Das spielt in der Tat eine Rolle, und zwar eine der drei Hauptollen: Begründung für Behalt der deutschen StAng, Begründung der Notwendigkeit der russischen StAng, und Duldung der Einbürgerung unter Beibehalt der alten StAng im Zielland.L. Jasminovič hat geschrieben:Ob dann im Rahmen eines Antrags auf Beibehaltungsgenehmigung die Regelungen des anderen Landes eine Rolle für die Entscheidung durch deutsche Behörden spielen weiss ich nicht.
Anträge wurden früher ungelesen abgelehnt mit der Begründung, dass Russland die Einbürgerung ohne Abgabe der alten StAng ja nicht vorsähe.
Alles richtig! Und die kannten die russischen Gesetze erstaunlich gut!Fritz hat geschrieben: ↑10 Jan 2022, 15:30 Kollege m5bere2 meinte (korrigiere mich), daß Deutschland früher deshalb die BBG ablehnte, weil es eben in Rußland auch keine Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft gab. Deutschland versucht nach meiner Erfahrung so gut es geht auch andere Rechtssysteme zu berücksichtigen.