Staatsbürgerschaft

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HJ52
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Re: Staatsbürgerschaft

Beitrag von HJ52 »

Wer wollte sich streiten? Ich sucher nicht. Nur sollte auch Uwe verstehen, das dies ein Forum ist, was dem Austausch dient. Hier darfst Du schreiben, ich... Und alle andern auch. Und wenn bobsie, Sergej oder Hansi eine andere Erfahrungen gemacht hast, also Du sie darstellst, solltest Du diese respektvoll aufnehmen und gegebenfalls argumentieren.

Nun aber gleich nen Schnapper machen, weil ich nicht Deiner Darstellung Folge?
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Norbert
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Re: Staatsbürgerschaft

Beitrag von Norbert »

herlitjan hat geschrieben: 14 Jan 2023, 19:35Die ürspüngliche Staatsbürgerschaft kann behalten werden, während die deutsche als zweite hinzukäme. So der Gesetzentwurf. Also eine unerwartete Vereinfachung.
Nicht unerwartet, steht so im Koalitionsvertrag von 2021.

Wie die genaue Ausgestaltung sein wird, muss man abwarten. Dann wird man auch erst sagen können, ob dies nur für die Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft gilt oder auch bei Annahme einer anderen neben der deutschen.
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Fritz
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Re: Staatsbürgerschaft

Beitrag von Fritz »

Theorie und Praxis prallen aufeinander.. Die fünf Jahre Wartefrist sind das einzig Konkrete was ich im Gesetz gefunden habe. Es gibt zwar viel Prosa über das "vereinfachte Verfahren" etwa für Angehörige, aber zumindest ich bin hinsichtlich Wartezeit daraus nicht schlauer geworden. Manche sagen "sofort", manche "1 Jahr", auch "3 Jahre" habe ich schon gehört. Es scheint einen großen Ermessensspielraum zu geben.

In der Praxis scheint es oft recht schnell zu gehen. Ich bekomme in letzter Zeit häufiger die Frage: "Hast Du noch NICHT Deinen russischen Paß?". Und "Warum nicht gleich Staatsbürgerschaft?" war auch in etwa die Frage des Beraters, der mich beim VID unterstützt hat. "Weil ich dann die deutsche verliere" war meine Antwort. Das wollte er gar nicht glauben, wo doch Rußland die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt. Als er es dann schließlich glaubte, meinte er, Deutschland merkt das doch eh nicht. Mal sehen, wenn man eh nur noch über Türkei fliegen kann... aber noch baue ich auf die BBG. Denn ich fürchte, bei der Reform des Staatsbürgerrechts werden Bio-Deutsche mal wieder vergessen. In der Diskussion geht es immer nur um "Integration" in DE.
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Re: Staatsbürgerschaft

Beitrag von herlitjan »

Vielen Dank, Fritz. Danke auch allen Mitstreitern, die sich die Mühe gemacht haben, eine helfende Antwort zu finden. Das VID hatte ich vor vielen Jahren (um die zehn Jahre) schon einmal, weil ich in Moskau verheiratet war und als akkreditierter Journalist arbeitete. Ich denke, ich werde warten bis das Gesetz in der BRD beschlossen ist, bevor ich zur Tat schreite. Noch einmal herzlichen Dank, liebe Freunde! Lasst es mich wissen, falls es auf russischer Seite Neues gibt.
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Bobsie
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Re: Staatsbürgerschaft

Beitrag von Bobsie »

herlitjan hat geschrieben: 15 Jan 2023, 20:35 .....Ich denke, ich werde warten bis das Gesetz in der BRD beschlossen ist, bevor ich zur Tat schreite.
Das sind auch meine Gedanken. Wie schon geschrieben, habe ich meine Fühler schon etwas weiter ausgestreckt. Mich hat man auf der Meldebehörde in RUS schon angesprochen, ob ich nicht die russische Staatsbürgerschaft annehmen möchte. Und da war nicht die Rede von 8 Jahren Wartezeit.
Und deshalb verwirrt mich der Beitrag vom Uwe Niemeier etwas. Und die probemlose Annahme der doppelten Staatsbürgerschaft in Deutschland wird kommen.
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Re: Staatsbürgerschaft

Beitrag von herlitjan »

Drücken wir gemeinsam alle Daumen.
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Norbert
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Re: Staatsbürgerschaft

Beitrag von Norbert »

Also als Ehepartner geht in RU nach drei Jahren, mit etwa ½ Jahr Bearbeitungszeit. Gab auch im Forum einen Teilnehmer, welcher das so gemacht hat, das ist also keine Legende. Für die Beibehaltigungsgenehmigung muss man aktuell vorher etwa ein ¾ Jahr einplanen - wobei es einem nicht einfach gemacht wird. Bislang haben sie aber alle bekommen, die es in meinem Bekanntenkreis versucht haben.
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Re: Staatsbürgerschaft

Beitrag von herlitjan »

Na ja, Norbert, als ich in Moskau verheiratet war, bekam ich VID in etwa drei Monaten max. Nach der Scheidung bin ich wieder nach Deutschland gezogen. Aber, wie erwähnt, das war vor zehn Jahren. Nach drei Scheidungen will ich nicht noch einmal heiraten. Wäre ich zwanzig Jahre jünger, nähme ich mir wieder eine Russin zur Frau, dann wäre das mit dem VID einfach. Ungeklärt wäre das mit der Staatsbürgerschaft. Ohne russische EHEfrau gibt es wohl kein VID (?), sonst wäre die Sache mit der Staatsbürgerschaft hinfällig.
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Fritz
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Re: Staatsbürgerschaft

Beitrag von Fritz »

Norbert hat geschrieben: 15 Jan 2023, 22:11 Also als Ehepartner geht in RU nach drei Jahren, mit etwa ½ Jahr Bearbeitungszeit.
Meiner Meinung nach nicht nach drei Jahren Aufenthalt in RU, sondern wenn man im Moment (dauerhaft, also mit VID) in RU lebt und drei Jahre mit einem russischen Partner verheiratet ist, der (ebenfalls im Moment, nicht unbedingt schon drei Jahre) in RU lebt. So lese ich zumindest Artikel 14 Abs. 2b von Gesetz 62-FZ. http://www.consultant.ru/document/cons_ ... 51582ea99/

Hier steht auch ausdrücklich "ohne die Bedingungen in Artikel 13 Abs. 1a." Also ohne die Mindestaufenthaltsdauer von 5 Jahren. Eine andere Dauer ist hier nicht erwähnt, also könnte man m.E. unmittelbar nach Erhalt des VID die Staatsbürgerschaft beantragen.

Wenn Kinder vorhanden sind, muß die Ehe laut Artikel 14 Abs. 2.2 nicht mal drei Jahre bestehen und es würde reichen, "временно", also mit RWP (aber nicht mit Visum?!) statt VID in RU zu leben.

Vielleicht habe ich mich jetzt auch verrannt und Unsinn erzählt. Ich versuche mich gerade auch deshalb da durchzulesen, weil im Sommer/Herbst evtl. wieder die berufliche und/oder Schulpflicht in DE ruft. Wir wollen uns weiter DE und RU offen halten, und wenn bis dahin mein Paß in trockenen Tüchern ist, wird das um einiges leichter fallen.
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HJ52
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Re: Staatsbürgerschaft

Beitrag von HJ52 »

Fritz hat geschrieben: 16 Jan 2023, 00:36

Vielleicht habe ich mich jetzt auch verrannt und Unsinn erzählt.
Eher nicht. Wie ich schon schrieb. Bei "Verteidigung" des 1. Jahres RWP fragte mich die Beamtin des oertlichen MVD (welches aus 5 Sachbearbeitern und 4 Beamten (=in Uniform) besteht... Lieber HJ52, warum machst Du nicht gleich einen Pass? Weil.... Frau .... Made in Russia. Kind 1.0 und 2.0 ebenso. Also gingen wir zusammen (also die Beamtin und ich) zum Zustaendigen "RUS Staatsbuergerschaft". Und dieser meinte (was ich domizil fruchtlos versuchte zu kommunizieren)... in spaetestens 6 Monaten hast du ihn. Also... den RUS Pass. Das war 2019. Nur fragte ich mich damals ein bisschen, aber jetzt erst recht... Wozu?
'02 bin ich mit Business Visum eingereist, um zu arbeiten (damals gabs diese 90/180 Regelung noch nicht)
'04 Arbeitsvisum erhalten, damit bis 2018 hervorragend ueber die Runden gekommen, mich immer irgendwie gegen RVP und VID gewehrt, weil diese, gegenueber HQS Arbeitsvisum (vom Gefuehl her), mehr Nachteile als Vorteile haben.

Und nun Staatsbuergerschaft. Welche Vorteile hat (aktuell) eine RUS Staatsbuergerschaft zu RVP/VID?
Und.
Welche Nachteile?
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