AIA = Automatischer Informations Austausch

Debatte zu den Konflikten in der Ukraine. Wir bitten insbesondere hier um eine zivilisierte Kommunikation. Aus schlechter Erfahrung beschränken wir jedoch auch bei diesem Thema die Zugriffe auf jene Benutzer, die explizit an der Diskussion teilnehmen möchten, wie bereits im "Politischen Forum".
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Fritz
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Re: AIA = Automatischer Informations Austausch

Beitrag von Fritz »

Norbert hat geschrieben: 09 Mär 2023, 09:58 Nein, Zinsen versteuert man laut Doppelbesteuerungsabkommen im Land des Wohnsitzes. Und der war bei mir 2018 Russland. Abgeltungssteuer habe ich all die Jahre NICHT gezahlt, da ich ja keinen deutschen Wohnsitz hatte.
Dafür kommt es darauf an, wo man den größeren Teil des Steuer- also Kalenderjahres verbracht hat, richtig?

Wieder was gelernt. Ich hätte schwören können, auch Zinsen werden in DE "erwirtschaftet", eben durch die dort ansässige Bank. Aber stimmt, ich konnte es gerade im Kautionssparbuch prüfen:
2021, Wohnsitz DE: 0,02 EUR Zinsen und 0,01 EUR Abgeltungssteuer
2022, Wohnsitz RU: 0,02 EUR Zinsen, keine Abgeltungssteuer!

Das heißt, ich müßte das theoretisch angeben. Gutschrift 30.12.2022, Kurs 76,0765 laut Zentralbank. 0,02 EUR macht 1,52153 Rubel, also bei 13% gerundet 20 Kopeken. Korrekt? Dann nur noch aus den gefühlt 200 Einkommensarten die richtige ausgewählt und schon ist es geschafft. Jetzt verstehe ich, warum Du Dir die Arbeit gespart hast. :shock:

Ansonsten gab es aus DE nur Dividenden auf meine paar verbliebenen Mitarbeiteraktien und die Genossenschaftsanteile bei der Sparda-Bank. Und hier wurde, wohl korrekt, trotz Auslandswohnsitz Abgeltungssteuer abgeführt.
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Norbert
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Re: AIA = Automatischer Informations Austausch

Beitrag von Norbert »

Fritz hat geschrieben: 09 Mär 2023, 10:52Dafür kommt es darauf an, wo man den größeren Teil des Steuer- also Kalenderjahres verbracht hat, richtig?
Also ob richtig, weiß ich auch nicht, aber so handhabe ich es und mein deutscher Steuerberater findet es so auch korrekt. :lol:

Bei mir war noch spannend 2018: Ich hatte darauf geachtet, dass ich mehr als 183 Tage in Russland war. Also war ich entsprechend nicht voll in Deutschland steuerpflichtig sondern nur mit den in Deutschland erbrachten Leistungen. Also beispielsweise Mieteinnahmen in Deutschland.

Ich habe also eine Steuererklärung als Steuerausländer gemacht, ohne Freibeträge. Hätte nachzahlen müssen. Fand das Finanzamt falsch, da ich ja seit August im Land war, sollte ich eine volle Steuererklärung machen. Mit Freibeträgen. So habe ich fast alles zurückbekommen, wegen der Freibeträge. Ich habe mich nicht gewehrt. Zugegeben die Hälfte der Rückzahlung ging an den Steuerberater, der den ganzen Kram aufbereiten musste.
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Fritz
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Re: AIA = Automatischer Informations Austausch

Beitrag von Fritz »

Norbert hat geschrieben: 09 Mär 2023, 15:45 Also ob richtig, weiß ich auch nicht, aber so handhabe ich es und mein deutscher Steuerberater findet es so auch korrekt. :lol:
Ich weiß schon, die Antwort stellt keine Steuerberatung dar... werde Dich auch nicht festnageln ;)
Norbert hat geschrieben: 09 Mär 2023, 15:45 Bei mir war noch spannend 2018: Ich hatte darauf geachtet, dass ich mehr als 183 Tage in Russland war. Also war ich entsprechend nicht voll in Deutschland steuerpflichtig sondern nur mit den in Deutschland erbrachten Leistungen. Also beispielsweise Mieteinnahmen in Deutschland.

Ich habe also eine Steuererklärung als Steuerausländer gemacht, ohne Freibeträge. Hätte nachzahlen müssen. Fand das Finanzamt falsch, da ich ja seit August im Land war, sollte ich eine volle Steuererklärung machen. Mit Freibeträgen. So habe ich fast alles zurückbekommen, wegen der Freibeträge. Ich habe mich nicht gewehrt. Zugegeben die Hälfte der Rückzahlung ging an den Steuerberater, der den ganzen Kram aufbereiten musste.
"Steuererklärung als Steuerausländer" heißt, Du hattest ein Formular für "beschränkte Steuerpflicht" abgegeben? Ich hatte gelernt, daß im Wegzugsjahr noch die "unbeschränkte Steuerpflicht" gilt, und zwar für das gesamte Jahr - gemixt wird nicht. Gut zu wissen, daß das offenbar auch für das ZUZUGSjahr gilt.

Wie sieht es eigentlich mit den Fristen zur Abgabe der Steuererklärung und deren Verlängerung aus? In DE war das kein Problem, da konnte man auf die Erinnerung warten (wenn sie überhaupt kam) und dann noch formlos um Verlängerung bitten, wovon ich regen Gebrauch gemacht habe und was auch stets genehmigt wurde.

In RU ist man ja anscheinend gerne schneller mit einer штраф zur Hand. Frist einfach verstreichen lassen und hoffen daß nichts kommt ist mir zu riskant. Ich hätte jetzt mal einfach, wenn die Abgabefrist Ende April naht, einen formlosen Antrag (Nachricht über nalog.ru) gesendet und auf Verständnis für langsame deutsche Banken gehofft.

Gibt es dazu hier Erfahrungen? Wird so etwas genehmigt, hagelt man einem gleich eine Strafe oder Verzugszinsen rein?

Übrigens: Sehr politisch ist das Thema nicht, nur sein "Anlaß". Vielleicht sollte es verschoben werden, damit auch "Unpolitische" sich bei Interesse daran beteiligen können?!
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Norbert
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Re: AIA = Automatischer Informations Austausch

Beitrag von Norbert »

Fritz hat geschrieben: 10 Mär 2023, 15:49 "Steuererklärung als Steuerausländer" heißt, Du hattest ein Formular für "beschränkte Steuerpflicht" abgegeben? Ich hatte gelernt, daß im Wegzugsjahr noch die "unbeschränkte Steuerpflicht" gilt, und zwar für das gesamte Jahr - gemixt wird nicht. Gut zu wissen, daß das offenbar auch für das ZUZUGSjahr gilt.
Genau das meinte ich. Du hast meine etwas schräge Umschreibung völlig korrekt formalisiert. :)

Zu Fristverlängerungen habe ich in RU keine Erfahrung sammeln können.
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Re: AIA = Automatischer Informations Austausch

Beitrag von lausi »

Fritz hat geschrieben: 10 Mär 2023, 15:49 Ich hatte gelernt, daß im Wegzugsjahr noch die "unbeschränkte Steuerpflicht" gilt, und zwar für das gesamte Jahr - gemixt wird nicht. Gut zu wissen, daß das offenbar auch für das ZUZUGSjahr gilt.
Bei Einkommen aus unselbständiger Arbeit ist das so.
Siehe Artikel 15.
“Habe Mut, Dich Deines eigenen Verstandes zu bedienen!”
- Immanuel Kant
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