Verpflichtungserklärung- kurz oder lang bei bevorstehender Heirat

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!

Moderator: Dietrich

pandainclogic
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Verpflichtungserklärung- kurz oder lang bei bevorstehender Heirat

Beitrag von pandainclogic »

Hallo zusammen,

mich hat heute beschäftigt wie eigentlich der weitere Ablauf bei einer Heirat in Deutschland ist.
Wir haben jetzt alle erforderlichen Unterlagen übersetzt und diese beim Standesamt eingereicht ( außer zwei Dokumente
:Abschrift aus dem Hausbuch da wir ja die Meldebescheinigung haben sowie ein analoges Dokument zu unserem Führungszeugnis, beides wurde vom meinem Standesamt hier nicht aufgeführt aber durch meine Verlobte bereits besorgt )

Nun warten wir auf den Termin zur Vorsprache. Das Visum meiner Verlobten läuft im Oktober aus. Bis dahin werden wir nicht verheiratet sein, allerhöchstens die erste Vorsprache beim Standesamt gehabt haben und die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über den Familienstand.

Da die alte Verpflichtungserklärung nicht mehr gültig ist, muss ich eine neue beantragen.
1. Was ist für unsere Situation besser ? Die lange, für den Zweck “Heirat” ? Wird diese überhaupt bewilligt bei dieser Absicht ( mir blieb in Erinnerung dass dies oft mit Problemen behaftet ist ). Kann meine Verlobte mit dieser Verpflichtungserklärung ein Visum zur Heirat beantragen und bis zum Termin in Deutschland leben ? Oder muss sie in jedem Fall ausreisen und wieder einreisen ( mit dem Heiratsvisum.
1.1 mein Netto ist knapp unter der Grenze fur die langfristige Verpflichtungserklärung mit dem Zweck “Heirat”. Kann das 13 Gehalt hier auf die Monate verteilt werden ( quasi eine Jahresnetto statt Monatsnetto )?
1.2 Ich lebe getrennt und mit zwei Kindern im echten Wechselmodell. Wir haben keinen Unterhalt vereinbart da wir beide ähnlich verdienen. Oder ist das dem LEA egal, da ich theo. Unterhaltsverpflichtigt bin und damit die höheren Grenzen zum tragen kommen ?

2.2 falls ich das kurzfristige Visum beantragen muss, haben wir hierdurch Nachteile ? Können wir mit diesem Visum heiraten ? Ich denke nein 😅 Das bedeutet, sollte die Erstvorsprache im Standesamt erst in 12.2021 passieren, würde meine Verlobte mit dem Visum durch eine kurzfristige Verpflichtungserklärung daran teilnehmen, dann ausreisen und neues Visum beantragen, dieses spezielle Heiratsvisum ( ich würde mich über einen Link freuen ) dann wieder damit einreisen und wir können heiraten. ( dann wieder ausreisen und mit Aufenthaltstitel wieder einreisen- so in der Richtung ? )

Oder ist die langfristige Verpflichtungserklärung für jeden der einen Nicht deutschen Staatsbürger heiraten möchte Pflicht ?
( ich bin ein wenig verwirrt über den Zweck “Heirat” beim langfristigen Visum)

Vg Jan
Marco
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Re: Verpflichtungserklärung- kurz oder lang bei bevorstehender Heirat

Beitrag von Marco »

Moin!

Es gibt halt unterschiedliche Berechungsmethoden für die unterschiedlichen Visa.
Bei Familiennachzug kommt es auf die Unterhaltssicherung an, da gibt es diverse AUfsätze zu deren Berechnung im Internet
https://www.jurati.de/wp-content/upload ... ng2020.pdf

Bei der Berechnung ist auch zu berücksichtigen, dass du Steuerklasse 3 und nicht Steuerklasse 1 haben wirst, wenn ihr verheiratet seid.
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Norbert
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Re: Verpflichtungserklärung- kurz oder lang bei bevorstehender Heirat

Beitrag von Norbert »

Wenn die Hochzeit beantragt ist und so weiter, dann gibt es ein reguläres Visum zur Heirat und Familienzusammenführung. Das ist ja nicht verboten.

Kritisch ist, wenn man ein normales Besuchsvisum vortäuscht und dann "spontan" heiratet.

Soweit auf die Schnelle.
pandainclogic
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Re: Verpflichtungserklärung- kurz oder lang bei bevorstehender Heirat

Beitrag von pandainclogic »

Marco hat geschrieben: 13 Aug 2021, 10:14 Moin!

Es gibt halt unterschiedliche Berechungsmethoden für die unterschiedlichen Visa.
Bei Familiennachzug kommt es auf die Unterhaltssicherung an, da gibt es diverse AUfsätze zu deren Berechnung im Internet
https://www.jurati.de/wp-content/upload ... ng2020.pdf

Bei der Berechnung ist auch zu berücksichtigen, dass du Steuerklasse 3 und nicht Steuerklasse 1 haben wirst, wenn ihr verheiratet seid.
ok, Familiennachzug würde bedeuten, wir haben schon geheiratet. Dafür brauch ich doch dann ein Heiratsvisum oder nicht ? Wenn ich nach Heiratsvisum suche, komme ich auf die Seiten der "Verpflichtungserklärung für langfristige Aufenthalte" wo die Nettogrenzen selbst mit Steuerklasse 3 zu hoch wären ( da 2 Kids schon da sind ^^ )

oder gibt es unterschiedliche Heiratsvisa ( anscheinend ja, da auf manchen Seite gesprochen wird, von einer 3 monatigen Gültigkeit hingegen so ein Heiratsvisum mit langfristigen Aufenthalt berechtigt ja für einen längeren Zeitraum im Land zu bleiben )

Ich hab jetzt erstmal einen Termin für Oktober für das kurzfristige gebucht um damit jedenfalls uns weiterhin sehen zu können und eventuell erklärt man mir im Standesamt den Unterschied.
Dein Dokument hat ja zB deutlich niedrige Grenzen beim Einkommen. Danke dafür
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lausi
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Re: Verpflichtungserklärung- kurz oder lang bei bevorstehender Heirat

Beitrag von lausi »

pandainclogic hat geschrieben: 13 Aug 2021, 17:41 oder gibt es unterschiedliche Heiratsvisa ( anscheinend ja, da auf manchen Seite gesprochen wird, von einer 3 monatigen Gültigkeit hingegen so ein Heiratsvisum mit langfristigen Aufenthalt berechtigt ja für einen längeren Zeitraum im Land zu bleiben )
Hast Du schon mal hier gelesen?
https://germania.diplo.de/ru-de/service ... sa/1234470
https://germania.diplo.de/blob/1596866/ ... g-data.pdf
Du solltest Dich bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde informieren, ob dort für die Bearbeitung des Antrags eine
behördliche Verpflichtungserklärung abgegeben werden muss.
Alles, was hier im Forum gesagt wird, ist letztendlich nur unverbindlich.
Das Visumverfahren sollte der letzte Schritt vor der Einreise sein und erst begonnen werden, nachdem die zivil- bzw. personenstandsrechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung in Deutschland vorliegen. Setzen Sie sich daher bitte rechtzeitig und vor Beantragung des Visums
mit dem zuständigen Standesamt in Verbindung und erkundigen Sie sich, welche Unterlagen dort für die Anmeldung der Eheschließung vorzulegen sind.

Du brauchst auf alle Fälle die Bescheinigung des Standesamts über das Vorliegen aller Eheschließungsvoraussetzungen.
“Habe Mut, Dich Deines eigenen Verstandes zu bedienen!”
- Immanuel Kant
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Re: Verpflichtungserklärung- kurz oder lang bei bevorstehender Heirat

Beitrag von paramecium »

Es gibt ein Schengen-Visum (kurzfristiger Aufenthalt) und ein nationales Visum. Mit beiden Visa kann man heiraten, vorausgesetzt man gibt dies bei der Beantragung der Visa an. Für unsere Hochzeit hat meine Frau in Absprache mit dem Konsulat in Sankt Petersburg ein Schengen-Visum beantragt, weil sie danach sowieso wieder ausreisen wollte (Umzug vorbereiten, Pass aktualisieren ect.). Nachdem alles geklärt war hat sie ganz normal das nationale Visum zur Zweck der Familienzusammenführung genutzt um nach Deutschland einzureisen und bei der Ausländerbehörde die Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Ob wir hierfür noch eine Verpflichtungserklärung brauchten weiß ich nicht mehr.

Bezüglich deiner Situation und der abzugebenden Verpflichtungserklärung solltest du dich wie lausi schon schrieb mit der Ausländerbehörde verständigen.
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Re: Verpflichtungserklärung- kurz oder lang bei bevorstehender Heirat

Beitrag von Bobsie »

So weit ich mi noch erinnere, brauchte ich nach der Heirat für das Familienzusammenführungs Visum keine Verpflichtungserklärung mehr abzugeben. Die gemeinsame Ehe ist Verpflichtung genug. :shock:
Marco
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Re: Verpflichtungserklärung- kurz oder lang bei bevorstehender Heirat

Beitrag von Marco »

pandainclogic hat geschrieben: 13 Aug 2021, 17:41 ok, Familiennachzug würde bedeuten, wir haben schon geheiratet. Dafür brauch ich doch dann ein Heiratsvisum oder nicht ? Wenn ich nach Heiratsvisum suche, komme ich auf die Seiten der "Verpflichtungserklärung für langfristige Aufenthalte" wo die Nettogrenzen selbst mit Steuerklasse 3 zu hoch wären ( da 2 Kids schon da sind ^^ )
Aber es ist dieselbe Berechnung soweit ich weiß, da es um eine zukünfigte Lebensgeneinschaft geht

oder gibt es unterschiedliche Heiratsvisa ( anscheinend ja, da auf manchen Seite gesprochen wird, von einer 3 monatigen Gültigkeit hingegen so ein Heiratsvisum mit langfristigen Aufenthalt berechtigt ja für einen längeren Zeitraum im Land zu bleiben )
Nein.
Das sind zwei unterschiedliche Visa.
Heiratsvisum ist wirklich für Heirat in D, d.h. ihr heiratet in D. Für die Zeit vor der Ehe ist daher die Verpflichtungserklärung erforderlich. Für die Zeit nach der Ehe bist du nach Gesetz verpflichtet für den Unterhalt zu sorgen.

Visum zur Familienzusammenführung ist dazu da, wie man aus dem Namen lesen kann, tatsächlich um Familien also Frau und Mann +ggf. Kinder zusammenzuführen
Für das Visum der Familienzusammenführung benötigt man keine Verpflichtungserklärung. Man muss auch kein ausreichendes Einkommen nachweisen, da die Ehe lt. GG besonders geschützt ist. Lediglich Nachzug von Kindern deiner Zukünftigen würde wieder aufs Geld geschaut.

Summa summarum:
Ich verstehe nicht, warum ihr in D heiraten wollt. In Russland ist es unkomplizierter und du brauchst dir keine Gedanken um die Verpflichtungserklärung machen.
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Re: Verpflichtungserklärung- kurz oder lang bei bevorstehender Heirat

Beitrag von paramecium »

Marco hat geschrieben: 14 Aug 2021, 11:45 Summa summarum:
Ich verstehe nicht, warum ihr in D heiraten wollt. In Russland ist es unkomplizierter und du brauchst dir keine Gedanken um die Verpflichtungserklärung machen.
Das heiraten ist möglicherweise in Russland unkomplizierter, dafür hat man dann die Rennerei und Bürokratie im Anschluss. Ich sehe da keinen großen Unterschied.
Abgesehen davon sollte man den Heiratsort meiner Meinung nach nicht von den bürokratischen Hindernissen abhängig machen, sondern von den privaten Umständen (Aus welchem Land kommen die meisten Gäste? Können die Gäste noch reisen? An welchem Ort möchte man sich trauen lassen? ect.).
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Re: Verpflichtungserklärung- kurz oder lang bei bevorstehender Heirat

Beitrag von Bobsie »

paramecium hat geschrieben: 14 Aug 2021, 14:43 Das heiraten ist möglicherweise in Russland unkomplizierter, dafür hat man dann die Rennerei und Bürokratie im Anschluss. Ich sehe da keinen großen Unterschied.
Welche Rennerei? Einmal zur Ausländerbehörde und einmal zum Bürgerbüro zur Anmeldung. Und diese "Rennerei" hat man auch, wenn man in D heiratet. Und es ist unfair den Angehörigen der Braut gegenüber, in D zu Heiraten, die wenigsten haben die Gelegenheit, zur Hochzeitsfeier nach Deutschland zu kommen.
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