Doppelte Staatsangehörigkeit
Moderator: Dietrich
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Doppelte Staatsangehörigkeit
Hallo,
meine Frau möchte gerne die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen und die russische behalten.
Als wichtigen Grund§ für die Beibehaltung der russischen Staatsangehörigkeit möchten wir den Immobilienbesitz in Russland geltend machen.
Ausnahmegrund des § 12 StAG
"- dem Ausländer entstehen bei der Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit erhebliche Nachteile wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art"
Allerdings haben wir die Immobilie meiner Frau verkauft und dafür eine neue Wohnung für die Mutter gekauft. Diese Immbilie gehört der Mutter, aber meine Frau ist einzige Erbin.
Hat jemand Erfahrung mit der Möglichkeit der Beibehaltung der russischen Staatsangehörigkeit bei Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit.
Muss eine Immobilie schon in Besitz sein oder reicht da auch die Aussicht auf eine Erbschaft? Es wäre mittelfristig auch kein Problem, dass meine Frau sich als Miteigentümerin eintragen lässt. Kurzfristig werden wir aufgrund der aktuellen Lage allerdings dafür nicht nach Russland reisen. Möglicherweise könnte man das aber auch im russischen Konsulat erledigen.
meine Frau möchte gerne die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen und die russische behalten.
Als wichtigen Grund§ für die Beibehaltung der russischen Staatsangehörigkeit möchten wir den Immobilienbesitz in Russland geltend machen.
Ausnahmegrund des § 12 StAG
"- dem Ausländer entstehen bei der Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit erhebliche Nachteile wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art"
Allerdings haben wir die Immobilie meiner Frau verkauft und dafür eine neue Wohnung für die Mutter gekauft. Diese Immbilie gehört der Mutter, aber meine Frau ist einzige Erbin.
Hat jemand Erfahrung mit der Möglichkeit der Beibehaltung der russischen Staatsangehörigkeit bei Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit.
Muss eine Immobilie schon in Besitz sein oder reicht da auch die Aussicht auf eine Erbschaft? Es wäre mittelfristig auch kein Problem, dass meine Frau sich als Miteigentümerin eintragen lässt. Kurzfristig werden wir aufgrund der aktuellen Lage allerdings dafür nicht nach Russland reisen. Möglicherweise könnte man das aber auch im russischen Konsulat erledigen.
Re: Doppelte Staatsangehörigkeit
Auch im Alter von 60+ kann die vorhandene russische Staatsangehörigkeit beibehalten werden. Ohne irgendwelche Besonderheiten. Das war eine Info der Ausländerbehörde in Koblenz, Rheinland Pfalz.
So war es vor 8 Jahren bei meiner Frau. Sie hat jetzt beide Staatsangehörigkeiten.
Auf Grund unserer Info machte eine Bekannte auch den Versuch vor 2 Jahren. Da kam auch noch Wohneigentum in Moskau dazu.
Trotz eines Hinweises auf den Vorgang bei meiner Frau lehnte die Ausländerbehörde in Freital, Sachsen, das Anliegen ab und kassierte für die Ablehnung auch gleich mal 180 Euro.
Und dann kam noch eine Bemerkung dazu: "Sachsen ist nicht Rheinland Pfalz".
Und ich denke, zum jetzigen Zeitpunkt wird das auch nicht besser entschieden.
So war es vor 8 Jahren bei meiner Frau. Sie hat jetzt beide Staatsangehörigkeiten.
Auf Grund unserer Info machte eine Bekannte auch den Versuch vor 2 Jahren. Da kam auch noch Wohneigentum in Moskau dazu.
Trotz eines Hinweises auf den Vorgang bei meiner Frau lehnte die Ausländerbehörde in Freital, Sachsen, das Anliegen ab und kassierte für die Ablehnung auch gleich mal 180 Euro.
Und dann kam noch eine Bemerkung dazu: "Sachsen ist nicht Rheinland Pfalz".
Und ich denke, zum jetzigen Zeitpunkt wird das auch nicht besser entschieden.
- Norbert
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Re: Doppelte Staatsangehörigkeit
Wenn Ihr Euch auf den Ausnahmegrund des § 12 StAG, "dem Ausländer entstehen bei der Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit erhebliche Nachteile wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art", berufen wollt, dann müsst ihr wohl aufzeigen, welche Nachteile beim Immobilienbesitz konkret entstehen, bei Abgabe der russischen Staatsbürgerschaft. Welche wären denn das? Ein deutscher Staatsbürger darf ja in Russland ebenso Immobilien besitzen, welchen Nachteil seht Ihr hier?
Folgende zwei Details könnte man prüfen:
* Seit diesem Frühjahr müssen sich Nichtresidenten den Verkauf oder Kauf von Immobilien genehmigen lassen. Da es aber kein Verbot ist und da Ihr einen eventuell geplanten Verkauf auch vorher machen könntet, sehe ich hier wenig Spielraum.
* Vor einigen Jahren wurde neu eingeführt, dass Ausländer ihre Immobilien im grenznahen Bereich innerhalb eines Jahres verkaufen müssen. Das betrifft beispielsweise die Krim. Handelt es sich eventuell um solche Immobilien?
Relevanter fände ich den Verlust russischer Rentenansprüche, wenn man nur noch Ausländer im Ausland ist. Als Russe kann man diese im Ausland beziehen, nicht jedoch als Ausländer. Das halte ich für wirtschaftlich nicht hinnehmbar, immerhin hat man dafür viele Jahre gezahlt.
Eine befreundete Juristin meinte jedoch: Fast alle Ausländerbehörden lehnen ab und man muss eigentlich immer klagen.
Eventuell besser auf das Versprechen im Koalitionsvertrag warten: "Wir schaffen ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht. Dafür werden wir die Mehrfachstaatsangehörigkeit ermöglichen und den Weg zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit vereinfachen." (Seite 94 in https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/ ... 1-2025.pdf)
Folgende zwei Details könnte man prüfen:
* Seit diesem Frühjahr müssen sich Nichtresidenten den Verkauf oder Kauf von Immobilien genehmigen lassen. Da es aber kein Verbot ist und da Ihr einen eventuell geplanten Verkauf auch vorher machen könntet, sehe ich hier wenig Spielraum.
* Vor einigen Jahren wurde neu eingeführt, dass Ausländer ihre Immobilien im grenznahen Bereich innerhalb eines Jahres verkaufen müssen. Das betrifft beispielsweise die Krim. Handelt es sich eventuell um solche Immobilien?
Relevanter fände ich den Verlust russischer Rentenansprüche, wenn man nur noch Ausländer im Ausland ist. Als Russe kann man diese im Ausland beziehen, nicht jedoch als Ausländer. Das halte ich für wirtschaftlich nicht hinnehmbar, immerhin hat man dafür viele Jahre gezahlt.
Eine befreundete Juristin meinte jedoch: Fast alle Ausländerbehörden lehnen ab und man muss eigentlich immer klagen.
Eventuell besser auf das Versprechen im Koalitionsvertrag warten: "Wir schaffen ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht. Dafür werden wir die Mehrfachstaatsangehörigkeit ermöglichen und den Weg zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit vereinfachen." (Seite 94 in https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/ ... 1-2025.pdf)
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Re: Doppelte Staatsangehörigkeit
Vielen Dank! Wir sind da 100 km von der Grenze entfernt.
Ich war mir nicht ganz sicher, ob Deutsche noch Immobilien in Russland erwerben können.
Es geht also noch! Wenn sich das mal ändert, dann entsteht wohl auch für die doppelte Staatsbürgerschaft ein neue Lage.
Der Hinweis mit dem Koalitionsvertrag ist nützlich. Vielleicht wird es ja wirklich umgesetzt. Momentan stehen die Zeichen wohl eher dagegen.
Ich war mir nicht ganz sicher, ob Deutsche noch Immobilien in Russland erwerben können.
Es geht also noch! Wenn sich das mal ändert, dann entsteht wohl auch für die doppelte Staatsbürgerschaft ein neue Lage.
Der Hinweis mit dem Koalitionsvertrag ist nützlich. Vielleicht wird es ja wirklich umgesetzt. Momentan stehen die Zeichen wohl eher dagegen.
- Norbert
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Re: Doppelte Staatsangehörigkeit
Nicht zwingend. Die Hürden sind wirklich hoch und die Aussage kann locker sein: "Verkaufen Sie halt ihre Immobilie. Wenn Sie in Deutschland als Deutsche(r) leben wollen, wozu brauchen Sie dann noch eine Immobilie im früheren Land?"trabajador hat geschrieben: ↑03 Nov 2022, 16:23Ich war mir nicht ganz sicher, ob Deutsche noch Immobilien in Russland erwerben können.
Es geht also noch! Wenn sich das mal ändert, dann entsteht wohl auch für die doppelte Staatsbürgerschaft ein neue Lage.
Wäre es ein Plan nur für Russland, würde ich mich dem anschließen. Aber wo siehst Du Zeichen, dass sich allgemein bei doppelter Staatsbürgerschaft in der Koalition etwas geändert hat? Zugegeben, aktuell hört man nichts davon. Aber von der Legalisierung von Gras hörte man auch ein ganzes Jahr nichts und plötzlich war wieder die Rede davon.trabajador hat geschrieben: ↑03 Nov 2022, 16:23Der Hinweis mit dem Koalitionsvertrag ist nützlich. Vielleicht wird es ja wirklich umgesetzt. Momentan stehen die Zeichen wohl eher dagegen.
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Re: Doppelte Staatsangehörigkeit
Ich habe zum Thema des Staatsbürgerschaftsrechts und den Plänen der Ampel jetzt demnächst einen Termin mit einem FDP-Bundestagsabgeordneten. Aufgrund der familiären Situation (Russische Ehefrau; gemeinsames, in Russland geborenes Kind) kann und möchte ich den russischen Pass haben aber den deutschen behalten, ohne mich nicht durch die Mühlen der Beibehaltungsgenehmigung pressen zu müssen.
Frank
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Re: Doppelte Staatsangehörigkeit
Moin Frank,olexpert hat geschrieben: ↑06 Nov 2022, 23:45 Ich habe zum Thema des Staatsbürgerschaftsrechts und den Plänen der Ampel jetzt demnächst einen Termin mit einem FDP-Bundestagsabgeordneten. Aufgrund der familiären Situation (Russische Ehefrau; gemeinsames, in Russland geborenes Kind) kann und möchte ich den russischen Pass haben aber den deutschen behalten, ohne mich nicht durch die Mühlen der Beibehaltungsgenehmigung pressen zu müssen.
Sag uns dann mal, was dabei rausgekommen ist.
Gruß
Silvio
“Warum machen wir eine Wattwanderung?"
"Meer war nicht drin"
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