Augen auf bei E-Auto Kauf

Erlebinsse einer Wolga-Kreuzfahrt und Abenteuer-Reisen nach Kamtschatka können hier diskutiert werden. Aber natürlich auch, ob Aeroflot die wirklich günstige Flugverbindung nach Moskau ist.
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HJ52
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Augen auf bei E-Auto Kauf

Beitrag von HJ52 »

Moin

Ich trage mich seit geraumer Zeit mit dem Gedanken, unser Drittauto (Allrad Diesel aus Mitte der 2tausender) gegen ein vernuenftigen, "emissionsfreihen" fahrbaren Untersatz zu tauschen.
Der lasche Euro befeuert momentan so ein bisschen den Wunsch.

Nun kommen ungeahnte Stolpersteine in den Weg, zumindest wenn man ein E-Auto aus DE importieren will.

1. Nicht unhaeufig gehoert der Akku nicht dem Verkaeufer. Gemietete/geleaste Akkus sind keine Seltenheit. Schon ist es aus, mit dem E-Auto Kauf.
2. Umweltbonus. Es gibt eine Mindesthaltedauer des Kfz. Wird das Fahrzeug vor Ablauf der Mindesthaltedauer verkauft, besteht die Moglichkeit, das der oder Teile des Umweltbonus zurueck gezahlt werden muessen.

Nun meine Fragen....

Ich kauf ein Auto. Der Verkaeufer mein.... alles im Lot. Der Akku gehoert mir (also ihm). Kann man das pruefen?
Wenn ich kaufe und der Akku gehoerte nicht dem Verkaeufer. An welcher Stelle ist faellt es auf? Bei der Abmeldung? Bei Beantragen der DE Ausfuhrkennzeichen? An der EU Aussengrenze?

Wie lange ist diese Mindesthaltedauer? Im Netz gibt es unterschiedliche Angaben. Zwischen 6 und 36 Monaten ist alles zu finden.
Zuletzt geändert von HJ52 am 11 Okt 2022, 12:21, insgesamt 2-mal geändert.
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Axel Henrich
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Re: Augen auf bei E-Auto Kauf

Beitrag von Axel Henrich »

Also wenn du jetzt zuschlägst, beträgt die Haltedauer mindestens 6 Monate. Wenn du least, orientiert sich die Haltedauer an der Leasingstaffelung, also z.B. 24 Monate Leasing, dann Haltedauer 12 Monate. So zumindest habe ich das verstanden und darum hast du wahrscheinlich verschiedene Zeiten gelesen.
Es ging wohl darum, dass beim schnellen Wiederverkauf gerade nach Norden lukrative, fast schon DDR-typische Gewinne erzielt werden, dadurch aber auch Subeventionen im mittleren 3stelligen Millionenbereich über die Grenze gingen. Siehe auch Uniper und auch hier wieder der Norden den Reibach gemacht ...

Batterie gehört dem Verkäufer? Hast wohl nen Twizzy ins Auge gefasst ... :lol: Die Franzmänner haben das ja mit der Akkumiete bei der Zoe z.B. immer noch.

-ah-
keksonline
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Re: Augen auf bei E-Auto Kauf

Beitrag von keksonline »

HJ52 hat geschrieben: 11 Okt 2022, 12:17 Moin

Ich trage mich seit geraumer Zeit mit dem Gedanken, unser Drittauto (Allrad Diesel aus Mitte der 2tausender) gegen ein vernuenftigen, "emissionsfreihen" fahrbaren Untersatz zu tauschen.
Der lasche Euro befeuert momentan so ein bisschen den Wunsch.

Nun kommen ungeahnte Stolpersteine in den Weg, zumindest wenn man ein E-Auto aus DE importieren will.

1. Nicht unhaeufig gehoert der Akku nicht dem Verkaeufer. Gemietete/geleaste Akkus sind keine Seltenheit. Schon ist es aus, mit dem E-Auto Kauf.
2. Umweltbonus. Es gibt eine Mindesthaltedauer des Kfz. Wird das Fahrzeug vor Ablauf der Mindesthaltedauer verkauft, besteht die Moglichkeit, das der oder Teile des Umweltbonus zurueck gezahlt werden muessen.

Nun meine Fragen....

Ich kauf ein Auto. Der Verkaeufer mein.... alles im Lot. Der Akku gehoert mir (also ihm). Kann man das pruefen?
Wenn ich kaufe und der Akku gehoerte nicht dem Verkaeufer. An welcher Stelle ist faellt es auf? Bei der Abmeldung? Bei Beantragen der DE Ausfuhrkennzeichen? An der EU Aussengrenze?

Wie lange ist diese Mindesthaltedauer? Im Netz gibt es unterschiedliche Angaben. Zwischen 6 und 36 Monaten ist alles zu finden.
Beim Gebrauchtwagenkauf kann dir das mit der Mindesthaltedauer eigentlich egal sein. Da muss der Verkäufer zurück zahlen. Beim Neuwagenkauf ist die Sache eigentlich auch klar: Der Umweltbonus wird nur auf Antrag ausbezahlt. Darauf müsstest du dann verzichten, wenn der Wagen für die Mindesthaltedauer nicht in Deutschland zugelassen wird. Der Händleranteil ist meines Verständnisses nach ein "freiwilliger" Rabatt, den du als Käufer so oder so bekommen solltest.
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