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deutsche Geburtsurkunde / Kinderausweis in Moskau

Verfasst: 05 Apr 2005, 12:39
von Anonymous
Hallo zusammen,
als frischgebackener Vater bin ich auf der Suche nach Infos, wie ich hier in Moskau an eine deutsche Geburtsurkunde, sowie einen deutschen Kinderausweis herankomme. Da meine Frau Russin ist, möchten wir für den Kleinen beide Staatsbürgerschaften haben, also Eintrag in unseren beiden Pässen, bzw. paralell zum Eintrag in ihrem russ. Pass noch einen deutschen Kinderausweis.

Eine russische Geburtsurkunde haben wir bereits.
Wie muss ich nun weiter vorgehen? Übersetzung, Apostille, etc. beim Konsulat und dann dort auch einen KiAusweis beantragen?
Hat jemand da Erfahrungen bzgl. Verwaltungsaufwand, Kosten, Dauer, etc?

Gruß, Björn

Verfasst: 05 Apr 2005, 13:04
von achim
Hallo Björn,

mit der Geburtsurkunde, Dir und Deinem Pass, Deiner Frau und Ihrem Pass in das Konsulat der Deutschen Botschaft gehen. Wie die Stelle geau heisst weiss ich nicht mehr. Ist in den Baracken links, hinter der Visa Baracke.

Ob Du eine Apostille brauchst weiss ich jetzt nicht, eine Uebersetzung auf jeden Fall nicht. Den Kinderausweis kannst Du dann gleich mitnehmen. Ich wuerde an Deiner Stelle noch mal vorher dort anrufen. Es kostet ein bisschen aber so weit ich mich erinnere nicht mehr als 30 Dollar.

Alles Gute
Achim

Verfasst: 05 Apr 2005, 13:11
von StefanKlein
Hallo Björn,

gehe ins deutsche Konsulat. Die Rechtsabteilung, es ist der Eingang als wolltest du zur Visastelle. Die Rechtsabteilung ist aber in den Gebäuden dahinter. Nehme alle Papiere mit, Geb.-Urkunde, deinen und den Pass deiner Frau. Es dürft soweit ich weiss, keine Schwierigkeiten geben. Ein Bekannter konnte den Kinderausweis gleich mitnehmen. Leider kann ich dir aber nicht sagen was es kostet.

Gruss

Stefan

Re: deutsche Geburtsurkunde bei Geburt in Moskau

Verfasst: 05 Apr 2005, 13:38
von Magdeburg-Moskva
bjrnwac hat geschrieben: als frischgebackener Vater
Herzlichen Glückwunsch!
bjrnwac hat geschrieben: bin ich auf der Suche nach Infos, wie ich hier in Moskau an eine deutsche Geburtsurkunde,
Das mit dem Kinderausweis wurde ja hinlänglich erklärt. Soweit ich weiß, nimmt die deutsche Botschaft keine Standesamtshandlungen vor. Das heißt für euren Sohn wird voraussichtlich zeitlebens das Standesamt in Moskau zuständig sein.

Wenn ihr irgendwann nach Deutschland zurückkehren solltet, könnt ihr aber ein Familienbuch (nicht zu verwechseln mit den sog. Familienstammbüchern), d. h. eine Art Kartei über sämtliche Personenstandsfälle deiner Familie anlegen lassen.

Vielleicht geht das auch schon, wenn ihr noch in Moskau lebt, u. U. im Auslandsstandesamt (Standesamt Nr. 1 [?] in Berlin) oder über das deutsche Konsulat.

Ansonsten sei angemerkt, dass ihr für deutsche Behörden in jedem Fall eine Apostille für die Geburtsurkunde und eine bestätigte Übersetzung eines öffentlich bestellten / beeidigten / ermächtigten Übersetzers brauchen werdet. Unter Umständen werdet ihr immer mal wieder eine neue Geburtsurkunde mit neuer Apostille anfordern müssen, da die Behörden oft nur Unterlagen akzeptieren, die nicht älter als 3 oder 6 Monate sind. Viel Erfolg beim Amtsschimmel. Vielleicht kann hierzu auch das sog. Auslandsstandesamt weiterhelfen.

Nachtrag: Anschrift des Standesamt 1 in Berlin

Standesamt I Berlin
Rückerstrasse 9, 10119 Berlin
Tel.: +49-30-90207-0, Fax: +49-30-90-207-245
Website: http://www.berlin.de/standesamt1/index.html
E-Mail: info@stand1.verwalt-berlin.de
aus http://www.deutschebotschaft-moskau.ru/ ... ffung.html vm 2005-05-05 11:40

Auslandsstandesamt Berlin

Verfasst: 05 Apr 2005, 13:45
von Magdeburg-Moskva
und noch einer:

Auf diesen Seiten möchten wir Ihnen einen Überblick über die Aufgaben und Zuständigkeiten des Standesamts I in Berlin geben.

Das Standesamt I in Berlin ist vor allem als so genanntes Auslandsstandesamt tätig: Geburten, Sterbefälle oder Eheschließungen Deutscher und ihnen gleichgestellter Personen können hier "nachbeurkundet" werden, sofern sich die Personenstandsfälle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ereignet haben. Aus den erstellten Personenstandsbüchern ist dann jederzeit die Ausstellung neuer Personenstandsurkunden möglich.

In diesem Zusammenhang weisen wir hin auf unsere Informationen zur

Eheschließung/Lebenspartnerschaft
Geburt eines Kindes im Ausland
Beurkundung von Sterbefällen
Anforderung von Urkunden

Neben diesen originären Aufgaben aus dem Bereich des Personenstandswesens ist das Standesamt I in Berlin auch zuständig für die Beglaubigung von vom Land Berlin ausgestellten Urkunden für den Gebrauch im Ausland;

Informationen zu Beglaubigung/Legalisation/Apostille-Verfahren


aus http://www.berlin.de/standesamt1/index.html vom 2005-05-05 11:44

Verfasst: 05 Apr 2005, 15:49
von Dietrich
O.K. als 'werdender Vater' habe ich dazu dann auch noch ein paar Fragen, wo wir schon mal beim Thema sind:

Wie sieht das mit dem Namen aus. Wenn ich fuer unser Kind einen (Kinder-)Ausweis beantrage. Lege ich da den Namen in deutscher Schreibweise fest? Oder transkribieren die den dann aus den Russischen Urkunden? Wann lege ich den ueberhaupt fest?

Wie sieht das mit dem Vatersnamen aus? Kriegt den ein russisches Kind automatisch? Wird der dann in den deutschen Pass uebernommen?

Dietrich

Edit: Ich sehe gerade dazu steht was auf der Seite des Standesamtes Nr. 1......

Verfasst: 05 Apr 2005, 17:41
von Glider
Wenn Du in D geheiratet hast, wurde anlässlich Deiner Heirat festgelegt, nach welchem Recht sich die Namensführung in Deiner Familie richtet.
Dieses ist zumindest für die deutschen Behörden bindend.

Verfasst: 06 Apr 2005, 09:32
von Dietrich
Ich habe vom Standesamt Nr. 1 in Berlin folgende Auskunft bekommen:

=============================
da Ihr Kind die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen wird, erhält es aus deutscher Sicht automatisch keinen Vatersnamen.

Problematischer ist es da schon mit der Schreibweise des Vornamens des Kindes.

Um zu der von Ihnen gewünschten Schreibweise im deutschen Recht zu kommen, besteht die Möglichkeit, sich einen russischen Pass für das Kind ausstellen zu lassen, in dem die Namen des Kindes in der gewünschten Schreibweise in lateinischen Buchstaben eingetragen sind.

Ansonsten besteht die Möglichkeit der Nachbeurkundung der Geburt des Kindes hier beim Standesamt I in Berlin. In der Geburtsanzeige wäre dann von Ihnen eine Erklärung abzugeben, warum Sie von der Schreibweise der Namen in der Geburtsurkunde (bzw. der Transliteration der Geburtsurkunde) des Kindes abweichen.

Die Beurkundung der Geburt könnte dann mit dem/den von Ihnen gewünschten Vornamen erfolgen, so dass die deutschen Geburtsurkunden des Kindes den Namen auch in der deutschen Schreibweise wiedergeben würden.
======================================

Wobei ich mal bezweifeln moechte das die Russen einem irgendwelche Zugestaendnisse bei der Transkription des Namens machen werden...

Also muss man die Geburt nachbeurkunden lassen... sollte dann ja auch kein Problem sein!

Dietrich

P.S. Auf eine Antwort der Botschaft bezueglich der gleichen Frage warte ich noch...

Schreibweisen Vornamen

Verfasst: 06 Apr 2005, 11:33
von Magdeburg-Moskva
Dobroje utro is Magdeburga!
Dietrich hat geschrieben:Ich habe vom Standesamt Nr. 1 in Berlin folgende Auskunft bekommen:
Standesamt Nr. 1 zit. n. Dietrich hat geschrieben: Problematischer ist es da schon mit der Schreibweise des Vornamens des Kindes.
Um zu der von Ihnen gewünschten Schreibweise im deutschen Recht zu kommen, besteht die Möglichkeit, sich einen russischen Pass für das Kind ausstellen zu lassen, in dem die Namen des Kindes in der gewünschten Schreibweise in lateinischen Buchstaben eingetragen sind.
Mit ein bisschen Überzeugungsarbeit ist einiges möglich. Aber Pass ausstellen lassen erscheint erstmal wenig sinnvoll, siehe unten.
Standesamt Nr. 1 zit. n. Dietrich hat geschrieben:Ansonsten besteht die Möglichkeit der Nachbeurkundung ... dann von Ihnen eine Erklärung abzugeben, warum Sie von der Schreibweise der Namen in der Geburtsurkunde (bzw. der Transliteration der Geburtsurkunde) des Kindes abweichen.
Mal eine Stellungnahme aus der Sicht eines Urkundenübersetzers:

Welches Dokument zuerst mit Latiniza kommt, malt zuerst.

Wenn du mir nur eine russische Geburtsurkunde vorlegst und keinen weiteren Nachweis über die Schreibweise in lateinischen Buchstaben, dann muss ich für die deutschen Behörden nach ISO-R 9 (1995) transliterieren.

Wenn ein Übersetzungs-Kunde darauf besteht, kann ich weitere Varianten in einer Anmerkung (Fußnote) anführen, die sind aber bei den Behörden nicht gern gesehen und wir Übersetzer werden dann gern mal schief angeguckt. Also würde dort so etwas stehen wie: "Anmerkung des Übersetzers auf Kundenwunsch: Der Name lautet nach Schreibweise xyz 'abc'".

Aber wie bereits gesagt, kannst du eine Erklärung für die Abweichung von der ISO-R 9-Translit. geben und beim Auslandsstandesamt, was ständig mit Beurkundungen aus Russland zu tun hat, auf Verständnis hoffen.

Ein Pass ist m. E. weniger hilfreich, denn er würde dich wohl stark an dessen Schreibweise binden, denn es gilt:

Gibt es bereits eine Urkunde (zweisprachige Geburtsurkunde, Reisepass) mit einer lateinischen Schreibweise, dann sind die deutschen Behörden stärker daran gebunden und ich müsste bei Vorlage des Reisepasses den Namen nach Reisepass und zusätzlich in Transliteration nach ISO-R 9 (1995) angeben, denn es gibt ja bereits eine offiziell festgelegte und irgendwie/irgendwo registrierte Variante der lateinischen Umschrift des Namen.

[edit] Für später und vor allem für russische Behörden (Passstelle für den russischen Pass deines zukünftigen Kindes) könntest du auch versuchen, dir einen Nachweis geben zu lassen, warum die lateinische Umschrift eben wie du sie wolltest angewandt werden soll. (Versuch!)

Udatschi - Udachi - Oudatchie - Udaci - Udaczi - Udachi!


P. S. Hurra, ich bin mit diesem Beitrag Insider! :blumen: