Familienzusammenführung (Deutschland / Kasachstan)
Verfasst: 25 Okt 2022, 22:50
Hallo Zusammen!
Im Juni 2022 haben meine Ehefrau und ich in Kasachstan geheiratet.
Meine Ehefrau besitzt die kasachische Staatsbürgerschaft und ich besitze die deutsche Staatsbürgerschaft.
Des weiteren bringt meine Ehefrau einen sechs jährigen Sohn (gemeinsames Sorgerecht mit dem EX-Mann) mit in unsere Ehe.
Seit Januar 2022 besucht meine Ehefrau durchgehend verschiedene Deutschkurse (Goethe Institut, Private Sprachschule) um
ihr A1 Sprachzertifikat zu erlangen.
Anfang September hatte sie ihre erste Prüfung (Goethe -A1), welche sie leider nicht bestanden hat.
Nun bereitet sie sich auf ihren nächsten Versuch im November vor.
Folgende Fragen beschäftigen mich momentan bezüglich des Visums zur Familienzusammenführung (Ehefrau inklusive Sohn:
1. Ist die kasachische Heiratsurkunde (inkl. Apostille /Übersetzung) ausreichend oder muss unsere Ehe zusätzlich
noch in Deutschland eingetragen bzw. registriert sein?
2. Der EX-Mann möchte nicht auf sein Sorgerecht verzichten aber erlaubt (Dokument durch einen Notar) das sein Sohn in Deutschland
lebt. Ist Dieses Dokument ausreichend?
3. Muss ich einen Gehaltsnachweis erbringen (ich habe seit Jahren ein gutes Gehalt aber wechsle zum 01.11.22 meinen Arbeitgeber / eine
eigene Wohnung ist auch vorhanden)?
4. Der Sprachtest A1 erweist sich für meine Ehefrau als schwieriger wie gedacht, besteht die Möglichkeit, da sie fast schon ein Jahr am lernen
ist, den Test in Deutschland nachzuholen? Kennt jemand so einen Fall der von der Botschaft genehmigt wurde?
5. Was sind eure Erfahrungen bezüglich des Gothe Institut in Kasachstan? Dürfen die Prüfungen bei "nicht bestehen" wirklich nicht eingesehen
werden?
Eine Freundin meiner Ehefrau machte die Prüfung zu ihrem A1 Sprachzertifikat schon zum dritten mal und erlangt immer
zwischen 56-59 Punkte (60 Punkte sind zum bestehen der Prüfung notwendig).
6. Gibt es vielleicht noch Hinweise die ich aktuell noch nicht bedacht habe bzw. über die Ihr gestolpert seid?
7. Sollte meine Ehefrau die Sprachprüfung im November nicht bestehen würde sie mich gerne für 2-3 Wochen in Deutschland besuchen.
Wie seht Ihr die Chancen für ein Besuchsvisum? Ihr Sohn würde für diesen Zeitraum auch bei seinem Vater bzw. seiner Tante zurück bleiben und
eine Verpflichtungserklärung ist auch vorhanden.
Vielen Dank für eure Antworten im Voraus
Im Juni 2022 haben meine Ehefrau und ich in Kasachstan geheiratet.
Meine Ehefrau besitzt die kasachische Staatsbürgerschaft und ich besitze die deutsche Staatsbürgerschaft.
Des weiteren bringt meine Ehefrau einen sechs jährigen Sohn (gemeinsames Sorgerecht mit dem EX-Mann) mit in unsere Ehe.
Seit Januar 2022 besucht meine Ehefrau durchgehend verschiedene Deutschkurse (Goethe Institut, Private Sprachschule) um
ihr A1 Sprachzertifikat zu erlangen.
Anfang September hatte sie ihre erste Prüfung (Goethe -A1), welche sie leider nicht bestanden hat.
Nun bereitet sie sich auf ihren nächsten Versuch im November vor.
Folgende Fragen beschäftigen mich momentan bezüglich des Visums zur Familienzusammenführung (Ehefrau inklusive Sohn:
1. Ist die kasachische Heiratsurkunde (inkl. Apostille /Übersetzung) ausreichend oder muss unsere Ehe zusätzlich
noch in Deutschland eingetragen bzw. registriert sein?
2. Der EX-Mann möchte nicht auf sein Sorgerecht verzichten aber erlaubt (Dokument durch einen Notar) das sein Sohn in Deutschland
lebt. Ist Dieses Dokument ausreichend?
3. Muss ich einen Gehaltsnachweis erbringen (ich habe seit Jahren ein gutes Gehalt aber wechsle zum 01.11.22 meinen Arbeitgeber / eine
eigene Wohnung ist auch vorhanden)?
4. Der Sprachtest A1 erweist sich für meine Ehefrau als schwieriger wie gedacht, besteht die Möglichkeit, da sie fast schon ein Jahr am lernen
ist, den Test in Deutschland nachzuholen? Kennt jemand so einen Fall der von der Botschaft genehmigt wurde?
5. Was sind eure Erfahrungen bezüglich des Gothe Institut in Kasachstan? Dürfen die Prüfungen bei "nicht bestehen" wirklich nicht eingesehen
werden?
Eine Freundin meiner Ehefrau machte die Prüfung zu ihrem A1 Sprachzertifikat schon zum dritten mal und erlangt immer
zwischen 56-59 Punkte (60 Punkte sind zum bestehen der Prüfung notwendig).
6. Gibt es vielleicht noch Hinweise die ich aktuell noch nicht bedacht habe bzw. über die Ihr gestolpert seid?
7. Sollte meine Ehefrau die Sprachprüfung im November nicht bestehen würde sie mich gerne für 2-3 Wochen in Deutschland besuchen.
Wie seht Ihr die Chancen für ein Besuchsvisum? Ihr Sohn würde für diesen Zeitraum auch bei seinem Vater bzw. seiner Tante zurück bleiben und
eine Verpflichtungserklärung ist auch vorhanden.
Vielen Dank für eure Antworten im Voraus