person befähigt bist. (Es wird also beispielsweise geprüft, dass die künftige Ehefrau nicht Deine Schwester ist, volljährig ist, keine weiteren Ehepartner hat, etc. Mag ja in anderen Ländern erlaubt sein, aber in Deutschland nicht.)

Ob Euer Standesamt eine russische Beglaubigung akzeptiert oder nicht, müsst ihr mit dem Standesamt klären. Die Ämter verhalten sich hier verschieden. Was in jedem Fall gehen sollte: Kopie in Russland, amtliche Bestätigung in Russland, diese mit einer Apostille bestätigen lassen. Damit gilt die Kopie erst einmal als anerkannt. Nun in Deutschland alles übersetzen, und diese Übersetzung wiederum beglaubigen lassen.

In unserem Fall ging es auch einfacher: Kopie in Russland, Übersetzung in Russland, beides zusammen vom Notar in Russland beglaubigt, ohne Apostille - auf diesen einfacheren (und kostengünstigeren) Weg bestehen kann man jedoch nicht. Das ist eine Ermessensentscheidung. Der Standesbeamte meinte damals zu mir: "Wenn die Übersetzung in vernünftigem Deutsch ist, akzeptieren wir es."
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Re: Ehefähigkeitszeugnis

Beitrag von Bobsie »

Norbert hat geschrieben: 02 Feb 2021, 00:08 Bobsie, von uns wurde dies vor vielen Jahren auch gefordert. Denn ein Ehefähigkeitszeugnis bestätigt, dass Du zu einer Ehe mit dieser konkreten Person befähigt bist. (Es wird also beispielsweise geprüft, dass die künftige Ehefrau nicht Deine Schwester ist, volljährig ist, keine weiteren Ehepartner hat, etc. Mag ja in anderen Ländern erlaubt sein, aber in Deutschland nicht.)
Das habe ich auch nicht angezweifelt
Ob Euer Standesamt eine russische Beglaubigung akzeptiert oder nicht, müsst ihr mit dem Standesamt klären. Die Ämter verhalten sich hier verschieden. Was in jedem Fall gehen sollte: Kopie in Russland, amtliche Bestätigung in Russland, diese mit einer Apostille bestätigen lassen. Damit gilt die Kopie erst einmal als anerkannt. Nun in Deutschland alles übersetzen, und diese Übersetzung wiederum beglaubigen lassen.
Seit wann gibt es für einen (Inlands)Pass eine Apostille? Und wer soll diese Apostille für die Kopie ausstellen? Das macht keiner. Aber mit solchen Beiträgen wird der Trreaderöffner so richtig durcheinander gabracht.
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Re: Ehefähigkeitszeugnis

Beitrag von Wladimir30 »

Bobsie hat geschrieben: 02 Feb 2021, 13:11Und wer soll diese Apostille für die Kopie ausstellen? Das macht keiner.
Und warum nicht?
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Bobsie
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Re: Ehefähigkeitszeugnis

Beitrag von Bobsie »

Wladimir30 hat geschrieben: 02 Feb 2021, 13:24
Bobsie hat geschrieben: 02 Feb 2021, 13:11Und wer soll diese Apostille für die Kopie ausstellen? Das macht keiner.
Und warum nicht?
Versuche es doch mal! Und dann berichte hier.
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Wladimir30
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Re: Ehefähigkeitszeugnis

Beitrag von Wladimir30 »

Warum soll ich etwas versuchen, was ich nicht brauche. Eine inhaltliche Antwort wäre hilfreicher gewesen.
Nach dem Kaffee ist vor dem Kaffee
m1009

Re: Ehefähigkeitszeugnis

Beitrag von m1009 »

Wladimir30 hat geschrieben: 02 Feb 2021, 13:24
Bobsie hat geschrieben: 02 Feb 2021, 13:11Und wer soll diese Apostille für die Kopie ausstellen? Das macht keiner.
Und warum nicht?
Ich hab keine Ahnung davon, laut Yandex scheint es jedoch vorzukommen, das eine Apostille auf eine Kopie des russischen Passport verlangt wird.

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