Ausbürgerung aus RF oder deutsches Touristenvisum?

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.

Moderator: Dietrich

NoName95
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Ausbürgerung aus RF oder deutsches Touristenvisum?

Beitrag von NoName95 »

[welcome] Forum,

folgendes Problem:

Ich bin M 26 geb. in Russland und seit ca. 4 Jahren deutscher Staatsangehörigkeit und (wahrscheinlich immer noch?) russicher Staatsangehörigkeit (SA). Eine Feststellung der SA werde ich wahrscheinlich demnächst beim rus. Konsulat beantragen, weil ich da vermutlich eh nicht rum komme. Grund für die Unsicherheit ist, dass ich mit Mutter im Alter von 8 nach Deutschland kam und somit in dem Reisepass meiner Mutter stehe. Der Reisepass ist aber schon lange ungültig, weil keiner sich darum gekümmert hat. Ich tippe aber stark darauf, dass ich immer noch Russe bin.
Dazu kommt noch, dass ich die deu. SA nie gemeldet habe (weil ich erst seit kurzem von dem Gesetzt weis) und daher vermutliche eine Strafe droht (bzw. als Strafttat angesehen wird)
siehe https://germania.diplo.de/ru-de/service ... /-/1502318

Ziel:
Ich möchte meine Großeltern/Verwandten in Russland besuchen (bevor meine Großeltern nicht mehr sind). Außerdem möchte ich nach meinem Besuch auch definitv rechtzeitig nach Deutschland zurückkehren und nicht dort wegen irgendwelchen Strafen oder ungültigen Dokumenten gezwungen werden dort bis zur Ausstellung 6 Monate zu bleiben. Das wäre sonst mein Ruin, da ich hier lebe, studiere, arbeite etc.

Ich habe einige Optionen gesammelt und bitte um euren Rat:

Option 1. Ein Reisebüro hat mir gesagt, dass man mit deutscher SA (angeblich) einfach probieren kann ein Touristenvisum zu beantragen. Entweder man bekommt es oder nicht. Wenn man es bekommt, reist man als Deutscher ein und als Deutscher aus.
Da stellt sich bei mir der Zweifel ein, ob das die Russen auch so sehen? Eigentlich müsste ich in Russland mit rus. SA auch als Russe gesehen werden? Wenn ich mit Touristenvisum einreise und die dort festellen, dass ich Russe bin und weder gültige Reise noch Personalausweis habe (und meine deutsche SA nicht angemeldet habe), dann lassen die mich doch wahrscheinlich nicht einfach so rausspazieren?
Ist alles eher ziemlich riskant(oder?) aber es wären keine teuren Notare oder Apostillen etc. nötig.

Option 2. Ich lasse mich vorher ausbürgern. Die Frage ist aber, ob das so einfach geht. Ich stehe ja in dem seit mind. 10 Jahren abgelaufenen Reisepass meiner Mutter und habe eine Geburtsurkunde aus Russland von mir. Mehr Dokumente habe ich nicht. Und es wird auch nirgendswo klar formuliert, ob ich mich unabhängig davon ausbürgern lassen kann (Mutter bleibt Russin, ich werde deutsch statt deutsch-russisch). Es deutet irgendwie alles daraufhin, dass sich meine Mutter ausbürgern lassen muss, damit ich auch ausgebürgert werde. Und dafür brauch man aber einen gültigen Reisepass? Außerdem darf die sich vermutlich auch nicht einfach so ausbürgern lassen, wenn das ihre einzige SA ist? Oder juckt die Russen das nicht?
Allein durch die Gebühren und/oder nötigen Apostillen etc. wirds, schätze ich, auf jeden Fall momentan viel zu teuer für mich. Mein Russisch ist auch nicht gut genug um das alleine zu machen. Ich werde vermutlich Hilfe durch Anwalt brauchen (noch mehr Kosten). Ist aber auch die sicherste Option: wenn ich dann kein Russe bin, können die mir dort auch nichts als Deutscher.

Option 3. Reisepass neu beantragen und damit einreisen. Quasi das Mittelding zwischen 1. und 2. Ich hätte dann vermutlich noch das Problem mit der Strafe bezüglich ausgebliebener Meldung meiner deu. SA und die Gebühren für den längst überfälligen Reisepass. Aber ich spare mir die Ausbürgerung. Dann wäre aber auch noch die Wehrpflicht möglicherweise ein Problem. Soweit ich das aber richtig verstehe, ziehen die eh nur die ein, die auch in Russland tatsächlich wohnen. Je nach dem nicht weniger riskant wie Option 1. nur dass ich mehr Kosten habe.


Danke fürs lesen. Wäre wirklich klasse, wenn jemand seine Erfahrungen und/oder Wissen mit mir teilen könnte.
Mit freundlichen Grüßen
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Bobsie
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Re: Ausbürgerung aus RF oder deutsches Touristenvisum?

Beitrag von Bobsie »

Wenn Du und auch Deine Mutter wirklich noch die russische Staatsbürgerschaft haben solltest, interessiert es Russland herzlich wenig, dass ihr auch noch die deutsche Staatsbürgerschaft habt. Meine Frau, Russin ein Leben lang, bekam 2014 auch die deutsche Staatsbürgerschaft, das hat sie nirgendwo in Russland gemeldet und es hat auch Niemanden gestört. Sie hat aber immer darauf geachtt, dass ihre russischen Dokumente, Reisepass, Inlandspass, ihre Gültigkeit hatten, das heisst, regelmässig verlängert wurden. Inzwischen wohnen wir 5 Jahre in RUS und nichts ist passiert, mit den deutschen und auch mit den russischen Dokumenten. Wenn Du nach Russland reisen willst, beschaffe Dir ein Visum und düse los.
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inorcist
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Re: Ausbürgerung aus RF oder deutsches Touristenvisum?

Beitrag von inorcist »

Hi NoName,

Das Gesetz hatte bei der Einführung große Wellen geschlagen, mittlerweile scheint es aber niemanden wirklich zu interessieren.

Sofern ich es noch richtig in Erinnerung habe, kann die Meldung nur innerhalb von Russland gemacht werden und für Russen, die permanent im Ausland leben, gilt, dass sie Meldung bei der ersten Wiedereinreise nach Russland vornehmen müssen. So war es zumindest bei meiner Frau und ihrer EU-Aufenthaltgenehmigung. Die haben wir zwei Jahre später problemlos bei der Post gemeldet. Ähnlich war es bei vielen Bekannten. Eine Strafe musste nur einer zahlen, und da waren es irgendwie 1500 Rub ... wider besseren Wissens selbstverschuldet.
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Re: Ausbürgerung aus RF oder deutsches Touristenvisum?

Beitrag von NoName95 »

Danke schonmal für die schnellen Antworten!
Bobsie hat geschrieben: 03 Feb 2022, 22:12 Wenn Du und auch Deine Mutter wirklich noch die russische Staatsbürgerschaft haben solltest, interessiert es Russland herzlich wenig, dass ihr auch noch die deutsche Staatsbürgerschaft habt. Meine Frau, Russin ein Leben lang, bekam 2014 auch die deutsche Staatsbürgerschaft, das hat sie nirgendwo in Russland gemeldet und es hat auch Niemanden gestört. Sie hat aber immer darauf geachtt, dass ihre russischen Dokumente, Reisepass, Inlandspass, ihre Gültigkeit hatten, das heisst, regelmässig verlängert wurden. Inzwischen wohnen wir 5 Jahre in RUS und nichts ist passiert, mit den deutschen und auch mit den russischen Dokumenten. Wenn Du nach Russland reisen willst, beschaffe Dir ein Visum und düse los.
Also meine Mutter hat nicht die deutsche SA und wird sie vermutlich auch nie bekommen, weil sie kein Deutsch lernen will.
Bei uns ist es halt das Gegenteil, keiner hat darauf geachtet, dass die Dokumente verlängert werden.
Wenn es die Russen nicht interessiert, ob ich Deutscher bin oder nicht, dann werden die mich als Russe dann nicht mit meinem deutschen Touristenvisum ausreisen lassen, richtig? Vorausgesetzt ich bekomme so ein Touristenvisum als Doppelstaatler.
inorcist hat geschrieben: 03 Feb 2022, 23:29 Hi NoName,

Das Gesetz hatte bei der Einführung große Wellen geschlagen, mittlerweile scheint es aber niemanden wirklich zu interessieren.

Sofern ich es noch richtig in Erinnerung habe, kann die Meldung nur innerhalb von Russland gemacht werden und für Russen, die permanent im Ausland leben, gilt, dass sie Meldung bei der ersten Wiedereinreise nach Russland vornehmen müssen. So war es zumindest bei meiner Frau und ihrer EU-Aufenthaltgenehmigung. Die haben wir zwei Jahre später problemlos bei der Post gemeldet. Ähnlich war es bei vielen Bekannten. Eine Strafe musste nur einer zahlen, und da waren es irgendwie 1500 Rub ... wider besseren Wissens selbstverschuldet.
Das ist schonmal beruhigend, dass die Strafe wenn überhaupt nur 1500 Rub ist. Hätte jetzt eher was im Rahmen von 1000€ oder so befürchtet...
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Norbert
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Re: Ausbürgerung aus RF oder deutsches Touristenvisum?

Beitrag von Norbert »

Was ich bislang erlebt habe: Wenn man es ihnen nicht auf die Nase bindet, dass da noch eine russische Staatsbürgerschaft bestehen könnte, dann interessiert es niemanden und Du bekommst ein Visum. Wenn Du natürlich fragst, dann werden sie sagen: "Nix Visum."

Ich kenne Leute, die waren während eines laufenden Anerkennungsverfahrens mit Visum in Russland, sind ausgereist, haben den Pass erhalten und sind damit zurückgekommen.
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Re: Ausbürgerung aus RF oder deutsches Touristenvisum?

Beitrag von inorcist »

@NoName: warst du denn mittlerweile seit dem offiziellen Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft in Russland? Wenn nicht sehe nämlich absolut kein Problem. Dann müsstest du nämlich einfach nur Einreisen, bei nächstgrösseren Post das Fromular ausfüllen und gut ist.

Was mir noch einfällt, das Gesetz gilt doch nur, wenn man in Russland auch registriert ist, oder irre ich mich da?
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Re: Ausbürgerung aus RF oder deutsches Touristenvisum?

Beitrag von NoName95 »

Norbert hat geschrieben: 04 Feb 2022, 16:33 Was ich bislang erlebt habe: Wenn man es ihnen nicht auf die Nase bindet, dass da noch eine russische Staatsbürgerschaft bestehen könnte, dann interessiert es niemanden und Du bekommst ein Visum. Wenn Du natürlich fragst, dann werden sie sagen: "Nix Visum."

Ich kenne Leute, die waren während eines laufenden Anerkennungsverfahrens mit Visum in Russland, sind ausgereist, haben den Pass erhalten und sind damit zurückgekommen.

Hmm also soll ich am besten erst gar nicht da im "Nest" rumstochern, ob ich den nun tatsächlich russiche SA habe oder nicht?
inorcist hat geschrieben: 05 Feb 2022, 01:23 @NoName: warst du denn mittlerweile seit dem offiziellen Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft in Russland? Wenn nicht sehe nämlich absolut kein Problem. Dann müsstest du nämlich einfach nur Einreisen, bei nächstgrösseren Post das Fromular ausfüllen und gut ist.

Was mir noch einfällt, das Gesetz gilt doch nur, wenn man in Russland auch registriert ist, oder irre ich mich da?
Nein ich war dort nun fast 20 Jahre schon nicht. Was für ein Formular meinst du? Wann wird man denn dort registriert? Erst ab dem 14ten Lebensjahr oder wie?
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Re: Ausbürgerung aus RF oder deutsches Touristenvisum?

Beitrag von inorcist »

NoName95 hat geschrieben: 06 Feb 2022, 16:05 Nein ich war dort nun fast 20 Jahre schon nicht. Was für ein Formular meinst du? Wann wird man denn dort registriert? Erst ab dem 14ten Lebensjahr oder wie?
Ich versuche das nochmals etwas auseinanderzudröseln, wie ich es von meiner Frau, unseren Söhnen, meiner Schwägerin und einem Kollegen in Erinnerung habe (alles zwischen 2015 und 2018).

Das Gesetz verlangt die Meldung einer permanenten ausländischen Aufenthaltsebwilligung oder Staatsbürgerschaft. Nach Erlangen hat man eine gewisse Frist, bis wann man sie melden muss. Die Meldung kann entweder bei der lokalen Meldebehörde (vllt weiss noch jemand, wo genau) erfolgen oder bei der Russischen Post (gegen eine kleine Bearbeitungsgebühr). Die Meldung kann nicht bei einem Konsulat oder einer Botschaft getätigt werden, weshalb für Russen die sich permanent oder längerfristig im Ausland aufhalten gilt, dass sie die Meldung im Rahmen ihrer ersten Wiedereinreise nach Russland nachholen müssen.

Die Regulierung ist hinsichtlich zweier Aspekte nicht eindeutig: erstens ist nicht ganz klar, ob sich die Meldepfilicht auf alle Russen bezieht oder nur diejenigen, die in Russland auch registriert sind (in DE würde man sagen einen Wohnsitz gemeldert haben). Zweitens ist unklar, was mit permanenter Aufenthaltsbewilligung gemeint ist (fällt ein Arbeitsvisum für drei Jahre schon unter die Regelung?). Vornehmen kann man die Meldung aber in jedem Fall.

Solltest du also noch russischer Staatsbürger sein und einen neuen Reisepass über das Konsulat erhalten, sehe ich bei dir keine Probleme. Wie zuvor beschrieben, würde ich kurz nach Einreise einfach bei der nächstgrösseren Post das Meldeformular für die zusätzliche Staatsbürgerschaft ausfüllen und damit sollte es dann gut sein. Du erhälst direkt eine Bestätigung, die ich einscannen und auf dem Handy speichern würde, falls mal jemand danach fragt (bei uns noch nie der Fall gewesen).

Für den Ivan-Normal-Russen ergeben sich hier auch maximal kleine Orndungsbussen aufgrund versäumter Fristen oder unvollständiger Formulare. Die Strafen bzw Straftaten beziehen sich auf Fälle, in denen die zweite Staatsbürgerschaft bewusst verschwiegen wurde und man sich dadurch Vorteile verschafft hat (zB politische Posten, die diesbezüglich Transparenz verlangen).
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Re: Ausbürgerung aus RF oder deutsches Touristenvisum?

Beitrag von Norbert »

NoName95 hat geschrieben: 06 Feb 2022, 16:05Hmm also soll ich am besten erst gar nicht da im "Nest" rumstochern, ob ich den nun tatsächlich russiche SA habe oder nicht?
Würde ich nur machen, wenn Du vor hast, sie in Zukunft zu nutzen. Also häufigere Reisen nach Russland oder in Schurkenstaaten wie Venezuela oder Nordkorea. ;)
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Re: Ausbürgerung aus RF oder deutsches Touristenvisum?

Beitrag von NoName95 »

inorcist hat geschrieben: 06 Feb 2022, 20:49 Das Gesetz verlangt die Meldung einer permanenten ausländischen Aufenthaltsebwilligung oder Staatsbürgerschaft. Nach Erlangen hat man eine gewisse Frist, bis wann man sie melden muss. Die Meldung kann entweder bei der lokalen Meldebehörde (vllt weiss noch jemand, wo genau) erfolgen oder bei der Russischen Post (gegen eine kleine Bearbeitungsgebühr). Die Meldung kann nicht bei einem Konsulat oder einer Botschaft getätigt werden, weshalb für Russen die sich permanent oder längerfristig im Ausland aufhalten gilt, dass sie die Meldung im Rahmen ihrer ersten Wiedereinreise nach Russland nachholen müssen.

[...}

Für den Ivan-Normal-Russen ergeben sich hier auch maximal kleine Orndungsbussen aufgrund versäumter Fristen oder unvollständiger Formulare. Die Strafen bzw Straftaten beziehen sich auf Fälle, in denen die zweite Staatsbürgerschaft bewusst verschwiegen wurde und man sich dadurch Vorteile verschafft hat (zB politische Posten, die diesbezüglich Transparenz verlangen).
Vielen Dank, sehr aufschlussreich bezüglich Meldepflicht und Gesetz.

Ja WENN ich den Reisepass bekommen sollte, sehe ich auch (fast) keine Probleme. :lol: Ich kann es halt nur kaum einschätzen, wie einfach das wird mit dem mind. 10 Jahre abgelaufenen Reisepass meiner Mutter und ohne irgendwelche Dokumente über mich außer russischen Geburtsurkunde und deutschen Perso. Dieser Weg wird sicher nicht einfach oder günstig...
Norbert hat geschrieben: 06 Feb 2022, 23:23
NoName95 hat geschrieben: 06 Feb 2022, 16:05Hmm also soll ich am besten erst gar nicht da im "Nest" rumstochern, ob ich den nun tatsächlich russiche SA habe oder nicht?
Würde ich nur machen, wenn Du vor hast, sie in Zukunft zu nutzen. Also häufigere Reisen nach Russland oder in Schurkenstaaten wie Venezuela oder Nordkorea. ;)
Interessant, dass ich für die Staaten russische SA brauche...
Optimalerweise will ich nicht so oft nach Russland, das stimmt schon. Dann werd ich es wohl mit dem Visum erstmal versuchen und hoffen, dass die mir nicht das Leben unnötig schwer machen.
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