Verbot des Betriebs durch den Schornsteinfeger.
Bei Verstoß Bußgeld bis 50.000 Euro.
Genau.lausi hat geschrieben: ↑10 Mai 2022, 02:46Verbot des Betriebs durch den Schornsteinfeger.
Bei Verstoß Bußgeld bis 50.000 Euro.
Du frierst doch für die Freiheit und die Klimarettung, dass muss es Dir schon wert sein.
ja darf manJobst hat geschrieben: ↑10 Mai 2022, 02:57Genau.lausi hat geschrieben: ↑10 Mai 2022, 02:46Verbot des Betriebs durch den Schornsteinfeger.
Bei Verstoß Bußgeld bis 50.000 Euro.
Wie ist die Situation eigentlich, wenn man frieren muss, aber noch 1 Ster Holz im Garten lagert. Darf man dann den Kachelofen wieder in Betrieb nehmen? Frage nur für den nächsten Winter...
Aber der guckt doch auch nur bis zum Feierabend...also steht dem abendlichen Feuerchen quasi nix im Weg. Ausser man hat irgendwelche Freaks in der Nachbarschaft, die alles und jeden meldenlausi hat geschrieben: ↑10 Mai 2022, 02:46 Verbot des Betriebs durch den Schornsteinfeger.
Bei Verstoß Bußgeld bis 50.000 Euro.
Hauptsache das Medienbild passt.