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Staatsbürgerschaft

Verfasst: 14 Jan 2023, 19:35
von herlitjan
Hallo Freunde, ich habe eine Frage: In der BRD soll die Einbürgerung/Übernahme der deutschen Staatsbürgerschaft vereinfacht werden - insbesondere für Ältere. Die ürspüngliche Staatsbürgerschaft kann behalten werden, während die deutsche als zweite hinzukäme. So der Gesetzentwurf. Also eine unerwartete Vereinfachung. Könnte ich, deutscher Rentner und in der BRD lebend, als zweite auch die russische Staatsbürgerschaft bekommen?
Sicher gibt es in dieser Runde auch Experten, die mir weiterhelfen. Vorab vielen Dank!

Re: Staatsbürgerschaft

Verfasst: 14 Jan 2023, 20:58
von bella_b33
Moin,
Das ist möglich. Bisher musst man lediglich eine Beibehaltungsgenehmigung beim BVA beantragen. Ob sich jetzt, in Verbindung mit diesen Erleichterungen, etwas ändert, kann ich nicht sagen.

Gruß
Silvio

Re: Staatsbürgerschaft

Verfasst: 15 Jan 2023, 00:14
von Bobsie
Ich bin da auch dran, wenn ich etwas genaues weiss, melde ich mich.

Re: Staatsbürgerschaft

Verfasst: 15 Jan 2023, 13:26
von herlitjan
Danke!

Re: Staatsbürgerschaft

Verfasst: 15 Jan 2023, 14:30
von domizil
... wenn es bei Ihnen keine Besonderheiten gibt, die eine beschleunigte Bearbeitung des Antrages auf russische Staatsbürgerschaft in Russland begründet, so dauert die ganze Prozedur in Russland mindestens acht Jahre.

Die Beibehaltungsgenehmigung in Deutschland dauert recht lange und man wird versuchen, Ihnen möglichst viele Steine in den Weg zu legen. Bevor Sie diese nicht in Papierform (Urkunde) in Händen halten, sollten Sie in Russland keinerlei Aktivitäten entfalten. Sollten Sie die russische Staatsbürgerschaft erhalten, bevor Sie die Beibehaltungsurkunde in Händen haben, entzieht Ihnen der deutsche Staat automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. Daran ändert sich mit den zu erwartenden Neuregelungen nichts.

Sie können auch nicht anfangen, parallel zu arbeiten, d.h. den Beibehaltungsantrag zu stellen und gleichzeitig die Dinge erledigen, die ich im weiteren schreiben werde, denn die Beibehaltungsgenehmigung ist nur ein Jahr gültig. Man kann noch eine Verlängerung beantragen, aber wenn Sie die Staatsbürgerschaft nicht nach zwei Jahren erhalten haben, verfällt die Beibehaltungsgenehmigung.

Die acht Jahre in Russland setzen sich wie folgt zusammen:

1. Einreise und Antrag auf "Zeitweiliges Wohnrecht" - Wartezeit 6 Monate
2. Nach ca. einem Jahr Antrag auf "Aufenthaltsgenehmigung" - Wartezeit 6 Monate
Nach Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung mindestens fünf Jahre ständiger Wohnsitz in Russland
3. Nach fünf Jahren Antragstellung auf Staatsbürgerschaft. In Abhängigkeit ob Sie die Staatsbürgerschaft im Normalverfahren oder im Beschleunigten
Verfahren erhalten wollen, dauert dies entweder sechs Monate oder ein Jahr oder länger. Wichtig ist, dass Sie sich, vor Antragstellung auf
Staatsbürgerschaft mindestens fünf Jahre ununterbrochen in Russland aufgehalten haben (mindestens 183 Tage bzw. nicht länger als 90 Tage
außerhalb Russlands waren ... da gibt es Nuancen, die ich jetzt nicht aktuell im Kopf habe).

Da niemals alles perfekt läuft, eingereichte Dokumente nicht richtig oder vollständig sind, kommt somit eine Gesamtzeit von mindestens acht Jahren zustande. Eine kleine Verletzung der Pflichten (z.B. Mindestaufenthalt in Russland im Jahr), bricht das Antragsverfahren ab und man beginnt wieder von vorn. Kommt es im Verlaufe Ihres Aufenthaltes in Russland zu irgendwelchen Gesetzesverstößen - egal welcher Art (bei Rot über den Fußgängerweg, verletzte Meldepflichten beim Migrationsdienst, keine Meldung Ihrer ausländischen Bankkonten und deren Bewegung usw. usw.) führt dies sehr leicht zur Ablehnung Ihres Antrages. Der russische Staat ist an "lupenreinen" neuen Staatsbürgern interessiert. Eigene Bürger, die die russischen Gesetze verletzen, haben wir bereits genug im Land.

Uwe Niemeier

Re: Staatsbürgerschaft

Verfasst: 15 Jan 2023, 14:39
von HJ52
Ohne Dir zu nahe treten zu wollen. Meiner Meinung nach, ist dies längst überholt.

Anmerkung am Rande.... Dezember 2022. Abgabe Dokumente zur RVP für einen Deutschen Staatsbürger, ohne Verwandte 1. Grades, mit Russischer Staatsbürgerschaft, in Russland... Frage der Beamtin (nicht Sachbearbeiter*innen): Warum nicht gleich Staatsbürgerschaft?

Re: Staatsbürgerschaft

Verfasst: 15 Jan 2023, 14:47
von domizil
... mich interessiert nicht, was eine Beamtin sagt. Mich interessiert, was im Gesetz steht.

Uwe Niemeier

Re: Staatsbürgerschaft

Verfasst: 15 Jan 2023, 14:51
von HJ52
Uij. Na dann. Alles klar Uwe! Entschuldige meinen Beitrag zum Thema.

PS... Und das mit allem Respekt. Ich schätze Deine Beiträge und Arbeit wirklich sehr.

Aber, Deine Antwort ist ueberheblich und respektlos.

Verwechsel dieses Forum bitte nicht mit Deinem Telegram Kanal. Hier sind Kommentare nicht abschaltbar und sogar erwünscht.

Re: Staatsbürgerschaft

Verfasst: 15 Jan 2023, 15:29
von domizil
... ich habe keine Lust, mich hier irgendwie zu streiten. Ich wollte helfen und wenn jemand meint, es besser zu wissen, dann soll er es schreiben und soll meine falschen Aussagen einfach ignorieren. Ich verlasse dann dieses Thema.

Uwe Niemeier

Re: Staatsbürgerschaft

Verfasst: 15 Jan 2023, 15:47
von bella_b33
HJ52 hat geschrieben: 15 Jan 2023, 14:39 Frage der Beamtin (nicht Sachbearbeiter*innen): Warum nicht gleich Staatsbürgerschaft?
Ich würde auf solche Fragen nebenher jetzt nichts geben. Solche Sprüche wir auch schon beim jährlichen Report und der Verlängerung fürs VID bekommen ;)

Aber erlaube mir eine Frage: Warum nicht geich auf VID? Das hört man doch jetzt irgendwie an jeder Ecke, daß Leute direkt VID bekommen und das auch noch unbegrenzt von der Gültigkeit her.