Corona: Einreise nach Deutschland - Übersetzung von Nachweisen
Verfasst: 31 Aug 2021, 09:57
Holla!
Bei Einreise nach Deutschland muss man sich ja derzeit über das Einreiseportal https://www.einreiseanmeldung.de/#/ anmelden und je nach Situation diverse Nachweise (neg. Test/Genesenenzertifikat/Impfzertifikat) hochladen. Die Nachweise dürfen allerdings nicht auf russischer Sprache sein.
Ich besitze derzeit ein englisches Zertifikat über die Sputnik-Impfe (in EU ja eh wertlos) und einen Genesenennachweis in russischer Sprache. D.h. ein positiver Test und ein nachfolgender negativer Test, sowie ein Zettelchen von der Klinik, dass Auskunft darüber gibt, dass ich eben einmal positiv getestet wurde und anschließend genesen bin. Von der Klinik alles offiziell Unterschrieben und gestempelt, aber eben nur auf Russusch. Englisch stellen sie auch auf Nachfrage nicht aus.
Hat jemand Erfahrung, wie die Nachweise übersetezt und beglaubigt werden müssen, damit sie vom Einreiseportal akzeptiert werden? Reicht einfach Stempel und Unterschrift des Übersetzers, muss das notariell beglaubigt werden oder muss es gar von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden?
Das BGM ist mit Anfragen derzeit überfordert und stellt Anfragende auf lange Antwortzeiten ein.
Bei Einreise nach Deutschland muss man sich ja derzeit über das Einreiseportal https://www.einreiseanmeldung.de/#/ anmelden und je nach Situation diverse Nachweise (neg. Test/Genesenenzertifikat/Impfzertifikat) hochladen. Die Nachweise dürfen allerdings nicht auf russischer Sprache sein.
Ich besitze derzeit ein englisches Zertifikat über die Sputnik-Impfe (in EU ja eh wertlos) und einen Genesenennachweis in russischer Sprache. D.h. ein positiver Test und ein nachfolgender negativer Test, sowie ein Zettelchen von der Klinik, dass Auskunft darüber gibt, dass ich eben einmal positiv getestet wurde und anschließend genesen bin. Von der Klinik alles offiziell Unterschrieben und gestempelt, aber eben nur auf Russusch. Englisch stellen sie auch auf Nachfrage nicht aus.
Hat jemand Erfahrung, wie die Nachweise übersetezt und beglaubigt werden müssen, damit sie vom Einreiseportal akzeptiert werden? Reicht einfach Stempel und Unterschrift des Übersetzers, muss das notariell beglaubigt werden oder muss es gar von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden?
Das BGM ist mit Anfragen derzeit überfordert und stellt Anfragende auf lange Antwortzeiten ein.