Aufenthaltstitel RU/DE nach Heirat

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!

Moderator: Dietrich

Domi
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Aufenthaltstitel RU/DE nach Heirat

Beitrag von Domi »

Hallo liebe Forengemeinde!

Ich (D), die letzten 6 Jahre quasi durchgehend in Russland lebend plane meine Freundin (R) zu heiraten. Soweit ich gelesen habe, ist es am einfachsten, das ganze in Russland zu machen.
Die Frage ist aber, wie das alles mit den Aufenthaltstiteln danach ist. Wir gehen wohl erstmal nach Deutschland, werden aber (zwecks Arbeit und so weiter) immer wieder hin- und herreisen. Natürlich soll das für beide ohne Visum und Einreisebeschränkungen gehen.
Gibt es eine bekannte und einfache Lösung, wie wir beide den jeweils anderen Aufenthaltstitel bekommen können?

Ich РВП und sie dann mit dem Visum für die Familienzusammenführung ihre Aufenthaltserlaubnis am Anfang.

Wenn ich's richtig verstehe, kann ich nach der Hochzeit meine РВП beantragen und mit meinem Multi-Visum aus- und einreisen, wie ich will, bis die РВП dann fertig ist, korrekt?

Wie ist das mit der Ein- und Ausreise für sie aus DE/Europa? Muss sie eine Weile da bleiben, oder können wir da genauso hin- und herreisen?


Glaube das ist erstmal das Wichtigste, dank vieler gelesener Beiträge hier haben sie die anderen Fragen vorerst erübrigt.


Danke und beste Grüße
Marco
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Re: Aufenthaltstitel RU/DE nach Heirat

Beitrag von Marco »

Für Deutschland:
Ihr müsst in D gemeldet sein und deine Frau darf D nicht länger als 6 Monate am Stück verlassen, ansonsten erlischt die Aufenthaltserlaubnis.
Nebenbei müsst ihr dabei bedenken, dass deine Frau erstmal den Integrationskurs machen muss, sofern sie nicht B1 Deutschkentnisse hat, was auch einige Monate in Anspruch nehmen kann
Domi
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Re: Aufenthaltstitel RU/DE nach Heirat

Beitrag von Domi »

Marco hat geschrieben: 16 Sep 2021, 21:15 Für Deutschland:
Ihr müsst in D gemeldet sein und deine Frau darf D nicht länger als 6 Monate am Stück verlassen, ansonsten erlischt die Aufenthaltserlaubnis.
Nebenbei müsst ihr dabei bedenken, dass deine Frau erstmal den Integrationskurs machen muss, sofern sie nicht B1 Deutschkentnisse hat, was auch einige Monate in Anspruch nehmen kann
Danke für die schnelle Antwort!:)
Ist das tatsächlich für alle so? Ein Freund hat kürzlich seine amerikanische Freundin geheiratet und bei der hat A1 gereicht. Die bei der Ausländerbehörde haben nur gefragt, ob sie deutsch kann, als sie meinte „ja“ hat das gereicht. 🤔 kann das sein, oder kommt da bei denen noch was auf sie zu?
Marco
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Re: Aufenthaltstitel RU/DE nach Heirat

Beitrag von Marco »

Dann hat die ABH das wohl nicht genauer geprüft. Aber eigentlich sind alle Ausländer verpflichtet Integrationskurse zu absolvieren, wenn sie nicht ausreichend Deutsch sprechen(=B1). DIese Verpflichtung wird auch von der ABH entsprechend festgestellt.
DIe Kurse sind ja auch relativ billig, da man ja die Hälfte bzw 3/4 wenn B1 bestanden bezuschusst bekommt.
Und man sollte nicht vergessen, man braucht B1 bzw. das Zertifikat Integrationskurs in der Regel wenn man die NIederlassungserlaubnis (=unbefristete Aufenthaltserlaubnis) nach drei Jahren haben möchte. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dort einfach eine Frage: "Können sie Deutsch?" ausreicht.
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Norbert
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Re: Aufenthaltstitel RU/DE nach Heirat

Beitrag von Norbert »

Marco hat geschrieben: 17 Sep 2021, 11:00 Aber eigentlich sind alle Ausländer verpflichtet Integrationskurse zu absolvieren
"Alle" stimmt nur bedingt: Wenn man als einfacher Ehepartner kommt, ja. Nicht aber als Hochqualifizierter oder als Mutter/Vater. Dann reichen einfache Sprachkenntnisse, also A1. Dies ist dann in der Tat mit ein paar Fragen feststellbar.
Marco hat geschrieben: 17 Sep 2021, 11:00 DIe Kurse sind ja auch relativ billig, da man ja die Hälfte bzw 3/4 wenn B1 bestanden bezuschusst bekommt.
Nun, wenn man es pro Stunde betrachtet ja. Wenn man aber, wie meine Frau zu 700 Stunden "verurteilt" wird, obwohl man auf Niveau B2 spricht und als Mutter nur A1 bräuchte, dann sind 1400 Euro schon ganz schön happig. Wenn dann auch noch der Einspruch abgelehnt wird und erst auf Beschwerde beim Oberbürgermeister wirklich mal ein Sachbearbeiter mit Kenntnis der Rechtslage in den Fall schaut, dann zweifelt man schon ziemlich an der ABH.

Nachtrag 1: Zwischenzeitlich hatte sich meine Frau für den kostenlosen Test angemeldet, um die 700 Stunden auf anderem Weg zu vermeiden. Nach der Beschwerde wurde die Anordnung des Kurses zurückgezogen, damit war der Test plötzlich kostenpflichtig. Absagen unmöglich, da zu spät. Wirklich irre.

Nachtrag 2: Nach einem Jahr kommt dann noch einmal das Bundesamt und fragt nach, warum meine Frau trotz Verpflichtung keinen Kurs angetreten hat. Die ABH hält es also nicht für nötig, dem Bundesamt die eigene Fehlentscheidung zu melden - das wird dem Betroffenen überlassen.

Warum ich das alles erzähle - wenn die ABH die Regeln gut kennt und loyal ist, dann ist alles prima. Wenn sie jedoch mit Migranten hoffnungslos überlastet ist, dann kann es zum Kampf werden.
Domi hat geschrieben: 16 Sep 2021, 17:54 Wenn ich's richtig verstehe, kann ich nach der Hochzeit meine РВП beantragen und mit meinem Multi-Visum aus- und einreisen, wie ich will, bis die РВП dann fertig ist, korrekt?
Ja. Jedoch erlischt auch der РВП, wenn man länger als 183 Tage außer Landes ist. Die Auslegung ist hier je nach Region verschieden: 183 Tage am Stück oder summiert 183 Tage im aktuellen Jahr.

An sich kann man eine Aufenthaltsgenehmigung immer nur in jenem Land haben, wo man mehrheitlich lebt. In das andere reist man per Visa.

Deutschland war für Ehepartner von im Ausland lebenden Deutschen - bei Vorlage entsprechender Nachweise - mit Visa schon immer kulant. Meine Frau hatte beispielsweise ein 5-Jahre-Multivisum. Russland hat dies nun ab 1. September so ähnlich eingeführt.
paramecium
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Re: Aufenthaltstitel RU/DE nach Heirat

Beitrag von paramecium »

Norbert hat geschrieben: 17 Sep 2021, 11:16
Marco hat geschrieben: 17 Sep 2021, 11:00 DIe Kurse sind ja auch relativ billig, da man ja die Hälfte bzw 3/4 wenn B1 bestanden bezuschusst bekommt.
Nun, wenn man es pro Stunde betrachtet ja. Wenn man aber, wie meine Frau zu 700 Stunden "verurteilt" wird, obwohl man auf Niveau B2 spricht und als Mutter nur A1 bräuchte, dann sind 1400 Euro schon ganz schön happig. Wenn dann auch noch der Einspruch abgelehnt wird und erst auf Beschwerde beim Oberbürgermeister wirklich mal ein Sachbearbeiter mit Kenntnis der Rechtslage in den Fall schaut, dann zweifelt man schon ziemlich an der ABH.

[...]

Warum ich das alles erzähle - wenn die ABH die Regeln gut kennt und loyal ist, dann ist alles prima. Wenn sie jedoch mit Migranten hoffnungslos überlastet ist, dann kann es zum Kampf werden.
Das ist ein wichtiger Punkt. Behörden in verschiedenen Städten bzw. unterschiedliche Sachbearbeiter haben unterschiedliche Kompetenzen und legen die Regeln oftmals unterschiedlich aus. Daher ist es schwer allgemeingültige Antworten zu geben. Wir hatten damals bei der ABH keinerlei Probleme. Beim Jobcenter dafür schon. Erst wollten sie meine Frau trotz Deutsch C1 nochmal in irgendeinen Integrationskurs schicken anstatt ihr ein sinnvolles Training anzubieten. Dann wollten sie zur Beantragung von ALGII die wildesten Nachweise haben (u.a. eine ausführliche schriftliche Erklärung warum meine Ehefrau von Russland zu mir nach Deutschland zieht. Die einfache Angabe Familiennachzug, die auf dem Anschreiben zum ALGII-Antrag stand, reichte dem Sachbearbeiter nicht.). Glücklicherweise hat meine Frau dann sehr schnell einen Job gefunden, so dass wir mit dem Jobcenter nichts mehr zu tun hatten.
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Bobsie
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Re: Aufenthaltstitel RU/DE nach Heirat

Beitrag von Bobsie »

Bin ich jetzt altmodisch oder nur dumm? Uns ist niemals in den Sinn gekonmmen, das meine Frau ALG beantragen muss. Ich war eigentlich immer in der Lae, meine Frau selbst zu ernähren. :shock:
Zuletzt geändert von Bobsie am 17 Sep 2021, 23:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Aufenthaltstitel RU/DE nach Heirat

Beitrag von kamensky »

Bobsie hat geschrieben: 17 Sep 2021, 21:12 Bin ich jetzt altmodisch oder nur dumm? Und ist eniemals in den Sinn gekonmmen, das meine Frau ALG beantragen muss. Ich war eigentlich immer in der Lae, meine Frau selbst zu ernähren. :shock:
Soll ich nun auch einmal "Schulmeister" spielen, wie du, welcher sich stets ueber die von mir benutzten Abkuerzungen beschwert?

Nein, das widersteht meinem Naturell, deshalb rate ich dir, deinen Text noch einmal unter Einbezug "der/einer Brille in ausreichender Dioptren" durchzulesen und moegliche, erkannte Rechtschreibefehler zu korrigieren. Natuerlich steht dir diese Entscheidung frei! :roll:
ATTN @all: Ich bin weder der Verfasser noch ein Redaktionsmitarbeiter von der/den vorstehenden Verlinkung/en.
Domi
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Re: Aufenthaltstitel RU/DE nach Heirat

Beitrag von Domi »

Danke für die zahlreichen Antworten, das hilft mir doch sehr weiter, diese ganzen Infos aus erster Hand zu bekommen.

Ich schätze mal, es wird für mich trotzdem leichter ein Arbeitsvisum für Russland zu bekommen und damit dann ein- und ausreisen zu können, wie mir lieb ist, als einen Aufenthaltstitel. Vermutlich werden wir mehr Zeit in Europa verbringen. Außerdem ist, denke ich für meine Zukünftige der deutsche Aufenthaltstitel sinnvoller, als für mich der russische.

Mit den ganzen Formsachen werde ich sicherlich nochmal einige Fragen haben, wenn es dann ganz ernst wird und wir die ganzen Dokumente beantragen.
Nopper
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Re: Aufenthaltstitel RU/DE nach Heirat

Beitrag von Nopper »

Nun, es ist immer einfach hier Ratschläge zu geben. Aber die Möglichkeiten sind vielfältig, so etwas anzugehen. Wenn man in Russland heiratet, dauert der Behördenmarathon sicher für Deutschland etwas länger. Auch die besondere Möglichkeit dies in Dänemark zu erledigen ist nicht ohne. Der Teufel liegt dort im Detail und kostet am Ende nicht wenig.
Ich (wir) hatten mich (uns) für einen Weg über Deutschland entschieden und würde es immer wieder so machen. Wir sind einfach zum Standsamt gegangen als meine Frau (damals Freundin) mich besucht hat. Dort haben wir gefragt was wir alles für eine Hochzeit brauchen. Denn das ist alles von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Der Standesbeamte hat uns eine Liste von Unterlagen mitgegeben, die wir danach abgearbeitet haben. Wichtig dabei ist, dass die verlangten russischen Dokumente nicht nur übersetzt und eine Apostille haben, sondern dass der Übersetzter auch eine anerkannte Zulassung bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung hat. Mit den kompletten deutschen und russischen Dokumenten sind wir dann wieder zum Standesamt gegangen und haben eine Heirat beantragt. Das Standesamt muss sich am Ende unseren Heiratsantrag von der Bezirksregierung genehmigen lassen. Das dauert in der Regel 4 bis 6 Wochen. Wenn diese offizielle Genehmigung kommt, hat man 3 Monate Zeit zu heiraten. Ansonsten laufen die meisten Fristen ab. Dafür braucht man (in dem Fall meine Frau) im Vorfeld den A1 Sprachtest (NRW). Den besagten B1 und B2 Sprachtest hat nach der Hochzeit meine Frau dann für den Aufenthaltstitel gemacht. Das Hochzeitsvisum hält ja ein halbes Jahr und könnte sogar noch verlängert werden, falls der Test nicht bestanden wurde. Es kann schließlich immer mal etwas wie eine Krankheit, etc., dazwischen kommen Wichtig ist nur, dass man den Kurs anzufangen versucht hat. Alle Gebühren zusammen von Hochzeit bis zum Aufenthaltstitel kommen sicher in Deutschland an die Tausend Euro. Darum können Fehler teuer werden, wenn man den Vorgang wiederholen muss.....
Ich persönlich kann nur jedem den Rat geben, der in Deutschland heiraten möchte, sich vorher genau anzuschauen, wer sein Standesbeamter ist. Denn unserer war im Vorfeld nur am Meckern und hat diese und jene Kleinigkeit moniert. Es musste tatsächlich alles auf Punkt und Komma genau sein. Nun, es sollte tatsächlich ein Experte sein, sonst kostet es viel Zeit, Geld und Nerven. Bei uns hat es perfekt geklappt, aber ich kenne Paare die haben fast daran verzweifelt........
Aber nun, am Ende muss jeder für sich selbst entscheiden, was er möchte. Eben für uns war es eine gute Erfahrung......
„Gutes kann niemals aus Lüge und Gewalt entstehen.“ (Mahatma Gandhi)
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