Aktuelle Einreisebestimmungen nach Deutschland für Angehörige (nicht Kernfamilie)
Moderator: Dietrich
- Norbert
- Globaler Moderator
- Beiträge: 13759
- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Nowosibirsk, Dresden
- Kontaktdaten:
Aktuelle Einreisebestimmungen nach Deutschland für Angehörige (nicht Kernfamilie)
Hat irgendwer schon Erfahrung mit der Einreise von Familienangehörigen, die nicht zur Kernfamilie (Ehepartner, minderjährige Kinder bzw. deren Eltern) gehören, nach Deutschland?
Auf der Seite des BMI stehen absolut strikte Regeln: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs ... F.2_cid373
Diese schließen eine Ausreise faktisch aus, außer bei Todesfällen, Geburten oder Ausfall beider Elternteile von Enkelkindern. Aber wo findet man dafür eine rechtliche Grundlage? Die aktuell gültige "Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2" sieht so etwas nicht vor: https://www.bundesanzeiger.de/pub/publi ... pdf?inline - da gibt es Einreisebeschränkungen nur aus Virusvariantengebieten, ansonsten die bekannten Quarantäneregeln.
Wir sind nun ziemlich verunsichert, weil wir uns bislang an diese Verordnung gehalten haben.
Auf der Seite des BMI stehen absolut strikte Regeln: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs ... F.2_cid373
Diese schließen eine Ausreise faktisch aus, außer bei Todesfällen, Geburten oder Ausfall beider Elternteile von Enkelkindern. Aber wo findet man dafür eine rechtliche Grundlage? Die aktuell gültige "Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2" sieht so etwas nicht vor: https://www.bundesanzeiger.de/pub/publi ... pdf?inline - da gibt es Einreisebeschränkungen nur aus Virusvariantengebieten, ansonsten die bekannten Quarantäneregeln.
Wir sind nun ziemlich verunsichert, weil wir uns bislang an diese Verordnung gehalten haben.
- Norbert
- Globaler Moderator
- Beiträge: 13759
- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Nowosibirsk, Dresden
- Kontaktdaten:
Re: Aktuelle Einreisebestimmungen nach Deutschland für Angehörige (nicht Kernfamilie)
Inzwischen liegen mir ein paar mehr Antworten von AA und BMI vor. Soweit ich es überblicke, ist die Herleitung so:
Es gibt eine Empfehlung des Rates zur vorübergehenden Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU und die mögliche Aufhebung dieser Beschränkung, (EU) 2020/912 vom 30. Juni 2020, mit diversen Nachträgen. Diese empfiehlt faktisch, dass die sowieso im Schengener Grenzkodex festgelegten Regeln, insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. e, aktuell streng auszulegen sind. Dort steht, dass eine Person nicht einreisen darf, wenn sie eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellt.
Deswegen können diese Regeln nun also gelten, obwohl es keine entsprechende Verordnung zu geben scheint. Dass ein entsprechender
Beschluss des Bundeskabinetts am 1.7.2020 weder im Tagesbericht des Bundeskabinetts steht, noch im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, ist also juristisch kein Problem. Aber es verwundert mich weiterhin stark. Denn wieso das für Gesundheitsfragen zuständige BMG gemäß CoronaEinreiseV keine Gefahr bei Einreise sieht, das BMI und das AA dennoch eine pauschale Gefahr für die öffentliche Gesundheit definieren, ist für mich juristisch völlig widersprüchlich.
Jedoch haben bereits mehrere Gerichte bestätigt, dass dies rechtens ist. Obwohl die ersten entsprechenden Urteile sich noch darauf beriefen, dass es ja nur kurzfristige Maßnahmen sind, wurde auch vor einem Monat wieder ein Verfahren abgelehnt (https://tinyurl.com/w33ppn9j).
Ich finde dies alles ziemlich erschütternd. Einerseits reicht in Deutschland ein sehr unsicherer Antigen-Test als Befreiung. Zugleich rechtfertigen Gerichte, dass Familien ihre Angehörigen nun schon seit 18 Monaten nicht sehen dürfen, weil ein PCR-Test keinen ausreichenden Schutz vor Übertragung der Krankheit bieten würde. (Lakonisch formuliert: Bei inländischen Kontakten verhindert also ein Antigen-Test eine Infektion, bei europäischen Kontakten immerhin noch ein PCR-Test, aber bei Kontakt mit Staatsbürgern aus Drittländern schützt ausschliesslich eine Impfung des Ausländers mit vom RKI empfohlenen Impfstoffen.)
Die Regelung ist deutlich schärfer als die offiziell beschlossenen Verordnungen, wurde nicht einmal im Bundesanzeiger veröffentlicht und gilt nun schon seit über einem Jahr. Und niemand stört sich daran, da für Entscheidungsträger sowie Wirtschaftsvertreter Ausnahmen gelten. Wirklich tragisch.
Es gibt eine Empfehlung des Rates zur vorübergehenden Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU und die mögliche Aufhebung dieser Beschränkung, (EU) 2020/912 vom 30. Juni 2020, mit diversen Nachträgen. Diese empfiehlt faktisch, dass die sowieso im Schengener Grenzkodex festgelegten Regeln, insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. e, aktuell streng auszulegen sind. Dort steht, dass eine Person nicht einreisen darf, wenn sie eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellt.
Deswegen können diese Regeln nun also gelten, obwohl es keine entsprechende Verordnung zu geben scheint. Dass ein entsprechender
Beschluss des Bundeskabinetts am 1.7.2020 weder im Tagesbericht des Bundeskabinetts steht, noch im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, ist also juristisch kein Problem. Aber es verwundert mich weiterhin stark. Denn wieso das für Gesundheitsfragen zuständige BMG gemäß CoronaEinreiseV keine Gefahr bei Einreise sieht, das BMI und das AA dennoch eine pauschale Gefahr für die öffentliche Gesundheit definieren, ist für mich juristisch völlig widersprüchlich.
Jedoch haben bereits mehrere Gerichte bestätigt, dass dies rechtens ist. Obwohl die ersten entsprechenden Urteile sich noch darauf beriefen, dass es ja nur kurzfristige Maßnahmen sind, wurde auch vor einem Monat wieder ein Verfahren abgelehnt (https://tinyurl.com/w33ppn9j).
Ich finde dies alles ziemlich erschütternd. Einerseits reicht in Deutschland ein sehr unsicherer Antigen-Test als Befreiung. Zugleich rechtfertigen Gerichte, dass Familien ihre Angehörigen nun schon seit 18 Monaten nicht sehen dürfen, weil ein PCR-Test keinen ausreichenden Schutz vor Übertragung der Krankheit bieten würde. (Lakonisch formuliert: Bei inländischen Kontakten verhindert also ein Antigen-Test eine Infektion, bei europäischen Kontakten immerhin noch ein PCR-Test, aber bei Kontakt mit Staatsbürgern aus Drittländern schützt ausschliesslich eine Impfung des Ausländers mit vom RKI empfohlenen Impfstoffen.)
Die Regelung ist deutlich schärfer als die offiziell beschlossenen Verordnungen, wurde nicht einmal im Bundesanzeiger veröffentlicht und gilt nun schon seit über einem Jahr. Und niemand stört sich daran, da für Entscheidungsträger sowie Wirtschaftsvertreter Ausnahmen gelten. Wirklich tragisch.
Re: Aktuelle Einreisebestimmungen nach Deutschland für Angehörige (nicht Kernfamilie)
Fein, dass Du den Sachverhalt klaeren konntest. (Ich habe es aufgegeben, nachdem ich verstanden hatte, dass die entsprechenden EU-Empfehlungen einfach dem BMI zur Umsetzung uebergeben worden waren.)
Ja, wahrscheinich stoert sich von uns Betroffenen kaum jemand besonders daran, weil man ja i.d.R. in die Gegenrichtung durchaus reisen kann, Treffen also nicht voellig unterbunden sind. Ok, auch das ist mit nicht unerheblichem Aufwand verbunden.
Wird es besser mit der neuen Regierung? Ich bin da skeptisch - der irrationale Russland-Hass der Gruenen koennte es verhindern.
- Norbert
- Globaler Moderator
- Beiträge: 13759
- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Nowosibirsk, Dresden
- Kontaktdaten:
Re: Aktuelle Einreisebestimmungen nach Deutschland für Angehörige (nicht Kernfamilie)
In diesem Fall ist es kein Russland-Hass. Denn die Regeln betreffen nahezu alle Nicht-EU-Länder. Es gibt auch ein Urteil zu einer US-Amerikanerin, die ihre krebskranke Schwester besuchen wollte: Abgelehnt, trotzdem der Arzt einen Nutzen attestierte. Die Gefahr für unsere Gesellschaft durch Corona sei auch mit PCR-Test zu groß. Für die Pflege der kranken Schwester sind andere Familienangehörige verfügbar und die Krankheit sei noch nicht in der pallativen Phase, insofern eine Einreise verzichtbar. Auch eine iranische Familie hat schon geklagt, bis vor das Bundesverwaltungsgericht.
Ändern wird sich wenig, da diese Regelung absolut niemand auf dem Schirm hat. Ist eine soda-Regelung. Alle denken, die CoronaEinreiseV wäre ja ausreichend großzügig - ist sie auch. Sie gilt aber faktisch nicht.
Auch auf den Seiten anderer Länder wie Finnland und Tschechien findet man diese Regelung fast im Wortlaut wieder. Auch dies zeigt, dass hier scheinbar Konsens in der EU herrscht, dies so durchzuziehen. Und die Deutschen haben immer Spaß dran, eine Idee bis in die letzte Konsequenz durchzuziehen.
Ändern wird sich wenig, da diese Regelung absolut niemand auf dem Schirm hat. Ist eine soda-Regelung. Alle denken, die CoronaEinreiseV wäre ja ausreichend großzügig - ist sie auch. Sie gilt aber faktisch nicht.
Auch auf den Seiten anderer Länder wie Finnland und Tschechien findet man diese Regelung fast im Wortlaut wieder. Auch dies zeigt, dass hier scheinbar Konsens in der EU herrscht, dies so durchzuziehen. Und die Deutschen haben immer Spaß dran, eine Idee bis in die letzte Konsequenz durchzuziehen.
Re: Aktuelle Einreisebestimmungen nach Deutschland für Angehörige (nicht Kernfamilie)
Mit Logik kommt man beim Nachvollziehen der Corona-Maßnahmen nicht weit, also:Norbert hat geschrieben: ↑13 Okt 2021, 22:57 Ich finde dies alles ziemlich erschütternd. Einerseits reicht in Deutschland ein sehr unsicherer Antigen-Test als Befreiung. Zugleich rechtfertigen Gerichte, dass Familien ihre Angehörigen nun schon seit 18 Monaten nicht sehen dürfen, weil ein PCR-Test keinen ausreichenden Schutz vor Übertragung der Krankheit bieten würde. (Lakonisch formuliert: Bei inländischen Kontakten verhindert also ein Antigen-Test eine Infektion, bei europäischen Kontakten immerhin noch ein PCR-Test, aber bei Kontakt mit Staatsbürgern aus Drittländern schützt ausschliesslich eine Impfung des Ausländers mit vom RKI empfohlenen Impfstoffen.)
"Es ziemt dem Untertanen, seinem Könige und Landesherrn schuldigen Gehorsam zu leisten und sich bei Befolgung der an ihn ergehenden Befehle mit der Verantwortlichkeit zu beruhigen, welche die von Gott eingesetzte Obrigkeit dafür übernimmt; aber es ziemt ihm nicht, die Handlungen des Staatsoberhauptes an den Maßstab seiner beschränkten Einsicht anzulegen und sich in dünkelhaftem Übermute ein öffentliches Urteil über die Rechtmäßigkeit derselben anzumaßen." Gustav von Rochow
Die Deutschen gehen wieder mal voran...
“Habe Mut, Dich Deines eigenen Verstandes zu bedienen!”
- Immanuel Kant
- Immanuel Kant
Re: Aktuelle Einreisebestimmungen nach Deutschland für Angehörige (nicht Kernfamilie)
Naja, die Regelung stammt freilich noch von der abgehenden Regierung und aus "impffernen" Coronazeiten.
Jetzt, da in vielen Laendern eine relativ hohe Durchimpfung erreicht ist, wird wohl auch D in Kuerze dem Beispiel der USA folgen und "bald" den Geimpften die Einreise gestatten. Freilich, wie die Amerikaner, nur bei in der EU zugelassenen Impfstoffen bzw. zumindest von der WHO zugelassenen. Fuer Ru und seine Geimpften bin ich da aeusserst skeptisch. Von einer Zulassung durch die EMA kann wohl dieses Jahr keine Rede sein, und auch die WHO sieht die naechste Inspektion fruehestens zum Jahresende vor.
- Norbert
- Globaler Moderator
- Beiträge: 13759
- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Nowosibirsk, Dresden
- Kontaktdaten:
Re: Aktuelle Einreisebestimmungen nach Deutschland für Angehörige (nicht Kernfamilie)
Die geimpften sind seit Juli erlaubt. Und da die USA dieselben Stoffe wie D verimpft, sind sie faktisch raus aus der Problematik. Indien, Russland, China, etc. weiterhin nicht.
Re: Aktuelle Einreisebestimmungen nach Deutschland für Angehörige (nicht Kernfamilie)
Ab dem 9.11 nimmt RF nen regulären Flugbetrieb mit weiteren neun Staaten wieder auf, darunter einige aus dem Schengen-Raum sowie werden bisherige Beschränkungen mit Finnland, Österreich und der Schweiz ebenfalls aufgehoben.
- https://tass.ru/obschestvo/12663589 -
- https://tass.ru/obschestvo/12663589 -
- Norbert
- Globaler Moderator
- Beiträge: 13759
- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Nowosibirsk, Dresden
- Kontaktdaten:
Re: Aktuelle Einreisebestimmungen nach Deutschland für Angehörige (nicht Kernfamilie)
Also laut dem Artikel werden nur die russischen Beschränkungen sowie die begrenzte Fluganzahl aufgehoben. EIne Aufhebung durch Österreich, Schweiz und Finnland müsste mit dem EU-Rat abgestimmt werden. Ich war gestern auf der Seite der finnischen Botschaft und stand nur, dass es wieder einfacher Visa gäbe, die Einreisregeln aber weiter gelten würden.
Oder übersehe ich da etwas im Artikel?
Oder übersehe ich da etwas im Artikel?
Re: Aktuelle Einreisebestimmungen nach Deutschland für Angehörige (nicht Kernfamilie)
Ein Update bei den Europäern dauert halt etwas länger als bei den Russen , demnach haben die Finnen die Infos ganz bestimmt schon erneuert, nur iss es eben noch nicht online.
Außerdem steht ja das russische Gesetz (weit) über dem des EU-Rechts, von daher interessiert's nen Russen herzlich wenig was in nem EU-Land so bestimmt wird...
Jetz aber ohne Scherz: wie schon angemerkt, wird parallel dazu die Anzahl der Flüge deutlich erhöht, und zwar nicht nur in diese drei o.g., sondern auch nach DE, ES, IT und FR.. gehe stark davon aus, dass 'alles' notwendige bereits vorher geprüft/abgestimmt worden war und die Fluggesellschaften nun nicht (erneut) die roten Zahlen schreiben wollen würden bei all diesen freien /zusätzlichen Kapazitäten, die nun zur Verfügung stehen.
Außerdem steht ja das russische Gesetz (weit) über dem des EU-Rechts, von daher interessiert's nen Russen herzlich wenig was in nem EU-Land so bestimmt wird...
Jetz aber ohne Scherz: wie schon angemerkt, wird parallel dazu die Anzahl der Flüge deutlich erhöht, und zwar nicht nur in diese drei o.g., sondern auch nach DE, ES, IT und FR.. gehe stark davon aus, dass 'alles' notwendige bereits vorher geprüft/abgestimmt worden war und die Fluggesellschaften nun nicht (erneut) die roten Zahlen schreiben wollen würden bei all diesen freien /zusätzlichen Kapazitäten, die nun zur Verfügung stehen.