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Vermietung von Immobilien durch Steuerresidenten im Ausland

Verfasst: 31 Jan 2024, 23:16
von Zejtnot
https://www.vedomosti.ru/economics/arti ... nie-scheta

Bereits seit langem war es so, dass man als russischer Steuerresident keine Einkommen im Ausland haben durfte, wenn die Leistung in Russland erbracht wurde.

In einem ersten Einzelfall wurde die Vermietung von Immobilien in Deutschland als kommerzielle Tätigkeit ausgelegt, für welche ein russischer Steuerresident zwingend die Bezahlung auf ein russisches Konto erhalten muss. Die Strafen für Valuta-Delikte liegen bei bis zu 100 % der Summe, im konkreten Fall werden nun 30 % auf die bisherigen Einnahmen gefordert.

Das ist ein ziemlich krasses Detail. Wenn man in Deutschland Wohnungen besitzt und nicht in Deutschland lebt, nimmt das deutsche Finanzamt an, dass man diese vermietet (mir selbst passiert). Gibt man sie mietfrei ab, so gibt es Fälle, wo dies geldwerter Vorteil gewertet wurde und damit pauschal versteuert wurde. Da es fast unmöglich ist, als Mieter eine Miete nach Russland zu überweisen, ist man nun als Immobilienbesitzer mit dieser Konstellation ziemlich in der Zwickmühle. Nicht vermieten geht nicht, aber vermieten auch nicht mehr.

Achtung, dies betrifft nicht nur Russen, sondern auch Deutsche mit Arbeitsgenehmigung sowie vorläufiger oder ständiger Aufenthaltsgenehmigung. Alle sind Steuerresidenten und können nun faktisch nicht mehr in Deutschland vermieten, wenn sich andere Behörden diesem Beispiel anschließen.