Probleme im Russischen Genkonsulat Frankfurt bei Visumausstellung für Deutsche ohne Eintragung des Vatersnamen im Pass
Moderator: Dietrich
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Probleme im Russischen Genkonsulat Frankfurt bei Visumausstellung für Deutsche ohne Eintragung des Vatersnamen im Pass
Guten Abend,
bin der neue Mitglied, ehemaliger Russischer Staatsangehöriger. Bei mir und meinem Sohn, auch ehemaligen Russ. Staatsangehörigen, sind Probleme in dem Konsulat bei der Visumausstellung aufgetaucht. Meine Frau ist Russin, lebt mit mir in Deutschland. Sie beantragt für uns beide ein Jahresvisum, weil wir ja nahe Verwandten sind (das ist ja möglich, brauchen wir keine richtige Einladung, sondern eben so eine Erklärung von ihr).
Das Problem liegt aber wo anders. In unseren mit dem Sohn Reisepässe sind Vatersnamen nicht eingetragen. Die Person, welche Dokumente einsammelt, verlangt aber die Eintragung der Vatersnamen in die Pässe, um Visum auszustellen. Ist das berechtigt auf dieser Grundlage Visumausstellung zu verweigern? Wie können wir nachweißen, dass wir Ihre nahe Verwandten sind? Reicht es Einbürgerungsurkunde vorzulegen, wo Vatersnamen eingetragen sind?
Viele Grüße
Roman
bin der neue Mitglied, ehemaliger Russischer Staatsangehöriger. Bei mir und meinem Sohn, auch ehemaligen Russ. Staatsangehörigen, sind Probleme in dem Konsulat bei der Visumausstellung aufgetaucht. Meine Frau ist Russin, lebt mit mir in Deutschland. Sie beantragt für uns beide ein Jahresvisum, weil wir ja nahe Verwandten sind (das ist ja möglich, brauchen wir keine richtige Einladung, sondern eben so eine Erklärung von ihr).
Das Problem liegt aber wo anders. In unseren mit dem Sohn Reisepässe sind Vatersnamen nicht eingetragen. Die Person, welche Dokumente einsammelt, verlangt aber die Eintragung der Vatersnamen in die Pässe, um Visum auszustellen. Ist das berechtigt auf dieser Grundlage Visumausstellung zu verweigern? Wie können wir nachweißen, dass wir Ihre nahe Verwandten sind? Reicht es Einbürgerungsurkunde vorzulegen, wo Vatersnamen eingetragen sind?
Viele Grüße
Roman
Re: Probleme im Russischen Genkonsulat Frankfurt bei Visumausstellung für Deutsche ohne Eintragung des Vatersnamen im Pa
Wenn ihr auf dem Visumsantrag den Namen so eingetragen habt, wie er in dem deutschen Reisepass steht, dürfte es keine Probleme geben.
Habt ihr auf dem Visumsantrag den Vatersnamen mit aufgeführt? Wenn ja, ist das der Fehler.
Habt ihr auf dem Visumsantrag den Vatersnamen mit aufgeführt? Wenn ja, ist das der Fehler.
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Re: Probleme im Russischen Genkonsulat Frankfurt bei Visumausstellung für Deutsche ohne Eintragung des Vatersnamen im Pa
Danke für die Antwort. Natürlich haben wir im Visumsantrag genauso eingetragen, wie in den Reisepässen stehht.
Re: Probleme im Russischen Genkonsulat Frankfurt bei Visumausstellung für Deutsche ohne Eintragung des Vatersnamen im Pa
Woher weiss dann das Konsulat von dem Vatersnamen? Die Geburtsurkunde ist doch beim Visunstrag nicht dabei.
Re: Probleme im Russischen Genkonsulat Frankfurt bei Visumausstellung für Deutsche ohne Eintragung des Vatersnamen im Pa
Wenn Du es aber einfacher haben willst, wende Dich an einen der Visadienste in Deutschland, ist etwas teurer, aber das klappt dann auch.
Z.B. https://www.visum-russland.org/
Z.B. https://www.visum-russland.org/
- Norbert
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Re: Probleme im Russischen Genkonsulat Frankfurt bei Visumausstellung für Deutsche ohne Eintragung des Vatersnamen im Pa
Bobsie, die Visadienste machen sehr ungern diese Verwandtenvisa. Die können kurze Touristenvisa und manchmal noch sauteure längere Businessvisa. Aber alle Sonderformen mögen sie nicht sonderlich.
Bezüglich der eigentlichen Frage:
Dein Sohn ist ehemaliger russischer Staatsbürger, hat nun nur noch einen deutschen Pass, in dem natürlich kein Vatersname steht. Im Pass steht halt der aktuell gültige Name und der ist ohne Vatersname. (Es ist ja selbst bei den Russen so, dass im Reisepass der Vatersname nicht in lateinische Buchstaben übersetzt wird - nur der Familien- und Vorname.)
Nun wollt ihr ein Verwandtenvisum und da habt ihr als Nachweis vermutlich die Geburtsurkunde mit dazugegeben, und da steht das Kind halt mit Vatersname drin. Deren Schlussfolgerung: Ohne Vatersname ist das eine andere Person.
Ist das so gelaufen? Wenn ja, habt ihr eventuell zusätzlich eine deutsche Geburtsurkunde? (Ich habe diese für meine Söhne, obwohl in Russland geboren.)
Bezüglich der eigentlichen Frage:
Dein Sohn ist ehemaliger russischer Staatsbürger, hat nun nur noch einen deutschen Pass, in dem natürlich kein Vatersname steht. Im Pass steht halt der aktuell gültige Name und der ist ohne Vatersname. (Es ist ja selbst bei den Russen so, dass im Reisepass der Vatersname nicht in lateinische Buchstaben übersetzt wird - nur der Familien- und Vorname.)
Nun wollt ihr ein Verwandtenvisum und da habt ihr als Nachweis vermutlich die Geburtsurkunde mit dazugegeben, und da steht das Kind halt mit Vatersname drin. Deren Schlussfolgerung: Ohne Vatersname ist das eine andere Person.
Ist das so gelaufen? Wenn ja, habt ihr eventuell zusätzlich eine deutsche Geburtsurkunde? (Ich habe diese für meine Söhne, obwohl in Russland geboren.)
- Saboteur
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Re: Probleme im Russischen Genkonsulat Frankfurt bei Visumausstellung für Deutsche ohne Eintragung des Vatersnamen im Pa
By the way: wir sind in ähnlicher Konstelallation. Unser wunsch nach einem Visum mit längerer Gültigkeit wurde bisher immer abgelehnt. Aber vielleicht hat sich ja etwas geändert.
помню айнц цвай полицай. все там с ума сходили. Под самогон...
- Norbert
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Re: Probleme im Russischen Genkonsulat Frankfurt bei Visumausstellung für Deutsche ohne Eintragung des Vatersnamen im Pa
Laut Visaerleichterungsabkommen gilt dies ja auch nur, wenn der Verwandte ständig im anderen Land lebt. Hier also, wenn die Frau/Mutter in Russland lebt. Also mindestens eine Propiska hat.
- Saboteur
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Re: Probleme im Russischen Genkonsulat Frankfurt bei Visumausstellung für Deutsche ohne Eintragung des Vatersnamen im Pa
Genau. Hat sich wohl nicht geändert denke ich
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Re: Probleme im Russischen Genkonsulat Frankfurt bei Visumausstellung für Deutsche ohne Eintragung des Vatersnamen im Pa
danke, Norbert, für eine sachliche Antwort. GENAUSO ist das gelaufen. Deutsche Geburtsurkunde haben wir für ihn nicht, er ist ja in Rußland geboren und ist mit uns im Alter von 6 Jahren nach Deutschland eingewandert. In der Einbürgerungsurkunde ist aber Vatersname noch drin. Vielleicht hilft das?Norbert hat geschrieben: ↑30 Mär 2023, 11:57 Bobsie, die Visadienste machen sehr ungern diese Verwandtenvisa. Die können kurze Touristenvisa und manchmal noch sauteure längere Businessvisa. Aber alle Sonderformen mögen sie nicht sonderlich.
Bezüglich der eigentlichen Frage:
Dein Sohn ist ehemaliger russischer Staatsbürger, hat nun nur noch einen deutschen Pass, in dem natürlich kein Vatersname steht. Im Pass steht halt der aktuell gültige Name und der ist ohne Vatersname. (Es ist ja selbst bei den Russen so, dass im Reisepass der Vatersname nicht in lateinische Buchstaben übersetzt wird - nur der Familien- und Vorname.)
Nun wollt ihr ein Verwandtenvisum und da habt ihr als Nachweis vermutlich die Geburtsurkunde mit dazugegeben, und da steht das Kind halt mit Vatersname drin. Deren Schlussfolgerung: Ohne Vatersname ist das eine andere Person.
Ist das so gelaufen? Wenn ja, habt ihr eventuell zusätzlich eine deutsche Geburtsurkunde? (Ich habe diese für meine Söhne, obwohl in Russland geboren.)
P.S. Ein zusätzlicher Vorgang ist noch bei ihm gelaufen, dass er im Alter von 14 Jahren seinen ursprünglichen Namen (Vor- und Nachnamen) im russischen ZAGS ändern lassen hat, der Vatersname ist selbstverständlich noch drin geblieben. Eingedeutscht wurde er erst im Alter von 18. Aber das hat wahrscheinlich mit dem ganzen nichts zu tun.