Was insofern witzig ist, wenn der Wohnort Russland ist. Wer ist denn dann nun zuständig, wenn sie als Zuständige nun Personalmangel haben?! (Ich verstehe deren Mangel natürlich, aber solche Veröffentlichungen sind dennoch absurd, wenn sie offensichtlich inhaltlich widersprüchlich sind.)Die Botschaft Moskau kann aus Gründen des Personalmangels aktuell leider keine Verpflichtungserklärungen mehr aufnehmen, die im Rahmen eines Antrags auf Erteilung eines Schengen-Visums erforderlich sein können. [...] Zuständig für die Aufnahme einer Verpflichtungserklärung ist die Ausländerbehörde am Wohnort bzw. Sitz des Verpflichtungsgebers.
Keine Verpflichtungserklärung in der Botschaft mehr möglich
Moderator: Dietrich
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Keine Verpflichtungserklärung in der Botschaft mehr möglich
Die Moskauer Botschaft informiert auf https://germania.diplo.de/ru-de/service ... /-/1791342:
- bella_b33
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Re: Keine Verpflichtungserklärung in der Botschaft mehr möglich
Oha....wie "toll" ist das denn? Wird ja wirklich immer besser. Aber ich hoffe doch irgendwo, daß es da ein Schlupfloch für "die paar" in Russland lebenden Deutschen gibt. Früher brauchten wir ja nicht einmal eine VE.
Gruß
Silvio
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Re: Keine Verpflichtungserklärung in der Botschaft mehr möglich
Eventuell findet sich ein naher Verwandter in D, der bereit ist, die Formalitäten zur Einladung und V-Erklärungen an seinem Wohnort auf sich zu nehmen. Ist natürlich alles in allem sinnig und wieder Mehraufwand... So könnte man's im Notfall aber vielleicht drehen.
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Re: Keine Verpflichtungserklärung in der Botschaft mehr möglich
Moin Knutella,knutella2k hat geschrieben: ↑20 Jul 2023, 14:35 Eventuell findet sich ein naher Verwandter in D, der bereit ist, die Formalitäten zur Einladung und V-Erklärungen an seinem Wohnort auf sich zu nehmen.
Mal ganz ehrlich: Auf dieses Niveau, daß ich irgendwelchen anderen Leuten mit meinen Reisewünschen auf die Nerven gehen muss(und Die sich dann auch noch für mich verpflichten müssen), will ich mich auf keinen Fall begeben. Ich bin der nahe Verwandte und der Einlader für meine Ehefrau und ich werde auch für alles geradestehen, was uns irgendwo widerfährt.
Bis Dezember hat Chefin noch Visum. Danach werden wir mal schauen, was man uns in Moskau sagt. Wenn das Visum für meine Ehefrau nicht mehr möglich ist, ist dann halt erstmal Ruhe und wir geben unsere Kröten woanders in der Welt aus . Meine Meinung ist aber Die, daß es für die Ehepaare irgendwo eine Möglichkeit geben wird.
Zuletzt geändert von bella_b33 am 20 Jul 2023, 16:17, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Keine Verpflichtungserklärung in der Botschaft mehr möglich
Aber können die Betroffenen „im Notfall“ nicht ein einfaches Touristenvisum beantragen und damit nach Deutschland einreisen? Das ist doch nach wie vor möglich, wozu noch den Aufwand mit der Verpflichtungserklärung auf sich nehmen?
Oder verstehe ich etwas falsch?..
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Re: Keine Verpflichtungserklärung in der Botschaft mehr möglich
Kann man, das Problem ist hier aber, das z.B. Polen und Finnland keine russ. Buerger mit Schengen-Touri-Visum einreisen lassen. Damit fallen ein paar vergleichweise guenstige EU-Einreisemoeglichkeiten weg.Josef Silberkant hat geschrieben: ↑20 Jul 2023, 16:17 Aber können die Betroffenen „im Notfall“ nicht ein einfaches Touristenvisum beantragen und damit nach Deutschland einreisen? Das ist doch nach wie vor möglich, wozu noch den Aufwand mit der Verpflichtungserklärung auf sich nehmen?
Ahoi-hoi!
Jo, vielleicht besinnt man sich und schafft diese VE-Pflicht wieder komplett ab. Belastet sowieso nur die einfachen Leute und nicht jene, die man laut offiziellem Tenor "bestrafen" will.
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Re: Keine Verpflichtungserklärung in der Botschaft mehr möglich
Das stimmt so generell nicht. Enge Familienangehörige von EU-Bürgern (konkret Ehepartner und Kinder) können auch mit Schengenvisum nach Finnland einreisen, wenn diese vom EU-Bürger begleitet werden. Diese Regelung aus dem September letzten Jahres hat Finnland Anfang Juli verlängert. Bellas Ehefrau könnte also ein Touristenvisum beantragen und mit ihm nach Finnland einreisen. Hilft halt bella unter Umständen nicht viel weiter, da er dann entweder einen Reiseveranstalter oder wieder eine Verpflichtungserklärung braucht.knutella2k hat geschrieben: ↑21 Jul 2023, 01:12 Kann man, das Problem ist hier aber, das z.B. Polen und Finnland keine russ. Buerger mit Schengen-Touri-Visum einreisen lassen. Damit fallen ein paar vergleichweise guenstige EU-Einreisemoeglichkeiten weg.
Mit der Verpflichtungserklärung will man niemanden bestrafen, sondern der deutsche Staat sichert sich gegen Betrüger ab, die das Land nach Einreise nicht wieder verlassen wollen. Diese Pflicht existiert nicht erst seit dem Krieg und auch nicht nur für Russen, sondern mindestens 15 Jahre (wahrscheinlich viel länger).knutella2k hat geschrieben: ↑21 Jul 2023, 01:12 Jo, vielleicht besinnt man sich und schafft diese VE-Pflicht wieder komplett ab. Belastet sowieso nur die einfachen Leute und nicht jene, die man laut offiziellem Tenor "bestrafen" will.
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Re: Keine Verpflichtungserklärung in der Botschaft mehr möglich
Danke für die Klarstellung.
Eine VE benötigte ich für die Einladung meiner Frau bisher nicht (soweit ich mich erinnern kann) und meinte, diese wäre erst mit dem 2022er Wegfall der Visa-Erleichtungen für Russland dazugekommen. Wie es vor 15 Jahren kann ich allerdings nicht sagen, damals war das noch kein Thema für mich.
Eine VE benötigte ich für die Einladung meiner Frau bisher nicht (soweit ich mich erinnern kann) und meinte, diese wäre erst mit dem 2022er Wegfall der Visa-Erleichtungen für Russland dazugekommen. Wie es vor 15 Jahren kann ich allerdings nicht sagen, damals war das noch kein Thema für mich.
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Re: Keine Verpflichtungserklärung in der Botschaft mehr möglich
Nein, das Visaerleichterungsabkommen von 2007, dass jetzt ausgesetzt wurde beinhaltete keine Erleichterungen bezüglich VE. Das Ehepartner eine Verpflichtungserklärung benötigen ist mir aber auch neu. Ich habe angenommen, dass sich das daraus ergibt, das bellas Wohnsitz nicht in D ist.knutella2k hat geschrieben: ↑21 Jul 2023, 13:03 Danke für die Klarstellung.
Eine VE benötigte ich für die Einladung meiner Frau bisher nicht (soweit ich mich erinnern kann) und meinte, diese wäre erst mit dem 2022er Wegfall der Visa-Erleichtungen für Russland dazugekommen. Wie es vor 15 Jahren kann ich allerdings nicht sagen, damals war das noch kein Thema für mich.
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Re: Keine Verpflichtungserklärung in der Botschaft mehr möglich
Moin Para,paramecium hat geschrieben: ↑21 Jul 2023, 14:26 Das Ehepartner eine Verpflichtungserklärung benötigen ist mir aber auch neu. Ich habe angenommen, dass sich das daraus ergibt, das bellas Wohnsitz nicht in D ist.
Früher(2009 bis 2017) nie gebraucht, 2022 plötzlich doch
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