Familienzusammenführung nach DE zu Deutsch-EU Doppelstaatlern

Geheiratet - und wie weiter? Wie kommt der Ehepartner nach Deutschland? Oder vielleicht besser in die Gegenrichtung, Übersiedlung nach Russland? Dürfen die Kinder mitkommen?

Moderator: Dietrich

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L. Jasminovič
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Familienzusammenführung nach DE zu Deutsch-EU Doppelstaatlern

Beitrag von L. Jasminovič »

Meine Frau hatte heute morgen den Termin in der ABH um ihren Antrag auf Aufenthalt abzuschliessen. Aktuell werden in München alle Anträge online eingereicht und so wie es aussieht werden die Termine zur persönlichen Vorsprache erst dann vergeben nachdem der Antrag schon bearbeitet wurde und nur noch das Foto und die finale Unterschrift notwendig sind.

Ich besitze deutsche und eine weitere EU-Staatsangehörigkeit, die deutsche habe ich durch Einbürgerung erlangt. Meine Frau hat den Aufenthalt nach EU-Freizügigkeitsrecht als EU-Familienmitglied beantragt, zuvor ist sie mit einem deutschen Schengenvisum eingereist.

Generell kann man sich auf die EU-Freizügigkeit berufen solange man von ihr selbst Gebrauch gemacht hat. In meinem Fall habe ich das getan als EU-Bürger in Deutschland vorausgehend meiner Einbürgerung (lustigerweise war mir das selbst erst gar nicht eingefallen). Durch Einbürgerung im EU-Zielland erlischt dieses Recht wiederum nicht (sonst müsste man nach der Einbürgerung ein zweites Mal woanders in die EU ziehen um das Recht wiederzuerlangen).

Ich hatte erstmalig vor Monaten die ABH kontaktiert, meinen Fall dargestellt und um Bestätigung gebeten dass wir den Weg über EU-Freizügigkeit gehen können - mit dem Hintergrund, dass sich meine Frau in Moskau entsprechend vorbereiten kann und das nationale Visum beantragt wenn doch nicht. Antwort von der ABH war schlicht "solange Sie EU-Bürger sind, ja". Ein paar Wochen nachdem wir den Antrag gestellt hatten bekam ich einen Anruf aus der ABH, der Antrag wäre falsch weil ich Deutscher bin. Dem Herrn gegenüber war bekannt dass Deutsche sich auf Freizügigkeit berufen können wenn sie davon schon Gebrauch gemacht haben, und ich argumentierte so wie oben beschrieben. Diese Konstellation war ihm wohl nicht bekannt und er wollte es von einer anderen Stelle prüfen lassen. Ich hatte mit einigen Tagen bis zur Rückmeldung gerechnet, aber es kam schon nach 10 Minuten eine E-mail dass ich Recht hatte und dass der Antrag positiv entschieden wird.
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Norbert
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Re: Familienzusammenführung nach DE zu Deutsch-EU Doppelstaatlern

Beitrag von Norbert »

Nochmal zum Mittippen: Man bleibt also trotz Einbürgerung EU-Ausländer, wenn man zuvor diesen Status mal "angewendet hatte"? Verrücktes Detail.
L. Jasminovič
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Re: Familienzusammenführung nach DE zu Deutsch-EU Doppelstaatlern

Beitrag von L. Jasminovič »

Nein, so ist es nicht. Du bist weiterhin Inländer, erlangst aber zusätzlich das Recht bei der FZF vom EU-Freizügigkeitsgesetz Gebrauch zu machen, wenn du mal selbst die Freizügigkeit in Anspruch genommen hast. Du könntest also die FZF auch nach Aufenthaltsgesetz und mit nationalem Visum beantragen, dieser Weg ist aber wie wir alle wissen deutlich aufwendiger.
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