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Einreisebestimmungen nach D bei Rückkehr aus Halbinsel krim

Verfasst: 14 Jul 2021, 09:27
von KrimFreund333
Hallo, mich würde interessieren , wie derzeit die Einreisebestimmungen nach D sind bei Rückkehr von der Halbinsel Krim . Gehört ja zur Ukraine aber wurde rechtswidrig von der russischen Föderation annektiert, was aber völkerrechtlich ganz überwiegend von anderen Ländern nicht anerkannt wird.

Hintergrund Einreise nach Deutschland aus Ukraine kein risikogebiet , keine quarantäne etc
Hintergrund Einreise nach Deutschland aus Russische Föderation hochinzidenzgebiet, mind. 5 tage quarantäne

Von daher ist die Unterscheidung schon wichtig.

Vielen Dank im Voraus

Re: Einreisebestimmungen nach D bei Rückkehr aus Halbinsel krim

Verfasst: 14 Jul 2021, 10:56
von Norbert
Ganz pragmatisch: Für das Auswärtige Amt ist die Krim Teil der Ukraine. Insofern gilt eine Rückkehr von der Krim als Rückkehr aus der Ukraine. Achtung, da es kaum Flüge aus anderen Ländern als Russland auf die Krim gibt, musst Du den Transit im "richtigen" Russland auf 24 Stunden begrenzen. So definiert es https://www.auswaertiges-amt.de/de/quar ... se/2371468:
Ausnahmen von der Quarantänepflicht:

Von der Quarantänepflicht sind - außer bei Virusvariantengebieten - insbesondere ausgenommen Personen, die im Rahmen des Grenzverkehrs: Personen, die weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet waren oder nur für bis zu 24 Stunden nach Deutschland einreisen.
Sollte Russland wieder Virusvariantengebiet werden, wie kürzlich, so gilt also sogar Transit als Aufenthalt und es folgt somit eine Quarantäne.

Re: Einreisebestimmungen nach D bei Rückkehr aus Halbinsel krim

Verfasst: 14 Jul 2021, 15:47
von willi
Mal eine dumme Frage....
Wird Bidas in D mit Quarantäne iwie kontrolliert oder setzt man da auf das schlechte Gewissen und die Obrigkeitshörigkeit?

Re: Einreisebestimmungen nach D bei Rückkehr aus Halbinsel krim

Verfasst: 14 Jul 2021, 16:31
von inorcist
Meines Wissen wird es nicht systematisch verfolgt. Jedoch machst du dich strafbar, wenn du bewusst gegen die Corona-Auflagen verstösst.

In meiner alten Heimatstadt wird gerade ein Fall vor Gericht verhandelt, wo Mitarbeiter eines kleineren Untenehmens gegen ihre Quarantäne-Auflagen verstossen haben und dadurch ihr Arbeitgeber eine knapp vierwöchige Zwangspause einlegen musste. Es geht, um die Frage wer für die Umsatzverluste aufkommt und ob man die Mitarbeiter für die entstandenen Kosten im Gesundheitssystem belangen kann.

Re: Einreisebestimmungen nach D bei Rückkehr aus Halbinsel krim

Verfasst: 14 Jul 2021, 16:46
von Norbert
Bei einem Bekannten stand während der Quarantänezeit Samstagvormittag eine uniformierte Kontrolle an der Wohnungstür. Ist der einzige Fall einer völlig unerwarteten Kontrolle, der mir zu Ohren gekommen ist.

Bei meiner Familie haben Eltern anderer Kinder bei der Schulleitung nachgefragt, warum meine Kinder nach einer Auslandsreise die Schule besuchen dürfen. (Durften sie, im September 2020 war frei-testen erlaubt und die Testergebnisse hatten wir auch vorsorglich mitgegeben.) Kontrollen können sich also auch durch Zweifel von Kontaktpersonen ergeben.

Ferner wird die Einreiseanmeldung an der Grenze kontrolliert und wenn im Gesundheitsamt jemand zu viel Ressourcen hat, kann man schnell in den Fokus einer Kontrolle geraten. Und Leute mit exotischen Reiseziele sind für eine Kontrolle vielleicht noch spannender, als Massentouristen.

Re: Einreisebestimmungen nach D bei Rückkehr aus Halbinsel krim

Verfasst: 14 Jul 2021, 17:32
von Bluewolf
Wie andernorts erwähnt:
Mein älterer Sohn war während der EM in Piter. Beim Rückflug war sein gebuchter Sitz neben einem nachträglich bei der Einreise als Infizierter festgestelltem Passagier. Tatsächlich war das Flugzeug halb leer, so dass er mehrere Reihen entfernt saß. Einen Tag nach der Rückreise meldete sich das Gesundheitsamt mit dem Ersuchen er müsse in Quarantäne. Da er neben seinem Studium als Sprachlehrer bei Berlitz arbeitet und als Freiberufler angemeldet ist, hat das Gesundheitsamt auch dort informiert.
Erst nach der Bestätigung der Fluglinie über seinen tatsächlichen Sitzplatz + negativem PCR Test (natürlich auf eigene Kosten^^) wurde die Quarantäne aufgehoben und er durfte wieder vor Ort unterrichten.

Re: Einreisebestimmungen nach D bei Rückkehr aus Halbinsel krim

Verfasst: 15 Jul 2021, 09:20
von Klausmong
Wenn man auf der Krim war, dann hat man aber einen Russischen Stempel im Pass, auch wenn die Deutsche Regierung das als Ukrainisches Gebiet sieht.

Aber die Einreise wird von Russischen Beamten mit Russischen Papieren abgewickelt ( und die Ausreise auch )

Ich gehe mal davon aus, das der Stempel im Pass zählt.

Re: Einreisebestimmungen nach D bei Rückkehr aus Halbinsel krim

Verfasst: 15 Jul 2021, 09:47
von Bobsie
Aus dem Stempel geht aber nicht hervor, dass Du auf der Krim warst. Den gibt es schon bei der Aunkuft auf dem ersten russischen Flughafen, und das ist nicht die Krim. Wenn Du natürlich in Deutschland bei der Ankunft sagst: "Hallo, ich komme gerade von der Krim" weiss man in D, wo Du herkommst. Und den russischen Ausreisestempel gibt es auch in Russland, nicht auf der Krim. Solange es keine Direktflüge von Deutschland nach Sewastopol gibt, passiert da nichts. Also, wo ist das Problem? Und wenn Du über die Brücke bei Kertsch einreist, gibt es auch keine Kontrolle. Eben weil die Krim in Russland zu russischen Gebiet zählt.

Re: Einreisebestimmungen nach D bei Rückkehr aus Halbinsel krim

Verfasst: 15 Jul 2021, 11:07
von Norbert
Bobsie hat geschrieben: 15 Jul 2021, 09:47Also, wo ist das Problem?
Bobsie, die Frage ist ja anders herum: Wenn die Deutschen schon aus Prinzip sagen: "Die Krim ist für uns weiter Teil der Ukraine", gilt das dann auch für die Quarantäne-Regeln? Die wären nämlich für die Ukraine wesentlich lockerer als für Russland.

Ist also für den Fragesteller kein "Problem", sondern eine "Chance".
Klausmong hat geschrieben: 15 Jul 2021, 09:20Ich gehe mal davon aus, das der Stempel im Pass zählt.
Bezweifle ich. Dann müssten die deutschen Botschaften auf Visa in russische Pässe kleben, wenn als Wohnort die Krim vermerkt ist. Machen sie aber nicht, die Leute müssen nach Kiew (was wiederum mit einem russischen Pass der Krim ein Spießrutenlauf ist). Inzwischen stellt Russland den Krimbewohnern deswegen Pässe auf dem Festland aus, um den wahren Wohnort zu verschleiern. Und vergibt die zwei Kennzeichen-Nummern der Krim in ganz Russland, damit Autofahrer an EU-Grenzen nicht mehr pauschal aufgrund des Kennzeichens abgewiesen werden können.

Dies bedeutet also auch für den Fragesteller: Nur weil man vom "russischen Besatzer" zu einem russischen Stempel gezwungen wurde, war man nach deutscher Sichtweise nicht in Russland. Sondern in der Ukraine.

Re: Einreisebestimmungen nach D bei Rückkehr aus Halbinsel krim

Verfasst: 15 Jul 2021, 12:10
von Bobsie
Oh, Hilfe. Aus meiner Darstellung geht doch klar hervor, dass es nur die eine, russische EIn- und Ausreisevariante von Deutschland zur Krim Krim und zurück gibt. Dann ist es ja auch logisch, das hier nur die für aus Russlandankommenden geltenden Einreisequarantäneregeln in Frage kommen. Und jetzt bringst Du noch Kiew ins Spiel, um die Sachlage noch mehr durcheinander zu bringen. :roll: