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Russe BRD mit EU-Führerschein

Verfasst: 09 Apr 2005, 22:56
von Anonymous
Kann mir evtl jemand sagen wie es bei Reisen nach Russland mit dem EU- und internationalen Führerschein ist, wenn der Inhaber Russe ist? Kann er damit in Russland fahren oder muss er vorher seinen russischen Führerschein wieder beim Straßenverkehrsamt abholen? (Frage gilt nur für Reisen, nicht für dauerhaften Aufenthalt in Russland)

Verfasst: 10 Apr 2005, 15:58
von Langhof
Hallo,

der EU- und internationale Führerschein wird in Russland nicht anerkannt. Also besser den russischen Führerschein abholen.
Bei besitz eines EU- Führerschein kann dieser in Russland mit einer beglaubigten Übersetzung anerkannt werden. Es gilt in deinem Fall jedoch zu beachten, dass es sicherlich einfacher ist den schon vorhandenen Führerschein beim Strassenverkehrsamt zu holen. :)

MfG

Jens

Verfasst: 12 Apr 2005, 00:00
von AnGro
Langhof hat geschrieben:der EU- und internationale Führerschein wird in Russland nicht anerkannt
Das halte ich fuer eine gewagte Behauptung. Der internationale Fuehrerschein wird anerkannt, wenn Du Deinen Hauptwohnsitz nicht in Russland hast. Wenn Du also Russe bist und in deinem Passport steht eine russische Registrierungsadresse, koennte es sein, dass der deutsche internationale Fuehrerschein nicht reicht, wenn Du aber nachweislich in Deutschland wohnst, muss er anerkannt werden.

Verfasst: 12 Apr 2005, 11:39
von Langhof
Hallo AnGro,

ich möchte mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, doch bin ich mir sicher(eigene Erfahrung) dass ohne beglaubigte Übersetzung nichts geht.
Will heißen, man darf mit dem internationalen Führerschein in Russland fahren, aber bei einer Kontrolle wird die beglaubigte Übersetzung verlangt.(laut Auskunft einer Fahrschule in Moskau)
Was passiert wenn man nicht im Besitz einer solchen ist weiss ich leider nicht. Wurde noch nicht angehalten.
Ich hatte dies in meinen obigen Ausführungen nicht ganz exakt erklärt.
Sorry!! :oops:

Jens

Verfasst: 12 Apr 2005, 12:37
von northstar
<В новой ред. постановления Правительства РФ от 21 ноября
2001 г. N 808; НГР:Р0102062>

44. В Российской Федерации лица, временно пребывающие на ее
территории, имеют право управлять транспортными средствами при
наличии международного или иностранного национального
водительского удостоверения, соответствующего требованиям
Конвенции о дорожном движении 1968 года
, записи в котором
произведены или продублированы буквами латинского алфавита.
Иностранные национальные водительские удостоверения, не
соответствующие требованиям указанной Конвенции, должны иметь
заверенный в установленном порядке перевод на русский язык.


Der Internationale Führerschein entspricht der og. Konvention und enthält bereits eine Übersetzung ins Russische. Ich bin jahrelang mit einem Internationalen Führerschein in SPb gefahren, ohne daß jemals von einem GAIschnik eine Übersetzung verlangt wurde.

Gute Fahrt!

Verfasst: 12 Apr 2005, 12:39
von StefanKlein
Ich muss AnGro Recht geben, sobald der Hauptwohnsitz ausserhalb der RF liegt, gilt der internationale oder EU-Führerschein. Seit letzter Zeit hat sich auf diesem Sektor einiges geändert. Früher durfte man z.Bsp. nur 90 Tage nach Einreise in die RF (bei längerem Aufenthalt) den EU-FS nutzen.
Dies gilt seit, ich glaube 1. Dez. 04, nicht mehr und ist für die Dauer des Visums nutzbar.
Die Fahrerlaubnisklassen sind in der RF den der EU gleichgestellt und auch mit den gleichen Kürzeln versehen. Deshalb ist eine beglaubigte Übesetzung nicht mehr nötig.


Gruss


Stefan

Verfasst: 12 Apr 2005, 12:45
von StefanKlein
Ich wollte noch hinzufügen, dass auch eine notariell ausgestellte Vollmacht
(Doverinest) zum führen eines Autos nicht mehr nötig ist. Der Besitzer kann diese nun selber ausstellen. Dies gilt sowohl für Firmen als auch für Privatpersonen.
Endlich mal eine gute Sache, denn man spart viel Zeit und auch Geld.
Wie sagte letzten eine unserer Mitarbeiterinnen (sie arbeitete bis vor kurzem bei einem Notar), nun sind die Notare ihrer Haupteinnahmequelle beraubt.


Gruss

Stefan

Verfasst: 12 Apr 2005, 16:05
von Bauleiter
StefanKlein hat geschrieben:Wie sagte letzten eine unserer Mitarbeiterinnen (sie arbeitete bis vor kurzem bei einem Notar), nun sind die Notare ihrer Haupteinnahmequelle beraubt.
Man möchte in Tränen ausbrechen um diesen armen Berufsstand. :cry:

Verfasst: 12 Apr 2005, 16:18
von Axel Henrich
Langhof hat geschrieben:doch bin ich mir sicher(eigene Erfahrung) dass ohne beglaubigte Übersetzung nichts geht. Will heißen, man darf mit dem internationalen Führerschein in Russland fahren, aber bei einer Kontrolle wird die beglaubigte Übersetzung verlangt
Was meinst du, warum der "internationaler Fuehrerschein" heisst ...?;-)
Du gibst bei der Beantragung (unbedingt) an, fuer welches Land du Ihn benoetigst. In diesem Fuehrerschein befindet sich eine Seite in der Landessprache, auf der deine Erlaubnisse eingeragen sind ...

-ah-

Verfasst: 12 Apr 2005, 18:40
von Bauleiter
Die Frage ist doch aber, ob die Behörden in den entsprechenden Ländern das auch so sehen. Und billig ist er ja auch nicht gerade. Die Frage war schon berechtigt.