Seite 1 von 2
langfristiger Aufenthalt
Verfasst: 09 Apr 2005, 17:53
von Bauleiter
hallo an alle bereits in RF lebenden,
gibt es ausser dem russischen Pass und dem Jahresvisum eine andere Möglichkeit für einen langjährigen Aufenthalt in Russland ohne die deutsche Staatsbürgerschaft zu verlieren und ohne halbjährlich ausreisen zu müssen? :idea:
Verfasst: 11 Apr 2005, 11:24
von Dietrich
Verfasst: 11 Apr 2005, 12:09
von Bauleiter
Danke vielmals Dietrich. Das Problem ist nur ich will nicht heiraten dort und hab auch keine russische Frau. Ich möchte nur als alleinstehender dort leben und arbeiten. Gilt die Prozedur dann auch für mich, oder was ist meine Begründung warum ich da hin will?
Verfasst: 11 Apr 2005, 12:13
von Dietrich
Es gibt da 'ne Quote fuer Auslaender (habe ich in letzter Zeit hier schon mal irgendwo geschrieben). Aber ich kenne keinen der eine AE beantragt hat und KEINE russiche Frau hat.
Da wuerde ich mich dann in deiner Stelle hier vor Ort mal kundig machen.
Dietrich
Verfasst: 11 Apr 2005, 12:29
von Bauleiter
Dietrich hat geschrieben:Aber ich kenne keinen der eine AE beantragt hat und KEINE russiche Frau hat.
Da wuerde ich mich dann in deiner Stelle hier vor Ort mal kundig machen.
Dietrich
Kundig wegen dem Papier oder wegen der Frau.....

Verfasst: 11 Apr 2005, 12:43
von Oletsch
Bauleiter hat geschrieben:Kundig wegen dem Papier oder wegen der Frau.....

der Mann hat Witz!

Verfasst: 11 Apr 2005, 13:47
von Bauleiter
Hilft mir nur im Moment nicht wirklich weiter. Was ist denn das das Ziel dieses Dokumentes. Wird man vom Visa befreit, oder gilt das Visum länger? Oder welchen Status kann man erlangen, ohne seine bisherige Staatsbürgerschaft aufzugeben?
Wid na shitelstwo
Verfasst: 11 Apr 2005, 14:00
von Magdeburg-Moskva
Hi, Bauleiter,
kenne die genauen gesetzlichen Bedingungen nicht.
Wenn du in Russland länger (als 3 Monate) leben und arbeiten willst, brauchst du eine wremennoje rasreschenije na shitelstwo, nach drei Jahren, in Ausnahmefällen auch weniger, kannst du dann einen wid na shitelstwo bekommen.
Um diese Genehmigungen zu bekommen musst du wohl Wohnraum und einen Arbeitsplatz (dass du dem russischen Staat nicht auf der Tasche liegst) nachweisen.
Legal einstellen darf dich ein Arbeitgeber nur, wenn er diese sog. Ausländerquote hat, was gerade für kleinere und mittlere Unternehmen sehr schwierig erscheint. Such mal hierzu weiter im Forum.
Soweit in etwa die Theorie. Russland muss sich schon stark vor den EU-Migranten schützen ;-)
Verfasst: 11 Apr 2005, 14:12
von Bauleiter
Danke dir erstmal für die Auskunft. Welchen Status hat man dann mit diesen Dokumenten? Und welche Behörde ist dafür zuständig?
Verfasst: 11 Apr 2005, 14:34
von Magdeburg-Moskva
Bauleiter hat geschrieben:Welchen Status hat man dann mit diesen Dokumenten?
"Geduldeter Gast", vereinfacht gesagt. Du bleibst in jedem Fall Deutscher.
Bauleiter hat geschrieben:Und welche Behörde ist dafür zuständig?
Würde sagen, in Moskau die Zentralnoje pasportno-wisowoje uprawlenie der Moskowskoje uprawlenije wnutrennych del, es sind aber noch mehr Behörde involviert, z. B. das Finanzamt, eine Arbeitsamtsbehörde für deinen Arbeitgeber, die Wohnungsverwaltung deines Rajons... Lass dich mal umfangreich dazu beraten und schau vielleicht mal auf die Seiten der Deutschen Botschaft oder auf die Seiten spezialisierter Anwaltskanzleien, z. B. mit dem Suchwort "оформление вида на жительство". Udatschi