Russland: Befristete / Unbefristete Aufenthaltserlaubnis?
Moderator: Dietrich
-
- Pfadfinder/in
- Beiträge: 26
- Registriert: 08 Dez 2023, 17:06
Re: Russland: Befristete / Unbefristete Aufenthaltserlaubnis?
Ich weiß, aber welche voraussetzungen gibt es für ein 5 Jahres Visum und wo kann man das machen? Unser Büro macht nur 1 Jahresvisum = 500 Euro stand aktuell.
- Norbert
- Globaler Moderator
- Beiträge: 13762
- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Nowosibirsk, Dresden
- Kontaktdaten:
Re: Russland: Befristete / Unbefristete Aufenthaltserlaubnis?
Ja, es ist illegal, natürlich. Weil Du vorgibst, Du hättest die 180-Tage-Regel erfüllt, unter Vortäuschung falscher Tatsachen, denn Du warst ja gar nicht da.Vjaceslav_1991_RU hat geschrieben: ↑10 Feb 2024, 17:43 Mir geht es auch darum, dass ich einen Russischen Pass erhalte. Ich weiß nicht, wenn ich eine Niederlassungserlaubnis erhalte, ich muss ja mich mindestens 180 Tage im Jahr in Russland aufhalten. Ich kann da doch einfach mit Visum wieder Ausreißen und nach nach 180 Tagen wieder einreisen, damit die Behörden ein Hacken machen, oder ist das illegal?
Und die Logik, warum so viele hier kein Problem damit sehen, erschließt sich mir nicht. Also es gibt natürlich inzwischen auch in Russland Datenbanken. Und dort wird vermerkt: Eingereist mit Niederlassungserlaubnis. Und es wäre durchaus denkbar, dass bei der Ausreise mindestens Fragen entstehen, wieso zu diesem Visum kein zugehöriger Einreisestempel vorliegt. Und natürlich kann die Migrationsbehörde auch abfragen, wer wo wann und wie ein- und ausgereist ist. Und zwar auch über den Name und nicht nur über die Passnummer.
Zumal die 180-Tage-Regelung ja jedes Jahr erneut zu erfüllen ist. Willst Du das jedes Jahr wiederholen, bis Du nach drei Jahren die russische Staatsbürgerschaft bekommst?
Vergleichsbeispiel: Wir hatten im Forum mindestens zwei Fälle, wo Schlaumeier in zwei Pässen zwei Jahresvisa einkleben lassen wollten, um immer asynchron 90 Tage vor Ort zu sein mit wenigen Tagen Pause. Es fiel im Konsulat bei der Beantragung des zweiten Visums im zweiten Pass auf und führte zu Einreisesperren. Ist länger her, aber zeigt, dass da ganz sicher nicht mehr mit Papierakten gearbeitet wird.
Re: Russland: Befristete / Unbefristete Aufenthaltserlaubnis?
Ja, mir wurde von einem Unternehmen, das Visa-Einladungen für Russland ausstellt, gesagt, dass man für mehrjährige Visa zunächst zwei bis drei einjährige Visa im Pass haben muss. Aber warum zahlen so viele Russland-Reisende Hunderte von Euro für eine Visaagentur, wenn man das Ganze direkt und viel billiger mit dem Konsulat selbst machen kann? Wenn einem das Geld egal ist und man es per Post erledigen kann, ist es irgendwie nachvollziehbar, aber sonst wäre es mir das Geld für ein bisschen weniger Aufwand nicht wert.Vjaceslav_1991_RU hat geschrieben: ↑12 Feb 2024, 18:32 Ich weiß, aber welche voraussetzungen gibt es für ein 5 Jahres Visum und wo kann man das machen? Unser Büro macht nur 1 Jahresvisum = 500 Euro stand aktuell.
-
- Pfadfinder/in
- Beiträge: 26
- Registriert: 08 Dez 2023, 17:06
Re: Russland: Befristete / Unbefristete Aufenthaltserlaubnis?
Hallo,
ich nehme Bezug auf die Antwort von Norbert. Es ist auf jeden Fall gut, dass wir über die Möglichkeiten sprechen, aber natürlich ist das nicht legal. Wenn ich nach Russland gehe (mit dem KFZ) und dort eben die Niederlassungserlaubnis erhalte, und ich quasi wieder ausreiße, könnte das natürlich auffallen. Ich mein, ich habe dann kein Stempel im Pass und das könnte genauer geprüft werden. Also so 100 % sicher bin ich bei der ganzen Sache nicht. Außerdem: Wenn ich die Niederlassungserlaubnis beantrage, muss ich mich dort Monate aufhalten, bis der Antrag etc. geprüft und bearbeitet wird, das geht ja nicht in einem Tag. Ich denke, aktuell ist Visum für 90 Tage ausreichend für mich alleine, der rest bei uns hat russische Pässe. 90 Tage Visum in Ordnung, wenn ich mich entscheide in Russland zu wohnen in unserer Wohnung, mache ich das und gut ist.
Ansonsten wenn alles nicht klappt fahren meine Frau mit Kindern mit dem Auto über die Grenze und ich laufe zu Fuß rüber und beantrage Asyl
ich nehme Bezug auf die Antwort von Norbert. Es ist auf jeden Fall gut, dass wir über die Möglichkeiten sprechen, aber natürlich ist das nicht legal. Wenn ich nach Russland gehe (mit dem KFZ) und dort eben die Niederlassungserlaubnis erhalte, und ich quasi wieder ausreiße, könnte das natürlich auffallen. Ich mein, ich habe dann kein Stempel im Pass und das könnte genauer geprüft werden. Also so 100 % sicher bin ich bei der ganzen Sache nicht. Außerdem: Wenn ich die Niederlassungserlaubnis beantrage, muss ich mich dort Monate aufhalten, bis der Antrag etc. geprüft und bearbeitet wird, das geht ja nicht in einem Tag. Ich denke, aktuell ist Visum für 90 Tage ausreichend für mich alleine, der rest bei uns hat russische Pässe. 90 Tage Visum in Ordnung, wenn ich mich entscheide in Russland zu wohnen in unserer Wohnung, mache ich das und gut ist.
Ansonsten wenn alles nicht klappt fahren meine Frau mit Kindern mit dem Auto über die Grenze und ich laufe zu Fuß rüber und beantrage Asyl
- Norbert
- Globaler Moderator
- Beiträge: 13762
- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Nowosibirsk, Dresden
- Kontaktdaten:
Re: Russland: Befristete / Unbefristete Aufenthaltserlaubnis?
So wie Familie Griesbach vor einigen Jahren?Vjaceslav_1991_RU hat geschrieben: ↑20 Feb 2024, 14:34 Ansonsten wenn alles nicht klappt fahren meine Frau mit Kindern mit dem Auto über die Grenze und ich laufe zu Fuß rüber und beantrage Asyl
https://www.blick.ch/ausland/wegen-zu-v ... 64545.html
- bella_b33
- Ehrenmitglied
- Beiträge: 12638
- Registriert: 27 Apr 2008, 06:24
- Wohnort: nahe Saransk/Mordowien
Re: Russland: Befristete / Unbefristete Aufenthaltserlaubnis?
Mittlerweile aber gar nicht mehr so aussichtslos wie bei denen damals. Wenn man ein wenig in den Auswanderergruppen mitliest, trifft man ab und zu auf jemanden, der das gemacht hat
“Warum machen wir eine Wattwanderung?"
"Meer war nicht drin"
"Meer war nicht drin"