Russland unterzieht Ausländer Pflichtuntersuchung

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m1009

Re: Russland unterzieht Ausländer Pflichtuntersuchung

Beitrag von m1009 »

Axel hat geschrieben: 30 Dez 2021, 04:07 Mir ist aber nicht bekannt, dass die USA von den Inhabern einer Residence Permit jährlich CT - und Röntgenaufnahmen fordert, so wie es das neue russische Gesetz vorsehen könnte.
Quelle?

Aufenthaltsgenehmigungen sind von der neuen Regelung nicht betroffen.

Quelle: AHK Moskau.

Hoert mit Eurer ewigen Hetze auf.... das bricht einen dermassen an...
m1009

Re: Russland unterzieht Ausländer Pflichtuntersuchung

Beitrag von m1009 »

@Auaiauy

Das Thema wurde bis zur Erschoepfung ueber Wochen hier durchgekaut. Warum waermst Du nun alles schon wieder auf?
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Bluewolf
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Re: Russland unterzieht Ausländer Pflichtuntersuchung

Beitrag von Bluewolf »

m1009 hat geschrieben: 30 Dez 2021, 13:30 @Auaiauy

Das Thema wurde bis zur Erschoepfung ueber Wochen hier durchgekaut. Warum waermst Du nun alles schon wieder auf?
Weil ein neuer Thread wahrscheinlich für einen Piter Bot mehr Kohle bringt als lediglich ein Re-Post :lol:

Leute echt jetzt, ihr antwortet auf so einen Quatsch auch noch ...
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Re: Russland unterzieht Ausländer Pflichtuntersuchung

Beitrag von inorcist »

Um mal aufs ursprüngliche Thema zurückzukommen, für den normalen Westeuropäer sollte sich ja kaum etwas ändern, oder?

Die meisten sollten ja per Spezialisten-Visum in Russland sein und das ermöglicht ja direkt auch eine Aufenthaltsbewilligung. Also macht man den medizinischen Test einmal und gut ist. Ok, evtl alle drei Jahre mit der Erneuerung des Visums. Mit "normalen" Arbeitsvisa sollten sich ja nur noch wenige westliche Ausländer/Expats in Russland aufhalten. Zumindest kenne ich in meinem Freundeskreis niemanden mehr.

Betroffen sind sicherlich einige Amerikaner, die sich mit Visa nach dem USA/RUS-Abkommen in Russland aufhalten (de facto bis 5 Jahre und man muss einmal alle 180 Tage ausreisen).

Was für mich noch unklar ist, ob sich die 90 Tage-Regelung auf den effektiven Aufenthalt in Russland bezieht oder das Visum, das man erhält. Fällt man zB mit einem Geschäftsviertel für ein Jahr unter die Regelung, weil man theoretisch 2 mal 90 Tage = 180 Tage im Land bleiben könnte. Das sollte sich aber relativ schnell klären.
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Re: Russland unterzieht Ausländer Pflichtuntersuchung

Beitrag von Auaiauy »

m1009 hat geschrieben: 30 Dez 2021, 13:30 @Auaiauy

Das Thema wurde bis zur Erschoepfung ueber Wochen hier durchgekaut. Warum waermst Du nun alles schon wieder auf?
Ich habe dieses Thema nicht gesehen. Diese Nachricht ist gerade in den deutschen Nachrichten erschienen, gestern auch im ZDF.
Axel

Re: Russland unterzieht Ausländer Pflichtuntersuchung

Beitrag von Axel »

inorcist hat geschrieben: 30 Dez 2021, 16:10 Um mal aufs ursprüngliche Thema zurückzukommen, für den normalen Westeuropäer sollte sich ja kaum etwas ändern, oder?
Habe einige Quellen durchforstet und die Aussagen sind teils widersprüchlich, was aber wohl auch dem Gesetztesparagrafen geschuldet ist, da er noch nicht in Kraft getreten und in Bearbeitung ist. Ursprünglich war ja von 3 Monaten die Rede, jetzt von 12, dann liest man Quellen, in denen steht, dass man die Aufenthaltserlaubnis verliert, sollte man diese nicht alle 12 Monate wiederholen, während andere hier anderes behaupten. Am besten abwarten und bis März 22 Tee trinken, dann können sich die Leute, die es betrifft, selbst melden.
Troll1009 hat geschrieben: 30 Dez 2021, 13:27 Hoert mit Eurer ewigen Hetze auf.... das bricht einen dermassen an...

Das Thema wurde bis zur Erschoepfung ueber Wochen hier durchgekaut. Warum waermst Du nun alles schon wieder auf?

Kann den Kram bitte jemand in die Kaffee-Bar verschieben?
Und wieder am Hyperventilieren, wie man es kennt.
Als Neujahrsvorsatz könntest Du ja auch mal mehr sachbezogen Beiträge schreiben und das Trolling einstellen.
Schadet der Qualität des Forums.
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Norbert
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Re: Russland unterzieht Ausländer Pflichtuntersuchung

Beitrag von Norbert »

Ich habe mal ein wenig aufgeräumt hier, die ganzen Nebendiskussionen sind nun hier: posting.php?mode=edit&f=124&t=21193

Aber zur eigentlichen Frage. Die AHK meldete am 29.12. dazu im Newsletter:
Medizintests 1 Jahr gültig
Laut Informationen, die der AHK gestern von offiziellen Regierungsstellen übermittelt wurden, arbeitet das Gesundheitsministerium an einer deutlichen Abmilderung der umstrittenen neuen Medizintest-Regelung für in Russland lebende Ausländer. Demnach sollen die Medizintests nicht alle drei Monate, sondern lediglich jährlich absolviert werden. Diese wichtigen Änderungen sollen in Kürze rechtlich verankert werden. Wer nach dem 29. Dezember 2021 aus den Weihnachts- und Neujahrsferien nach Russland zurückkehrt, muss innerhalb von 30 Tagen die Medizintests absolvieren.

Innenministerium zu Medizintest-Ausnahmen
Das russische Innenministerium hat auf Anfrage der AmCham zwei Äußerungen zu den neuen Medizintests getroffen, die Ausländer mit Arbeitsgenehmigung betreffen, darunter auch hochqualifizierte Spezialisten (HQS):
  • Ausländer, die sich zu Arbeitszwecken in Russland aufhalten und ihre Arbeitsgenehmigung vor dem 31. Oktober 2021 erhalten haben, müssen nach Auffassung des Innenministeriums die neuen Medizintests nicht absolvieren.
  • Ausländer, die ihre Arbeitsgenehmigung nach dem 31. Oktober 2021 erhalten haben, können die Medizintests in jeder beliebigen russischen Region absolvieren – und nicht nur in der Region, in der sie leben oder arbeiten.
Die AHK weist darauf hin, dass beide Ausnahmen bislang nicht rechtlich verankert und deshalb mit Vorsicht zu betrachten sind.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den umfassenden Medizintests, die Ausländer künftig regelmäßig absolvieren müssen, finden Sie auf der AHK-Website. Bitte beachten Sie, dass das Gesetz weiterhin für große Verwirrung sorgt und zahlreiche Aspekte nicht abschließend geklärt sind. Die AHK steht in engem Austausch mit der russischen Regierung, um Klarheit zu verschaffen und das Gesetz für deutsche Geschäftsleute abzumildern.
Warum es so sehr in der DPA und im Spiegel hochgekocht wurde? Weil plötzliche die Korrespondenten mit ihren Arbeitsgenehmigungen betroffen waren. Und ja, ich kann verstehen, dass man nicht alle drei Monate eine Fleurografie machen will. Die wollte ich nicht einmal alle paar Jahre machen, insbesondere weil man auf TBC auch per Bluttest viel ungefährlicher prüfen kann.
Auaiauy hat geschrieben: 30 Dez 2021, 05:31In unserem Land wird eine solche Impfung Neugeborenen verabreicht, und das hilft nur gegen schwere Formen der Krankheit.
Sie wird empfohlen. Viele Eltern lehnen sie ab, weil nach der Impfung beispielsweise der Mantu-Test viel weniger aussagekräftig ist. Und diese schweren Formen der Krankheit im normalen Alltag selten vorkommen - die Gefahr, damit in Kontakt zu kommen, besteht vor allem im Umfeld von Obdachlosen, Gefängnissen und Straflagern.

Wir haben uns damals sehr ausführlich über die Risiken informiert, bevor wir diese Impfung abgelehnt haben. (Alle anderen Impfungen haben unsere Kinder wie empfohlen bekommen.)
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Re: Russland unterzieht Ausländer Pflichtuntersuchung

Beitrag von Nikolaus »

Norbert hat geschrieben: 05 Jan 2022, 11:54 Ich habe mal ein wenig aufgeräumt hier ...
Fein. Das hilft aber leider nicht viel, es bleibt eine Ansammlung von ganzen und halben Unwahrheiten, nicht basierend auf den gesetzlichen Bestimmungen, sondern auf Vermutungen aus dem Bauch/der deutschen Presse (wenn man von inorcist mal absieht). Und damit eher irrefuehrend.
Selbst das letzte update von der AHK, dass Du eingestellt hast, ist wenig nuetzlich. Es verschlimmbessert das Wirrwarr nur, da es unzulaessig pauschalisiert und es damit zu Widerspruechen sogar innerhalb der eigenen Fragen/Antworten kommt.
Ich habe mittlerweile den Eindruck, dass selbst dort das mehr die Journalisten als die Juristen bearbeiten!?
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Norbert
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Re: Russland unterzieht Ausländer Pflichtuntersuchung

Beitrag von Norbert »

Nikolaus hat geschrieben: 05 Jan 2022, 12:51 Selbst das letzte update von der AHK, dass Du eingestellt hast, ist wenig nuetzlich. Es verschlimmbessert das Wirrwarr nur, da es unzulaessig pauschalisiert und es damit zu Widerspruechen sogar innerhalb der eigenen Fragen/Antworten kommt.
Aber ist es nicht genau das, was das Ziel solcher Regeln ist?! Also möglichst wieder eine Verordnung, die in der Praxis nur halb umgesetzt wird, was toleriert ist, den ausländischen Gast aber jederzeit angreifbar macht? Diese Tendenz meine ich seit Jahren zu beobachten in der russischen Gesetzgebung.

Ich meine wer hält sich an all diese Regeln?!
* Personaldaten maximal als Backup im Ausland hosten
* Staatsbürgerliche Schulungen für alle Mitarbeiter
* Verkehrsverstöße sind strafbar aber dennoch Ordnungswidrigkeiten, und nach 2 Ordnungswidrigkeiten kann man des Landes verwiesen werden

Würde die AHK in allen Fällen klar schreiben: Alles verboten, ja nicht machen - dann wäre es genauso realitätsfern. Denn faktisch interessiert niemanden, wo der Server mit den Personaldaten steht, ob es diese Schulungen gibt und wie oft man 19 km/h zu viel gefahren ist. Würde die AHK nun überall schreiben, dass man sich zwingend genau daran halten muss, wäre es auch nicht richtig - selbst wenn es so im Gesetz steht.
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Re: Russland unterzieht Ausländer Pflichtuntersuchung

Beitrag von Wladimir30 »

Умом Россию не понять

Das ist nicht erst seit ein paar Jahre ("Diese Tendenz meine ich seit Jahren zu beobachten in der russischen Gesetzgebung") so. In den 90er Jahren war es ganz übel, da gab es praktisch für ein alles ein Gesetz, dass es erlaubte und eines, das es verbot. Auch vorher schon: der Staat macht Gesetze, an die sich erstmal keiner hält. Was grundsätzlich auch so akzeptiert wird. Nur wenn was passiert, dann kannst du Probleme kriegen. Einfaches Beispiel ist die Tatsache, dass viele denken, dass zu schnelles Fahren bis 19 km/h über dem Limit irgendwie erlaubt ist. Nein, ist es nicht, es wird nur nicht geahndet. Wenn jedoch was passiert, und du warst diese 19 km/h zu schnell, dann bist du eben doch dran.

Diese Schere zwischen Gesetz und Praxis fällt einem in Deutschland sozialisierten Menschen (wo ein schriftlich fixiertes Gesetz geradezu heilig ist) sehr stark auf. In Russland ist dies eine jahrhundertealte Tradition. Wie man das (z.B. als AHK) seinen Mitbürgern verbindlich erklären soll?

Es geht nicht.
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