Was gibt es für Visa Möglichkeiten ?

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.

Moderator: Dietrich

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Axel Henrich
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Re: Was gibt es für Visa Möglichkeiten ?

Beitrag von Axel Henrich »

m5bere2 hat geschrieben: 11 Jan 2022, 15:25 [*] Du kriegst deine in Russland erarbeitete russische Rente auch dann, wenn du nicht in Russland lebst (kriegen Ausländer nicht, obwohl auch sie einzahlen müssen!)
Ist in Deutschland wohl auch so, ne?!
Aber gab es da in Ru nicht auch ne "Mindest-Regel", что 5лет отработал(а)? Ich meine bei meinem Lehnchen haben damals paar Montae nicht gereicht ...
Wenn man dauerhaft in Russland lebt und all sein Hab und Gut und Familie in Russland hat, sollte man also schon eine russische StAng haben, um sich und das alles abzusichern.
Aber dann bräuchte man ja die Deutsche eigentlich nicht mehr. Das meinte ich mit der Frage, warum eine 2. StAng. Oder lässt man sich ein Hintertürchen offen?
Verstehe mich bitte nicht flasch, ich will das nicht bewerten und wir sind so wie es ist zufrieden, frage nur interessehalber. ;)

-ah-
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Bobsie
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Re: Was gibt es für Visa Möglichkeiten ?

Beitrag von Bobsie »

Vielleicht eine kleine Info:
Jeder, der in Deutschland Rentenanteile erworben hat, bekommt dafür auch die Rente. Die Staatsbürgerschaft und das Wohnland im nachhinein spielen dabei keine Rolle.
Die besten Beispele sind die Italiener und die Türken, die in den 50er und 60er Jahren als Gastarbeiter in Deutschland arbeiteten und danach wieder in ihre Heimatländer zurückgingen.
Wer also die russische Staatsbürgerschaft annimmt und dabei die Deutsche abgibt, bekommt nach erreichen des deutschen Renteneintrittsalters seine Rente für die in Deutschland erworbenen Rentenanteile.
So hat mir das vor eniger Zeit eine Dame von der Rentenversicherung erklärt.
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Axel Henrich
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Re: Was gibt es für Visa Möglichkeiten ?

Beitrag von Axel Henrich »

Bobsie hat geschrieben: 12 Jan 2022, 00:41Jeder, der in Deutschland Rentenanteile erworben hat, bekommt dafür auch die Rente.
Habe mal gelesen, dass Deutschland in ca. 140 Ländern Rente überweist. Wo wir Fritzen nur überall rumturnen ... ;)

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Re: Was gibt es für Visa Möglichkeiten ?

Beitrag von m5bere2 »

Axel Henrich hat geschrieben: 11 Jan 2022, 23:29 Ist in Deutschland wohl auch so, ne?!
Ein Ausländer, der in Deutschland Rentenansprücher erwirbt durch 5-jährige Arbeit, der wird seine deutsche Rente kriegen, egal wo er in der Welt rumstakst. Die deutsche Rentenversicherung wird den selbst in der Sahara finden.
Aber dann bräuchte man ja die Deutsche eigentlich nicht mehr. Das meinte ich mit der Frage, warum eine 2. StAng.
Deine Frage war, wofür man die russische StAng in Russland braucht. Darauf habe ich geantwortet. Warum man zwei braucht, das war nicht deine Frage. ;)
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Re: Was gibt es für Visa Möglichkeiten ?

Beitrag von L. Jasminovič »

m5bere2 hat geschrieben: 10 Jan 2022, 17:13
L. Jasminovič hat geschrieben:Ob dann im Rahmen eines Antrags auf Beibehaltungsgenehmigung die Regelungen des anderen Landes eine Rolle für die Entscheidung durch deutsche Behörden spielen weiss ich nicht.
Das spielt in der Tat eine Rolle, und zwar eine der drei Hauptollen: Begründung für Behalt der deutschen StAng, Begründung der Notwendigkeit der russischen StAng, und Duldung der Einbürgerung unter Beibehalt der alten StAng im Zielland.

Anträge wurden früher ungelesen abgelehnt mit der Begründung, dass Russland die Einbürgerung ohne Abgabe der alten StAng ja nicht vorsähe.
Überrascht mich nicht, halte ich persönlich jedoch für unnötiges Einmischen des Staates in höchstpersönliche Angelegenheiten. Was soll es den einen Staat interessieren ob und wie ich an die Staatsangehörigkeit eines anderen rankomme, solange ich die Gesetze des ersten befolgt habe. Aber Deutschland ist so, leider :lol:
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Norbert
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Re: Was gibt es für Visa Möglichkeiten ?

Beitrag von Norbert »

m5bere2 hat geschrieben: 09 Jan 2022, 15:53 Mit welchem Grund wird also jetzt pauschal abgelehnt, wenn es Russland doch egal ist?
Ich habe so eine Ablehnung kürzlich gesehen. Ziemlich übel, weil sie jetzt sehr schwerwiegende Gründe fordern, welche die Annahme der fremden Staatsangehörigkeit rechtfertigen. Es folgt ein großer Passus, was alles als zumutbar gilt, wenn man Ausländer im Gastland bleibt - was also alles kein Grund ist. Beispielsweise komplizierte Aufwände und Kosten für die Aufenthaltsgenehmigung, eingeschränkte Teilnahme am öffentlichen Leben, Nachteile im Sorgerecht oder bei der Pflege von Familienangehörigen, etc.

Im Vergleich zur Rückfrage, die ich 2016 erhielt, eine ganz andere Nummer. Und der Betroffene hatte meiner Meinung nach viel bessere Argumente als ich 2016, worauf ich hier aber nicht im Detail eingehen möchte. Faktisch kann er aktuell nur auf die Versprechen der neuen Bundesregierung hoffen, dass
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