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Re: Russland unterzieht Ausländer Pflichtuntersuchung

Verfasst: 22 Feb 2022, 21:41
von Piter90
kamensky hat geschrieben: 22 Feb 2022, 10:57 Betreffend dieser Pflichtuntersuchung

Ich habe mich in den letzten 2 Wochen intensiv damit beschaeftigt und wollte die Untersuchung baldmoeglichst hinter mich bringen.
Bist du dir sicher, dass du tatsächlich verpflichtet bist, diese Untersuchung zu machen (soweit ich mich erinnere, hast du doch einen VID)?

Die Grundlage der mediz. Untersuchung ist Gesetz Nr. 115 (Über den Rechtsstatus ausländischer Staatsbürger in der RF) Art. 5 Punkt 18. Und dieser Art. 5 bezieht sich explizit auf den zeitweiligen Aufenthalt, nicht auf zeitweiliges (RVP) oder dauerhaftes Wohnrecht (VID).
In Art. 8 desselben Gesetzes, wo es um die Inhaber von VID geht, ist keine Rede von mediz. Untersuchungen (außer der einmaligen Untersuchung für die Beantragung des VID).

Auch die AHK weist mittlerweile darauf hin, dass Inhaber von Aufenthaltsgenehmigungen von der Regel nicht betroffen sind.
Folgende Personengruppen müssen die Medizintests nicht machen:
[...]
Inhaber einer vorübergehenden oder ständigen Wohnsitzerlaubnis („Rasreschenije na wremennoje proschiwanije“ bzw. „Wid na schitelstwo“) – für diese Personengruppen ist der Medizintest einmalig und nur für den Erhalt der vorübergehenden bzw. ständigen Wohnsitzerlaubnis nötig
https://russland.ahk.de/fragen-antworte ... auslaender

Re: Russland unterzieht Ausländer Pflichtuntersuchung

Verfasst: 22 Feb 2022, 22:00
von m1009
kamensky hat geschrieben: 22 Feb 2022, 10:57 und wollte die Untersuchung baldmoeglichst hinter mich bringen.
Ich habs irgendwo anders schon geschrieben....

"Bei uns", fuer RVP und VID, keine Aenderungen.... Keine zusätzlichen Untersuchungen, nix... Stand Freitag letzter Woche...

Re: Russland unterzieht Ausländer Pflichtuntersuchung

Verfasst: 22 Feb 2022, 23:03
von Emma-Rose
Eigentlich ist das überhaupt nichts neues. Die Russinnen bzw Russen und andere Drittweltbürger müssen sich genauso medizinisch überprüfen lassen, wenn sie nach USA, Belgien, Kanada, Türkei, Bahrain oder Libanon einreisen. In manchen Ländern, wenn sie sich niederlassen, in anderen - wenn sie dort heiraten. Man wird auf Tuberkulose, Hepatitis und den anderen Geschlechtskrankheiten getestet. In USA musste man sich früher in manchen Staaten sogar testen, bevor man heiraten dürfte.

Re: Russland unterzieht Ausländer Pflichtuntersuchung

Verfasst: 23 Feb 2022, 11:04
von m1009
Emma-Rose hat geschrieben: 22 Feb 2022, 23:03 Eigentlich ist das überhaupt nichts neues.
Die Neuerungen Betrifft hauptsächlich Visum Inhaber, die ueber einen Zeitraum von 90 Tagen (am Stueck) in Russland verweilen wollen.....

Aber... nun wirds eh wieder ruhiger, um die Einreisewilligen....

Re: Russland unterzieht Ausländer Pflichtuntersuchung

Verfasst: 24 Feb 2022, 09:05
von knutella2k
Emma-Rose hat geschrieben: 22 Feb 2022, 23:03 Eigentlich ist das überhaupt nichts neues. Die Russinnen bzw Russen und andere Drittweltbürger müssen sich genauso medizinisch überprüfen lassen, wenn sie nach USA, Belgien, Kanada, Türkei, Bahrain oder Libanon einreisen.
Das Problem war auch nicht der Test an sich, sondern die ursprüngliche Regelung, diesen permanent alle 3 Monate machen zu müssen. Also 4 mal im Jahr (Lunge röntgen inklusive). Und das selbst wenn man Russland in der Zwischenzeit nicht einmal verlassen hätte.

Ist jetzt aber eh vom Tisch: Mit Prikas vom 21.02. sind die Tests ab 1. März 1 Jahr lang gültig. Geht doch ...

Seite 6, Absatz 20, Artikel "з" (Bin kein Jurist, man möge mir fehlerhafte Fachtermini also vergeben..)
http://publication.pravo.gov.ru/Documen ... angeSize=1

Re: Russland unterzieht Ausländer Pflichtuntersuchung

Verfasst: 23 Nov 2022, 13:43
von Piter90
Gerade folgende Information bzgl. Medizintests und Abnahme von Fingerabdrücken gefunden:

Mit Gesetz Nr. 357 vom 14.07.2022 (Art. 8) sind Ausländer, die vor dem 29.12.2021 in die RF eingereist sind und sich noch immer dort aufhalten, verpflichtet, die medizinischen Untersuchungen sowie die Abgabe der Fingerabdrücke/Fotos bis spät. 10.01.2023 zu machen (falls sie nicht vorher ausreisen).

Davor war die Regel wohl so, dass Medizintests und Fingerabdrücke bei den betreffenden Personen erst nach der nächsten Einreise (egal wann) fällig wurden.

Auch das neue Gesetz lese ich so, dass es nur um Ausländer ohne RVP bzw. VID geht (da man sich auf Artikel 5 "Zeitweiliger Aufenthalt" von Gesetz Nr. 115 bezieht).

http://www.consultant.ru/document/cons_ ... f6a5287c4/