Heirat in Deutschland-Frage bezüglich Apostille und Deutschlevel für das Ehefähigkeitszeugnis
Verfasst: 01 Jun 2021, 15:11
Hallo zusammen
Ich möchte meine Freudin heiraten und habe mein Standesamt angeschrieben; nach mehreren Mailwechsel habe ich jetzt eine Liste erhalten was wir vorlegen sollen ( zum Glück wird sie im Juni persönlich anwesend sein, das habe ich aus einem der FAQs rausgelesen, dass es vieles erleichtern soll )
Mir ist das trotz mehreren Threads noch nicht ganz klar wie eine Apostille funktioniert. Die Standesbeamtin schrieb mir folgendes ( sorry, viel Text ):
für die Ehefrau:
1. Geburtsurkunde mit Apostille und in Deutschland gefertigter Übersetzung
2. Familienstandsnachweis mit Apostille und in Deutschland gefertigter Übersetzung
- bei einem Aufenthalt im Heimatland in Form einer eigenen eidesstattlichen Erklärung, welche
gegenüber einem russischen Notar in urkundlicher Form abzugeben wäre.
Bei solchen eigenen Erklärungen sind stets der konkrete Familienstand (i.d.R ledig, geschieden
oder verwitwet) als auch alle etwaigen religiösen, rituellen und zivilrechtlichen Eheschließungen
in der Heimat und im Ausland und deren Auflösung anzugeben. mit Apostille und in Deutschland gefertigter Übersetzung
Bei ledigen Personen kann hier hilfsweise auch angegeben werden, dass der Betreffende
noch nie eine Ehe geschlossen hat / eingegangen ist.
3. Russischer Inlandsausweis in beglaubigter Kopie (stets mit Kopie von Blatt 14 - Familienstand).
Soweit der Antragsteller mangels eines Wohnsitzes im Heimatland nicht mehr im
Besitz des Inlandsausweises sein sollte, ist darüber eine schriftliche Erklärung den Unterlagen
Beizufügen mit Übersetzung
4. Eigene eidesstattliche Erklärung zum Familienstand, abzugeben vor einem deutschen
Standesbeamten oder Notar in urkundlicher Form. An Eides statt sind Angaben zu allen etwaigen
religiösen, rituellen und zivilrechtlichen Eheschließungen in der Heimat und im Ausland
und deren Auflösung und zum gegenwärtigen Familienstand zu versichern.(Das machen wir bei Einreise mit einem Termin)
5. Pass:
->Sofern sich der Antragsteller nicht in Deutschland aufhält und die Fertigung einer beglaubigten
Fotokopie des Reisepasses dem hiesigen Standesbeamten nicht möglich war, ist den
Unterlagen eine von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beglaubigte Fotokopie
des Reisepasses beizufügen. Gleiches gilt dann auch für anliegende Vollmacht, welche von der deutschen Botschaft beglaubigt werden muss.
6. Meldebescheinigung aus Russland mit Übersetzung
7. Verdienstbescheinigung oder gehaltsnachweis/formlose Unterstützungserklärung des deutschen Verlobten mit Summe X im Monat
Wenn Sie alle Unterlagen beisammen haben. Machen Sie bitte Kopien von allem, inkl. Ausweis und geben diese in unseren Hausbriefkasten. Je nach Kapazität kommen wir dann auf Sie zu und vereinbaren einen Termin vor Ort. Hier bringen Sie bitte sollte einer der deutschen Sprache nicht mächtig sein, einen beeideten Dolmetscher mit, insb. Für die Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung.
Bei dem Termin stellen wir gemeinsam einen Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses beim Kammergericht Berlin. Da Ihr Heimatland ein solches EFZ für Sie nicht ausstellt.
Das Kammergericht prüft dann nochmal Ihre Ehefähigkeit nach ausländischem Recht. Dies kann bis 6 Wochen dauern. Sie erhalten vom Kammergericht eine Gebühr, diese ist gemessen am Einkommen des ausländischen Verlobten.
Nach Rücklauf der Akte kommen wir wieder auf Sie zu und können dann erst einen Eheschließungstermin vereinbaren, bzw. bescheinigen/bestätigen.
---
1. Frage
Was bedeutet hier Apostille bei zB der Geburtsurkunde ? Das diese in Russland beglaubigt wird und in Deutschland soll ich diese übersetzen ? Oder soll sie diese mit nach Deutschland bringen, und wir übersetzen sie hier und lassen sie auch hier beglaubigen ? Oder muss diese in Russland beglaubigt werden mit dem Hinweis, für die Heirat in Deutschland, hier übersetzt und diese Übersetzung beglaubigt werden ?
2. Frage:
Sie hat bereits den Erwerb der deutschen Sprache auf Level A1 am Goethe Institut erbracht und befindet sich kurz vor der Prüfung A2. Reicht das aus, um auf den Dolmetscher zu verzichten ? Wie würde diese Situation ablaufen wenn sie die Standesbeamtin nicht versteht, darf ich Ihr helfen, spricht man dort langsam ?
3. Frage ( zu 7. )
Sollte man hier mehr angeben oder weniger als ich monatliche Ihr sende oder ist das egal ?
vG
Ich möchte meine Freudin heiraten und habe mein Standesamt angeschrieben; nach mehreren Mailwechsel habe ich jetzt eine Liste erhalten was wir vorlegen sollen ( zum Glück wird sie im Juni persönlich anwesend sein, das habe ich aus einem der FAQs rausgelesen, dass es vieles erleichtern soll )
Mir ist das trotz mehreren Threads noch nicht ganz klar wie eine Apostille funktioniert. Die Standesbeamtin schrieb mir folgendes ( sorry, viel Text ):
für die Ehefrau:
1. Geburtsurkunde mit Apostille und in Deutschland gefertigter Übersetzung
2. Familienstandsnachweis mit Apostille und in Deutschland gefertigter Übersetzung
- bei einem Aufenthalt im Heimatland in Form einer eigenen eidesstattlichen Erklärung, welche
gegenüber einem russischen Notar in urkundlicher Form abzugeben wäre.
Bei solchen eigenen Erklärungen sind stets der konkrete Familienstand (i.d.R ledig, geschieden
oder verwitwet) als auch alle etwaigen religiösen, rituellen und zivilrechtlichen Eheschließungen
in der Heimat und im Ausland und deren Auflösung anzugeben. mit Apostille und in Deutschland gefertigter Übersetzung
Bei ledigen Personen kann hier hilfsweise auch angegeben werden, dass der Betreffende
noch nie eine Ehe geschlossen hat / eingegangen ist.
3. Russischer Inlandsausweis in beglaubigter Kopie (stets mit Kopie von Blatt 14 - Familienstand).
Soweit der Antragsteller mangels eines Wohnsitzes im Heimatland nicht mehr im
Besitz des Inlandsausweises sein sollte, ist darüber eine schriftliche Erklärung den Unterlagen
Beizufügen mit Übersetzung
4. Eigene eidesstattliche Erklärung zum Familienstand, abzugeben vor einem deutschen
Standesbeamten oder Notar in urkundlicher Form. An Eides statt sind Angaben zu allen etwaigen
religiösen, rituellen und zivilrechtlichen Eheschließungen in der Heimat und im Ausland
und deren Auflösung und zum gegenwärtigen Familienstand zu versichern.(Das machen wir bei Einreise mit einem Termin)
5. Pass:
->Sofern sich der Antragsteller nicht in Deutschland aufhält und die Fertigung einer beglaubigten
Fotokopie des Reisepasses dem hiesigen Standesbeamten nicht möglich war, ist den
Unterlagen eine von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beglaubigte Fotokopie
des Reisepasses beizufügen. Gleiches gilt dann auch für anliegende Vollmacht, welche von der deutschen Botschaft beglaubigt werden muss.
6. Meldebescheinigung aus Russland mit Übersetzung
7. Verdienstbescheinigung oder gehaltsnachweis/formlose Unterstützungserklärung des deutschen Verlobten mit Summe X im Monat
Wenn Sie alle Unterlagen beisammen haben. Machen Sie bitte Kopien von allem, inkl. Ausweis und geben diese in unseren Hausbriefkasten. Je nach Kapazität kommen wir dann auf Sie zu und vereinbaren einen Termin vor Ort. Hier bringen Sie bitte sollte einer der deutschen Sprache nicht mächtig sein, einen beeideten Dolmetscher mit, insb. Für die Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung.
Bei dem Termin stellen wir gemeinsam einen Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses beim Kammergericht Berlin. Da Ihr Heimatland ein solches EFZ für Sie nicht ausstellt.
Das Kammergericht prüft dann nochmal Ihre Ehefähigkeit nach ausländischem Recht. Dies kann bis 6 Wochen dauern. Sie erhalten vom Kammergericht eine Gebühr, diese ist gemessen am Einkommen des ausländischen Verlobten.
Nach Rücklauf der Akte kommen wir wieder auf Sie zu und können dann erst einen Eheschließungstermin vereinbaren, bzw. bescheinigen/bestätigen.
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1. Frage
Was bedeutet hier Apostille bei zB der Geburtsurkunde ? Das diese in Russland beglaubigt wird und in Deutschland soll ich diese übersetzen ? Oder soll sie diese mit nach Deutschland bringen, und wir übersetzen sie hier und lassen sie auch hier beglaubigen ? Oder muss diese in Russland beglaubigt werden mit dem Hinweis, für die Heirat in Deutschland, hier übersetzt und diese Übersetzung beglaubigt werden ?
2. Frage:
Sie hat bereits den Erwerb der deutschen Sprache auf Level A1 am Goethe Institut erbracht und befindet sich kurz vor der Prüfung A2. Reicht das aus, um auf den Dolmetscher zu verzichten ? Wie würde diese Situation ablaufen wenn sie die Standesbeamtin nicht versteht, darf ich Ihr helfen, spricht man dort langsam ?
3. Frage ( zu 7. )
Sollte man hier mehr angeben oder weniger als ich monatliche Ihr sende oder ist das egal ?
vG