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Re: Jahresbericht RVP nach Erhalt von VID

Verfasst: 29 Sep 2021, 15:51
von Norbert
Bei mir war es damals auch offen, wie sich die Veränderung der Frist auswirkte. Der Unterschied waren bei mir 2 oder 3 Monate. Ich habe damals nach 2 Monaten Vid nochmals den RVP-Report gemacht und dann den nächsten bereits 10 Monate später, also 1 Jahr nach Ausgabe des Vid.

Re: Jahresbericht RVP nach Erhalt von VID

Verfasst: 04 Okt 2021, 18:32
von Piter90
Update: Meine Ausländerbehörde in SPB will keinen Bericht für die letzten Monate RVP; sie meinten, der nächste Bericht sei erst wieder in einem Jahr fällig, dann schon für das erste Jahr VID. Ist also wohl tatsächlich Ermessenssache.

Bisschen nervig war nur, dass ich für den Erhalt dieser Info tatsächlich in die Behörde laufen und Schlange stehen musste, weil sie weder per Telefon noch per Mail zu erreichen sind. Aber: Besser einmal zu viel gelaufen als einmal zu wenig ;)

Re: Jahresbericht RVP nach Erhalt von VID

Verfasst: 15 Jan 2023, 10:31
von Fritz
So, mein erster "Rapport" (уведомление о подтверждении проживания иностранного гражданина...) steht an. VID ist gültig seit 01.02.2022, heißt ich habe ab 01.02.2023 zwei Monate Zeit ihn abzugeben. Zeiträume sind klar; bis 17.02.2022 war ich noch in DE, seitdem habe ich RU nicht verlassen. Geht aus dem Paß hervor.

Aber ich bin mir unsicher, was bei den Einkünften reingehört. Wenn ich die Dame auf dem Amt richtig verstanden habe, geht es bei diesem Papier ja nur darum zu beweisen, daß man seinen Lebensunterhalt bestreiten kann und ich könnte einfach eine Bestätigung der Sberbank über meinen (ausreichenden) Kontostand beilegen - wie ich es schon bei der Beantragung des VID getan hab.

Handhabt das hier auch jemand so? Was schreibt Ihr da so alles rein? Ich habe ausschließlich Einkünfte in DE, außer ein paar Kopeken Zinsen bei der Sberbank. Ich würde gerne so wenig Daten wie möglich erzeugen, die am Ende gar noch jemand mit der Steuererklärung vergleicht?! Bei manchen Themen ist m.E. auch nur die Sicht nach Kalenderjahr (statt "VID-Jahr") sinnvoll, etwa bei Vermietung - bei der ich ohnehin keine schlafenden Hunde wecken möchte, da nur in DE zu versteuern.

Das Formular scheint mir auch eher auf "Cash-Sicht" abzustellen, eben "was kommt rein und von was kann ich leben" statt auf komplizierter Ermittlung von zu versteuerndem Einkommen.

Re: Jahresbericht RVP nach Erhalt von VID

Verfasst: 15 Jan 2023, 11:27
von Bobsie
Fritz hat geschrieben: 15 Jan 2023, 10:31 Aber ich bin mir unsicher, was bei den Einkünften reingehört. Wenn ich die Dame auf dem Amt richtig verstanden habe, geht es bei diesem Papier ja nur darum zu beweisen, daß man seinen Lebensunterhalt bestreiten kann und ich könnte einfach eine Bestätigung der Sberbank über meinen (ausreichenden) Kontostand beilegen - wie ich es schon bei der Beantragung des VID getan hab.
Ich htte als Einkommensnachweis nur meinen jährlichen, deutschen Rentennachweis. Mit Übersetzung, die keiner sehen wollte.
Die Dame sagte nur: очень много, хорошо.
Ich machte ihr noch klar, das der Betrag für das ganze Jahr ist.
Und das war alles.
Es kam niemals eine Nachfrage, auch nicht vom russischen Finanzamt.
Meine Steuererkärung mache ich in Deutschland.

Re: Jahresbericht RVP nach Erhalt von VID

Verfasst: 15 Jan 2023, 11:45
von HJ52
Letztes Jahr hatte ich einen aktuellen Kontoauszug fuer alle Konten in RUS, eine Auflistung der jaehrlichen Einkuenfte zusammengefasst einer A4 Seite, plus Einkuenfte, monatlich aufgeschluesselt, fuer die letzten 6 Monate.

In unserem MVD haette ein Kontoauszug gereicht. Angenommen, fuer den Nachweis, wurde letztendlich auch nur der letzte Monat Einkommensnachweis. Den Rest vom Fest hab ich wieder eingepackt.

Vor mir war eine offenbar mittelasiatische Person, mit etwas dunklerer Hautpigmentierung. Dieser hatte nur einen Kontoauszug dabei, Geld reichte nicht ganz. Aussage der Sachbearbeiterin: Legen sie noch 15.000 Rubel rauf, dann reicht das fuer den Nachweis....

Re: Jahresbericht RVP nach Erhalt von VID

Verfasst: 15 Jan 2023, 14:01
von kamensky

Re: Jahresbericht RVP nach Erhalt von VID

Verfasst: 15 Jan 2023, 14:10
von kamensky
Fritz hat geschrieben: 15 Jan 2023, 10:31
Aber ich bin mir unsicher, was bei den Einkünften reingehört. Wenn ich die Dame auf dem Amt richtig verstanden habe, geht es bei diesem Papier ja nur darum zu beweisen, daß man seinen Lebensunterhalt bestreiten kann und ich könnte einfach eine Bestätigung der Sberbank über meinen (ausreichenden) Kontostand beilegen - wie ich es schon bei der Beantragung des VID getan hab.
Hadhabe ich seit ich im Besitze von VID (Jahr 2007) bin exakt so, wie du es beschrieben hast (Bank- Kontoauszug auf deinen Namen lautend von einer russischen Bank) ich meinte das der Auszug nicht aelter als 10 Tage sein soll. Bin mir aber nicht ganz sicher betreffend der 10 Tagesfrist. Fragen kamen noch nie seit obengenanntem Datum.

Re: Jahresbericht RVP nach Erhalt von VID

Verfasst: 15 Jan 2023, 14:13
von HJ52
Danke, @kamensky!

Re: Jahresbericht RVP nach Erhalt von VID

Verfasst: 15 Jan 2023, 20:12
von Fritz
Bobsie hat geschrieben: 15 Jan 2023, 11:27 Ich htte als Einkommensnachweis nur meinen jährlichen, deutschen Rentennachweis.
Es kam niemals eine Nachfrage, auch nicht vom russischen Finanzamt.
Meine Steuererkärung mache ich in Deutschland.
Das heißt, in RU machst Du keine Steuererklärung?! Rein theoretisch müßte man die Rente angeben, oder? Und die russische Behörde bestätigt dann: "Muß nicht versteuert werden". Das möchte ich mir bei den Mieteinnahmen eigentlich auch ersparen, schon weil man im Formular die bereits in DE gezahlte Steuer angeben soll. Bis ich die kenne, ist die Frist zur Abgabe in RU längst vorbei. Die Hausverwaltung braucht gerne mal bis August für die Jahresabrechnung.
kamensky hat geschrieben: 15 Jan 2023, 14:10 Hadhabe ich seit ich im Besitze von VID (Jahr 2007) bin exakt so, wie du es beschrieben hast (Bank- Kontoauszug auf deinen Namen lautend von einer russischen Bank) ich meinte das der Auszug nicht aelter als 10 Tage sein soll. Bin mir aber nicht ganz sicher betreffend der 10 Tagesfrist. Fragen kamen noch nie seit obengenanntem Datum.
Sehr gut, dann werde ich das im ersten Schritt so versuchen. 50.000 RUB Guthaben sind im armen Adygeja ausreichend. Ja, 10 Tage war der Auszug gültig von Ausstellung bis Abgabe des VID-Antrags - dann wird das in den Folgejahren auch so sein. Es mußte übrigens eine gebührenpflichtige справка (100 Rubel) statt eines einfachen Kontoauszuges ein.

Re: Jahresbericht RVP nach Erhalt von VID

Verfasst: 15 Jan 2023, 20:49
von kamensky
Fritz hat geschrieben: 15 Jan 2023, 20:12
Es mußte übrigens eine gebührenpflichtige справка (100 Rubel) statt eines einfachen Kontoauszuges ein.
Kann ich so bestaetigen und war auch hier in Swerdlowsk Oblast bis vor ich meinte mich auf 3 Jahre zurueck zu erinnern so. Doch die letzten 2 mal habe ich ab Smartphone (Online-Banking) einen Kontoauszug ueber den heimischen Printer ausgedruckt und vorgelegt und dieser wurde ohne weiteres und ohne Nachfrage akzeptiert.