Krankenversicherung in DE für RU Ehepartner bei Umzug nach DE

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!

Moderator: Dietrich

Antworten
L. Jasminovič
Berater/in
Berater/in
Beiträge: 99
Registriert: 26 Feb 2021, 16:46
Wohnort: München

Krankenversicherung in DE für RU Ehepartner bei Umzug nach DE

Beitrag von L. Jasminovič »

Meine Frau ist in Deutschland angekommen (mit Schengenvisum da ich auch EU-Bürger bin) und hat den Wohnsitz angemeldet. Wir sind gerade dabei die Krankenversicherung zu klären.

Sie hat ihren Job in Russland beibehalten und arbeitet im Home Office von DE aus normal weiter bis sie einen Job vor Ort findet (so zumindest der Plan). Sie hat in Russland OMS über Solidarnost dlja žiznj.

Weil sie Einkommen hat kann sie sich nicht kostenlos als mein Familienmitglied versichern lassen. Ich habe bei der TK nachgefragt ob es eine sonstige Möglichkeit gibt sich gesetzlich zu versichern, die Antwort war nein weil sie in RU weiterhin berufstätig bzw. versichert ist.

Es bleibt also erstmal nur die private Krankenversicherung. Wie sind eure Erfahrungen damit?
Benutzeravatar
Evgenij
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 783
Registriert: 23 Jun 2016, 15:44

Re: Krankenversicherung in DE für RU Ehepartner bei Umzug nach DE

Beitrag von Evgenij »

L. Jasminovič hat geschrieben: 25 Okt 2021, 13:54
Weil sie Einkommen hat kann sie sich nicht kostenlos als mein Familienmitglied versichern lassen. Ich habe bei der TK nachgefragt ob es eine sonstige Möglichkeit gibt sich gesetzlich zu versichern, die Antwort war nein weil sie in RU weiterhin berufstätig bzw. versichert ist.

Es bleibt also erstmal nur die private Krankenversicherung. Wie sind eure Erfahrungen damit?
Mal eine Gegenfrage: war es wirklich notwendig dies (das sie Einkommen hat) zu melden?!
Habt Ihr wenigstens euch über die Aufnahme in die freiwillige KV erkundigt? (Denke nicht, daß es NUR an ein Mindesteinkommen gebunden wäre. )
...
Ich meine, natürlich wäre eine Familien KV die einfachste und naheliegendste Variante.., aber selbst wenn ihre Einkünfte schon gemeldet sind, so könnt Ihr immer noch nen Nachweis bringen, dass sie weniger als 435-450 € im Monat verdient, dann sollte auch die Aufnahme in Fam. KV klappen.

Wenn nix mehr geht, so wäre bspw. ne Incoming Vers. bzw. deren Verlängerung immerhin möglich.. (Hanse Merkur)
Magdeburg-Moskva
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 1611
Registriert: 30 Aug 2004, 00:30

Re: Krankenversicherung in DE für RU Ehepartner bei Umzug nach DE

Beitrag von Magdeburg-Moskva »

Sie könnte sich freiwillig in der GKV versichern lassen, zumal das Einkommen wohl nicht über diese Mindestgrenze PKV/GKV reichen dürfte, mit Verlaub.
keksonline
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 367
Registriert: 22 Jun 2015, 17:41

Re: Krankenversicherung in DE für RU Ehepartner bei Umzug nach DE

Beitrag von keksonline »

L. Jasminovič hat geschrieben: 25 Okt 2021, 13:54 Meine Frau ist in Deutschland angekommen (mit Schengenvisum da ich auch EU-Bürger bin) und hat den Wohnsitz angemeldet. Wir sind gerade dabei die Krankenversicherung zu klären.

Sie hat ihren Job in Russland beibehalten und arbeitet im Home Office von DE aus normal weiter bis sie einen Job vor Ort findet (so zumindest der Plan). Sie hat in Russland OMS über Solidarnost dlja žiznj.

Weil sie Einkommen hat kann sie sich nicht kostenlos als mein Familienmitglied versichern lassen. Ich habe bei der TK nachgefragt ob es eine sonstige Möglichkeit gibt sich gesetzlich zu versichern, die Antwort war nein weil sie in RU weiterhin berufstätig bzw. versichert ist.

Es bleibt also erstmal nur die private Krankenversicherung. Wie sind eure Erfahrungen damit?
Ist eine Arbeitsaufnahme mit diesem Visum in Deutschland überhaupt gestattet? Home Office = Arbeitsaufnahme!
L. Jasminovič
Berater/in
Berater/in
Beiträge: 99
Registriert: 26 Feb 2021, 16:46
Wohnort: München

Re: Krankenversicherung in DE für RU Ehepartner bei Umzug nach DE

Beitrag von L. Jasminovič »

L. Jasminovič hat geschrieben: 25 Okt 2021, 13:54 Mal eine Gegenfrage: war es wirklich notwendig dies (das sie Einkommen hat) zu melden?!
Habt Ihr wenigstens euch über die Aufnahme in die freiwillige KV erkundigt? (Denke nicht, daß es NUR an ein Mindesteinkommen gebunden wäre. )
...
Ich meine, natürlich wäre eine Familien KV die einfachste und naheliegendste Variante.., aber selbst wenn ihre Einkünfte schon gemeldet sind, so könnt Ihr immer noch nen Nachweis bringen, dass sie weniger als 435-450 € im Monat verdient, dann sollte auch die Aufnahme in Fam. KV klappen.
Schriftlich haben wir nichts gemeldet. Ich habe mich erstmal telefonisch erkundigt und wahrheitsgemäss den Sachverhalt dargestellt. EIn Nachweis dass sie unter der Grenze verdient wäre ja nicht wahrheitsgemäss. Bezahlt wird meine Frau übrigens weiterhin auf ihr russisches Konto, daran hat sich nichts geändert.
Magdeburg-Moskva hat geschrieben: 25 Okt 2021, 17:35 Sie könnte sich freiwillig in der GKV versichern lassen, zumal das Einkommen wohl nicht über diese Mindestgrenze PKV/GKV reichen dürfte, mit Verlaub.
Laut Auskunft der TK geht das auch nicht. Nach der Einkommenshöhe haben sie jedoch nicht gefragt.
keksonline hat geschrieben: 25 Okt 2021, 17:36 Ist eine Arbeitsaufnahme mit diesem Visum in Deutschland überhaupt gestattet? Home Office = Arbeitsaufnahme!
Das habe ich nur zwecks Einreise angegeben (sonst hätte sie die Versicherung für die Erteilung eines nationalen Visums schon haben müssen).
Benutzeravatar
Norbert
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 13751
Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
Wohnort: Nowosibirsk, Dresden
Kontaktdaten:

Re: Krankenversicherung in DE für RU Ehepartner bei Umzug nach DE

Beitrag von Norbert »

Laut Doppelbesteuerungsabkommen muss der Arbeitgeber Deiner Frau für ihre Tätigkeit in Deutschland eine Betriebsstätte eröffnen. Ferner steigt die russische Lohnsteuer von 13 % auf 30 % sobald Deine Frau mehr als 183 Tage pro Jahr im Ausland arbeitet.
Magdeburg-Moskva
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 1611
Registriert: 30 Aug 2004, 00:30

Re: Krankenversicherung in DE für RU Ehepartner bei Umzug nach DE

Beitrag von Magdeburg-Moskva »

Norbert hat geschrieben: 26 Okt 2021, 09:50 Laut Doppelbesteuerungsabkommen muss der Arbeitgeber Deiner Frau für ihre Tätigkeit in Deutschland eine Betriebsstätte eröffnen. Ferner steigt die russische Lohnsteuer von 13 % auf 30 % sobald Deine Frau mehr als 183 Tage pro Jahr im Ausland arbeitet.
Nun sei mal nicht päpstlicher als der Papst; zumal ich mir erlaube Zweifel anzumelden. Eine Betriebsstätte erscheint nicht erforderlich, theoretisch müsste aber L. J. Frau dann hier alle Steuern und Sozialabgaben zahlen. Aber keine Sorge, die Behörden sind damit überfordert.
Cicero
Anfänger/in
Beiträge: 5
Registriert: 17 Nov 2021, 14:59
Wohnort: Bayern und Pfalz

Re: Krankenversicherung in DE für RU Ehepartner bei Umzug nach DE

Beitrag von Cicero »

Möchte nur mal kurz aufzeigen wie das bei mir gelaufen ist.
Meine jetzige Ehefrau kam mit einem Schengenvisum nach DE, dann haben wir auch in DE geheiratet.
Nach der Hochzeit ging ich auf das Einwohnermeldeamt, und habe meine Frau bei mir angemeldet.
Anschliesend ging ich zu gesetzlichen KV (in meinem Fall die AOK)
Dort habe ich dann meine Frau als Familienmitglied angegeben, und seither ist sie bei mir mitversichert.
Einmal im Jahr kommt ein Schreiben, wo man seine Informationen über Einkünfte/Rente angeben soll.
Das fülle ich aus, und das war es dann auch schon.
Muß allerdings dazusagen das meine Frau keinerlei Einkünfte in RU hat.
Läuft jetzt seit ca. 7 Jahren problemlos.
Ist bei mir zwar nicht ganz so wie vom Themenstarter geschrieben, aber vlt. hilft es.

Werner
L. Jasminovič
Berater/in
Berater/in
Beiträge: 99
Registriert: 26 Feb 2021, 16:46
Wohnort: München

Re: Krankenversicherung in DE für RU Ehepartner bei Umzug nach DE

Beitrag von L. Jasminovič »

Wir hätten es genauso gemacht wenn meine Frau ihren Job in Russland nicht beibehalten hätte (und falls sie den Job verlässt bevor sie einen hier gefunden hat, dann werden wir die Familienversicherung nutzen).
Antworten

Zurück zu „#Partnerschaft | #Ehe“