Urheberrechtsverletzungen durch (russische Websites
Verfasst: 08 Sep 2022, 17:29
Hallo,
erst einmal vielen Dank, dass ich mich in diesem Forum enmelden durfte.
Nun zu meiner Frage / Anliegen.
Es geht um eine Petition bzw. Einreichung einer einzweiligen Verfügung gegen webseiten die gegen Urheberrechtsverletzungen verstoßen, also Websiten, die Material hosten, das sie im Grunde nicht besitzen oder auch keine Lizenz zur Weiterverbreitung besitzen.
Insbesondere handelt es sich um Webseiten, die im allgemeinen Sprachgebrauch als "Piraten-Webseiten" bezeichnet werden und unter der altenTDL (TopLeverDomän) ".su" immer öfters firmieren, die ja eigentlich für die damalige UDSSR angemeldet wurde.
Dies mag nun ein völliger Schuss ins Dunkle sein, aber ich habe mich gefragt, ob jemand die verfahrensrechtlichen Aspekte einer Petition/einstweiligen Verfügung an ein Gericht in Russland, nämlich das Moskauer Stadtgericht, kennt.
Muss die Petition beispielsweise von einem qualifizierten Anwalt eingereicht werden oder kann jeder Bürger (oder eigentlich jeder) eine Klage einreichen ohne das er Staatsbüger von Russland ist oder auch nicht dort seinen Wohnsitz hat.
Wir haben bisher so recherchiert, das die rusische Bürokratie DMCA/DSGVO-Ansprüche von außerhalb des Landes ignorieren, aber eigene Recherchen deuten darauf hin, dass sie sich daran halten werden, wenn ein russisches Gericht eine Entscheidung trifft bzw. eine einstweilige Verfügung ausspricht.
Deshalb habe ich mich gefragt, ob hier jemand den Prozess des Gerichtssystems kennt.
Haben Sie eine Vorstellung von den Kosten einer solchen Petition? Oder welche Unterlagen sind einzureichen?
Vielen Dank im Voraus.
erst einmal vielen Dank, dass ich mich in diesem Forum enmelden durfte.
Nun zu meiner Frage / Anliegen.
Es geht um eine Petition bzw. Einreichung einer einzweiligen Verfügung gegen webseiten die gegen Urheberrechtsverletzungen verstoßen, also Websiten, die Material hosten, das sie im Grunde nicht besitzen oder auch keine Lizenz zur Weiterverbreitung besitzen.
Insbesondere handelt es sich um Webseiten, die im allgemeinen Sprachgebrauch als "Piraten-Webseiten" bezeichnet werden und unter der altenTDL (TopLeverDomän) ".su" immer öfters firmieren, die ja eigentlich für die damalige UDSSR angemeldet wurde.
Dies mag nun ein völliger Schuss ins Dunkle sein, aber ich habe mich gefragt, ob jemand die verfahrensrechtlichen Aspekte einer Petition/einstweiligen Verfügung an ein Gericht in Russland, nämlich das Moskauer Stadtgericht, kennt.
Muss die Petition beispielsweise von einem qualifizierten Anwalt eingereicht werden oder kann jeder Bürger (oder eigentlich jeder) eine Klage einreichen ohne das er Staatsbüger von Russland ist oder auch nicht dort seinen Wohnsitz hat.
Wir haben bisher so recherchiert, das die rusische Bürokratie DMCA/DSGVO-Ansprüche von außerhalb des Landes ignorieren, aber eigene Recherchen deuten darauf hin, dass sie sich daran halten werden, wenn ein russisches Gericht eine Entscheidung trifft bzw. eine einstweilige Verfügung ausspricht.
Deshalb habe ich mich gefragt, ob hier jemand den Prozess des Gerichtssystems kennt.
Haben Sie eine Vorstellung von den Kosten einer solchen Petition? Oder welche Unterlagen sind einzureichen?
Vielen Dank im Voraus.