Mit dem PKW nach Kaliningrad, was gilt zu beachten?

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Norbert
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Re: Mit dem PKW nach Kaliningrad, was gilt zu beachten?

Beitrag von Norbert »

Am Ende würde ich es ggf. vorher ausfüllen, um den Wisch wirklich durchdacht zu haben.
Vjaceslav_1991
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Re: Mit dem PKW nach Kaliningrad, was gilt zu beachten?

Beitrag von Vjaceslav_1991 »

Hallo und danke für die Antworten.

Ich fülle das am liebsten vorher aus. Ich kann natürlich auf Russisch lesen, teilweise doch sehr langsam.
Vielleicht akzeptieren die das und ich kann durch.

Kann mir bitte jemand noch beschreiben, wo gebe ich den wisch ab? Polnische Grenze in richtugung kaliningrad.

Ich möchte da schnell durch, habe 2 kleinkinder an bord und da sollte alles schnell gehen, zumal ich dieses Mal mit einem kleinwagen unterwegs bin, naja, der macht das gut mit, ist technisch top zustand, wir haben ca. 1300 km.
Vjaceslav_1991
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Re: Mit dem PKW nach Kaliningrad, was gilt zu beachten?

Beitrag von Vjaceslav_1991 »

Weiteres Problem, wir sind 4 personen, müssen alle 4 das ausfüllen oder wie?
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HJ52
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Re: Mit dem PKW nach Kaliningrad, was gilt zu beachten?

Beitrag von HJ52 »

Nur der Lenker des Kfz. Wichtig, nur der im der Deklaration eingetragene darf das Fahrzeug fuehren. Und auch nur diese Person kann das Kfz wieder ausfuehren.
Vjaceslav_1991
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Re: Mit dem PKW nach Kaliningrad, was gilt zu beachten?

Beitrag von Vjaceslav_1991 »

Vielen lieben Dank für alle Infos, soweit ist alles bereit. Am 16.12. geht es los,das wird ein Abenteuer.
Wir fahren um 15:00 Uhr am 16.12 los und kommen irgendwann am 17.12 dort an.

Ich habe diese Deklaration ausgedruckt und 2x ausgefüllt, selbst wenn ich vor ort ausfüllen muss, kein Thema.
Lieber weiß ich vorher, was zu machen ist, nach so vielen km ist man nicht mehr ganz klar im kopf....

Noch was: Ein Verwandter fährt auch immer dahin und behauptet, man darf nur 300 Euro mitnehmen, das ist doch alles bullshit oder etwa nicht...?
Jobst
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Re: Mit dem PKW nach Kaliningrad, was gilt zu beachten?

Beitrag von Jobst »

Nein, leider kein Gerücht. Es gibt ein EU Gesetz, das du hier findest: https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 1e1026-1-1.

Dieses Gesetz wird nun an den Grenzen in Polen, Lettland, Estland und Finnland "ausgelegt". Das führt teilweise dazu das nach Euros gefragt wird. Wenn man dann eine höhere Summe angibt, dann wurde man auch zum Zwangsumtausch geschickt.

An der Grenze zu Kaliningrad wollten die Polen auch meine Geldbörse und die Tasche meiner Frau sehen und kontrollieren.

Das letzte Mal haben sie dann nur gefragt. Nichts weiter. Denke, dass das Tagesform abhängig ist.
Vjaceslav_1991
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Re: Mit dem PKW nach Kaliningrad, was gilt zu beachten?

Beitrag von Vjaceslav_1991 »

Also in die Deklaration nur 300 Euro eintragen und den Rest im Luftfilterkasten oder sonst wo verstecken, sehe ich das richtig? [welcome]
kamensky
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Re: Mit dem PKW nach Kaliningrad, was gilt zu beachten?

Beitrag von kamensky »

Vjaceslav_1991 hat geschrieben: 05 Dez 2022, 10:11 Also in die Deklaration nur 300 Euro eintragen und den Rest im Luftfilterkasten oder sonst wo verstecken, sehe ich das richtig? [welcome]
Ich war immer der Meinung, dass die Einschraenkung (Limit) nur fuer die Waehrung "Euro" erlassen wurde. Wen dem tatsaechlich so ist, weshalb nicht noch einen moeglich benoetigten Betrag in US-$ als Reserve mitnehmen?
ATTN @all: Ich bin weder der Verfasser noch ein Redaktionsmitarbeiter von der/den vorstehenden Verlinkung/en.
Vjaceslav_1991
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Re: Mit dem PKW nach Kaliningrad, was gilt zu beachten?

Beitrag von Vjaceslav_1991 »

Ja, das ist mir echt zu umständlich, dollar oder euro, das ist eine währung und was soll da der unterschied sein, ob ich 1.500 Euro oder 1.500 dollar mitnehme? Sollen die Polen den Wagen auseinander nehmen...
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Re: Mit dem PKW nach Kaliningrad, was gilt zu beachten?

Beitrag von kamensky »

Vjaceslav_1991 hat geschrieben: 05 Dez 2022, 14:06 Ja, das ist mir echt zu umständlich, dollar oder euro, das ist eine währung und was soll da der unterschied sein, ob ich 1.500 Euro oder 1.500 dollar mitnehme? Sollen die Polen den Wagen auseinander nehmen...
Der Unterschied ist meines Wissens (ohne Gewaehr), dass ein EU-Staat nicht berechtigt ist, Fremdwaehrungen zu konfiszieren. Hingegen duerfen EU-Staaten angeblich "Euros" konfiszieren.
ATTN @all: Ich bin weder der Verfasser noch ein Redaktionsmitarbeiter von der/den vorstehenden Verlinkung/en.
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